Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort an die Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Frau Stolz, geben. Bitte schön. wieDiana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Dabei Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Einen Versorgungsmangel der Bevölkerung mit beeinem oder mehreren Arzneimitteln kann gemäß § 79 Abder ich es satz 5 Arzneimittelgesetz nur das Bundesministerium für Gesundheit feststellen. Die Bekanntmachung erfolgt über eine Veröffentlichung im „Bundesanzeiger“. Der Landesregierung obliegt diese Feststellung nicht. Wenn das Bundesministerium für Gesundheit einen solchen Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 ArzneimittelDemogesetz festgestellt hat, können pharmazeutische Unternehmer beantragen, im Einzelfall Arzneimittel nach Deutschland zu importieren, die hier keine Zulassung besitzen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 17. Oktober 2024 im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht: an „Der Bedarf an isotonischen natriumchloridhaltigen zu Lösungen kann derzeit nicht vollständig gedeckt einen werden, ungeachtet der bei den zugelassenen Arzneimitteln erfolgenden Produktion in maximaler in- Auslastung. Daher sind zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich. Bei isotonischen natriumchloridhaltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung. Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten.“ Eine solche Gestattung setzt voraus, dass das Arzneimittel in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden darf, aus dem es nach Deutschland importiert wird. Hessen hat bereits vor dem 17. Oktober 2024 eigenständig Maßnahmen ergriffen, um einer möglichen Mangellage bei Kochsalzlösungen begegnen zu können. Bereits vor der Bekanntmachung eines Versorgungsmangels durch das Bundesministerium für Gesundheit hat das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege auf Anfrage einer Einkaufsgemeinschaft zahlreicher krankenhausversorgender Apotheken beim Import von Kochsalzlösungen aus dem Ausland einer erleichterten Dokumentation zugestimmt. Am 25. Oktober 2024 hat das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege einem hessischen Unternehmen eine Gestattung für isotonische Kochsalzlösungen erteilt. Zudem fand durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege die Inspektion einer Herstellungsstätte in Indien für einen pharmazeutischen Unternehmer mit Sitz in Hessen statt. Zwei hessische Hersteller konnten nach unseren Informationen ihren Bedarf größtenteils wieder decken.
