Astrid Wallmann
Entschuldigung, Frau Feldmayer. Sie fragen die Landesregierung, das haben wir uns gedacht. – Dann gebe ich das Wort dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Herrn Staatsminister Mansoori. Bitte schön. Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Feldmayer! Das hatte ich mir auch gedacht, dass die Frage an uns gerichtet ist. Bereits jetzt engagiert sich die Landesregierung in großem Umfang dafür, die Hessinnen und Hessen, die unter Beeinträchtigungen leiden, so zu unterstützen, dass diese möglichst selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben können. Gerne gehe ich komprimiert auf einzelne Punkte ein: Maßnahmen zur Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit werden in der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigt. So gewährt das Land für den Neubau einer rollstuhlgerechten, geförderten Wohnung nach DIN 18040 Teil 2 mit R-Anforderungen einen Zuschlag in Höhe von 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf das Förderdarlehen. Zudem kann die förderfähige Wohnfläche ohne besondere Begründung um 16 % erhöht werden. Einen Beitrag zur Barrierefreiheit leistet auch ein Zusatzdarlehen in Höhe von 3.500 Euro je geförderte Wohnung für den Einbau eines Aufzugs, höchstens jedoch 45.000 Euro pro Aufzug. Im Rahmen der Modernisierungsförderung ist die Verbesserung der baulichen Eignung von Mietwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen förderfähig. Sofern entsprechende Maßnahmen außerhalb der Wohnungen im näheren Wohnumfeld umgesetzt werden, wird sogar von Mietpreis- und Belegungsbindungen abgesehen. Ein weiterer Förderschwerpunkt liegt im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums, dessen behindertengerechten Umbau die Landesregierung mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben unterstützt. Ziel des Programms ist es, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können. Hierfür stehen jährlich 3 Millionen Euro im Landeshaushalt zur Verfügung. Häufig geförderte Maßnahmen sind beispielsweise der barrierefreie Umbau von Bad und Küche oder der Einbau eines Treppenlifts. Allein im Jahr 2023 konnte der barrierefreie Umbau von 667 Wohneinheiten gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte der selbst genutzten Wohnung sind. Dem Haushalt, der die zu fördernde Wohnung bewohnt, muss ein Mensch mit Beeinträchtigung angehören. Weitere Verbesserungen beim Thema Barrierefreiheit in der sozialen Wohnraumförderung werden von der Landesregierung aktuell geprüft. Eine neue Projektgruppe Barrierefreiheit der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wird im Januar 2025 mit dem Ziel zusammentreten, unter anderem § 50 der Musterbauordnung zu prüfen, der die Anforderungen an das barrierefreie Bauen betrifft, das heißt, Wohnungen und öffentlich zugängliche Gebäude. Wenn die Ergebnisse vorliegen, wird die Übernahme der Musterbauordnung für Hessen geprüft.
