Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund: Es gibt ca. 50.000 Vereine in Hessen, und die können grundsätzlich alle profitieren. Das gilt, das will ich an sehr der Stelle auch noch einmal sagen, unabhängig von der BauRechtsform. Es muss also nicht ein eingetragener Verein sein. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Wir zum Beispiel haben jedes Jahr bei uns in der Straße mehrere Feste, die wir gewer meinsam organisieren. Wenn Sie dort eine Bude aufstellen, wenn Sie dort Musik machen, wenn Sie dort zusammen grillen und zusammenkommen und dann sozusagen auch „GEMA-Musik“ spielen, dann ist das ebenfalls von dieser die Regelung befreit. Im Übrigen – das hatte ich, glaube ich, vorhin schon gesagt –: Das gilt für Veranstaltungen auf werden, einer Fläche von bis zu 500 Quadratmetern. Bisher haben wir gesagt, wenn einzelne Antragsteller das mehrfach im Jahr tun, gilt diese Regelung viermal pro Jahr. in Ich glaube, dass das unterm Strich allen Vereinen, allen kleiEhrenamtlichen zugutekommt. Wir werden am Ende des an nächsten Jahres Bilanz ziehen. Ich bin sehr optimistisch, der und ich will es noch einmal sagen: Wir sollten alle selbstan bewusst und mit Freude rausgehen. Das, was die Hessische Landesregierung hier macht, ist ein gutes Werk. Bilanz (Beifall CDU und SPD) als
