Angela Dorn
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Promny, Fraktion der Freien Demokraten, das Wort. Moritz Promny (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anhörung im Innenausschuss war, um es einmal diplomatisch zu sagen, eindeutig. Weniger diplomatisch würde man wahrscheinlich sagen: geradezu vernichtend. Die Fachleute haben uns Freie Demokraten in unserer Einschätzung bestärkt, dass dieser Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, zu weit geht. Besonders die geplante Regelung zur Ausweitung der Videoüberwachung warf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf. Videoüberwachung in sogenannten Angsträumen ist ein gravierender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Es fehlen klare Grundlagen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ein an kollektive Gefühlslagen anknüpfendes Tatbestandsmerkmal ist nicht objektiv und deshalb auch nicht sinnvoll. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat unmissverständlich klargestellt – ich zitiere –: „… die … individuell empfundene Stärkung des Sicherheitsgefühls [rechtfertigt keinen] … derartigen Grundrechtseingriff“. Videoüberwachung wirkt auch nur dann, wenn ausreichend Personal zur Verfügung steht, um die entsprechenden Aufnahmen kontinuierlich zu überwachen und, wenn etwas passiert, tatsächlich schnell eingreifen können. Ohne diese Ressourcen bleibt Videoüberwachung nicht mehr als Symbolpolitik. (Beifall Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, es gab wirklich kluge und struktive Hinweise der Experten in der Anhörung. nahmen wie bessere Beleuchtung oder bauliche Veränderungen können auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger stärken, ohne in ihre Grundrechte einzugreifen. Das sollte eher der Weg sein, den man an dieser geht. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Änderungsantrag. Es gab von Prof. Bäuerle Vorschlag – der auch übernommen wurde –, die chungsbefugnisse auf Tatgelegenheiten für Straftaten erheblicher Bedeutung zu beschränken. Allerdings ist mit immer noch nicht klar, welcher Angstraum Tatgelegenheiten für nur normale Straftaten bieten soll und Angstraum Tatgelegenheiten für Straftaten mit erheblicher Bedeutung bietet. Wie will man das in der Ex-ante-Betrachtung abgrenzen? Das ergibt sich nicht aus der setzesbegründung. An der Stelle schweigen Sie großzügig. Deshalb muss man auch noch einmal die Frage in welchen Angsträumen die Bürger Straftaten mit licher Bedeutung befürchten. Selbst mit dieser Einschränkung bleiben wir Freie Demokraten mit erheblichen feln behaftet, ob diese Regelung am Ende des Tages haupt verfassungsrechtlich Bestand hat. Neue Regelungen ohne Anhörung. Ich muss sagen, war schon etwas erstaunt, als ich diesen Änderungsantrag der schwarz-roten Koalition gelesen habe. Der Antrag weitert die bestehenden Regelungen erheblich, und ohne jegliche Anhörung von Experten. Neu sind unter derem Videoüberwachung mit KI-gestützter Mustererkennung und darüber hinaus biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung bei erheblichen Gefährdungslagen. Meine Damen und Herren, nicht, dass da ein falscher druck entsteht: Wir Freie Demokraten begrüßen den satz künstlicher Intelligenz, weil der Einsatz von Technologie per se weder schlecht noch gut ist. Es kommt darauf an, wie man sie anwendet. Wir glauben, dass nologien immense Chancen bieten, auch für die Sicherheit, etwa durch die Möglichkeit, Monitore nicht durchgehend beobachten zu müssen, was durchaus Personalressourcen sparen kann, die dann wieder in anderer Art und eingesetzt werden können. Doch klar ist auch, die Chancen durch KI müssen werden, ohne zugleich die Bürgerrechte der Menschen zuschränken oder Überwachungsmaßnahmen auszuweiten. KI kann eine effektive Ermittlungsarbeit sehr wohl stützen, etwa durch die schnelle und automatisierte wertung großer Datenmengen. Aber wir müssen sicherstellen, dass solche Regelungen am Ende auch verfassungskonform sind. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb brauchen wir eine Anhörung und Beratung diesen neuen Regelungen. Nur so können wir ihre nismäßigkeit und auch ihre Verfassungsmäßigkeit in einem demokratischen Gremium bewerten. Ansonsten zu wird hier nicht nur das Parlament umgangen. Nein, es wird am Ende des Tages auch das Bürgerrecht der Menschen in diesem Land aufs Spiel gesetzt. Das können wir nicht zulassen. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE konGRÜNEN) MaßDer Herr Minister hat uns Freien Demokraten in der letzten Debatte vorgeworfen, wir würden die Sicherheitsbedürfnisse der Menschen in diesem Land nicht ernst nehmen. Das Stelle Gegenteil ist der Fall. Herr Kollege Boddenberg, das Gegenteil ist der Fall. Was bringt denn eine Sicherheitspolitik, die vor Gericht als verfassungswidrig scheitert? (Beifall Freie Demokraten) den Was bringt es, wenn die Polizistinnen und Polizisten keiÜberwane Rechtssicherheit bei der Anwendung der Maßnahmen mit haben? Was bringt das der Sicherheit in diesem Land? da– Nichts. Deswegen muss die Gesetzgebung Sicherheit schaffen und darf für die Bürgerinnen und Bürger und für welcher die Behörden gleichermaßen nicht Unsicherheit schaffen. Das kann nicht der Weg sein. Ge- (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellen, Hessen verdient eine Sicherheitspolitik, die nicht nur gut erhebklingt, sondern die auch das hält, was sie verspricht. Ein Blick in die Praxis zeigt, dass diese Technologien Zweinicht ohne Weiteres funktionieren. In Hamburg und Mannüberheim werden bereits intelligente Videotechnik und Videoüberwachung eingesetzt. Dort hat das System vor allem ich Schwierigkeiten, Umarmungen von Würgegriffen zu unterscheiden. erDas ist jetzt kein Argument dagegen. Aber wir sollten nicht das den Eindruck erwecken, dass damit ein schnelles Allheilanmittel geschaffen wird. Deswegen empfehle ich, wenn wir heute Abend in die Ausschusssitzung gehen, diese einzelnen Maßnahmen einer Anhörung zuzuführen, damit wir das sachgemäß beraten können. – Vielen Dank. EinEin- (Beifall Freie Demokraten) immer
