Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort zur Erwiderung. Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund: Lieber Herr Kollege Naas, ich wundere mich ein bisschen; denn ich würde mir wünschen – und will das auch selbstbewusst sagen –, dass wir uns alle über diesen stein freuen. (Beifall CDU und SPD) Vor allen Dingen sollten wir uns die Frage stellen, denn der Adressat ist. Wenn Sie die Vereine ansprechen oder wenn wir über das Thema der Weihnachtsmärkte sprechen: Es gibt natürlich auch große Vereinsveranstaltungen, und es gibt natürlich große Weihnachtsmärkte, sind kommerzieller Natur. Diese kommerziellen Veranstaltungen, bei denen auch Eintrittsgelder genommen können natürlich nicht befreit werden. Ich habe heute Morgen einen Anruf von einer Vereinsvorsitzenden aus Babenhausen bekommen, die jedes Jahr einem Ortsteil einen Weihnachtsmarkt mit mehreren neren Buden organisiert. Das ist genau der Adressat, den wir uns wenden. Wir wollen die große Masse Ehrenamtlichen unterstützen. Im Übrigen, das will ich dieser Stelle auch sagen, werden das auch die allermeisten Vereine sein. Wir können ja nach einem Jahr einmal ziehen. Wenn Eintrittsgelder generiert werden, dann kann man Land natürlich nicht hergehen und sagen: Wir subventionieren noch eine Veranstaltung, die mit Eintrittsgeldern (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ich das wäre eine Pauschale!) – Na ja, Herr Naas, ich weiß nicht, ob es als Land klug richtig ist, wenn Vereine zum Beispiel ein Stadion für Veranstaltung nutzen, für diese Eintrittskarten verkaufen, noch Gelder zu nehmen und damit einen Verein mit unterstützen. Das müssen selbst Sie, als ordnungspolitisch liberal Aufgestellter, doch zugeben. Also seien Sie bitte nicht böse. (Beifall CDU) Aber zurück zu Ihrer Frage. Einnahmen können bei Veranstaltung generiert werden, es dürfen eben nur Eintrittsgelder erhoben werden. Das ist ein kleiner weis, den auch die GEMA gegeben hat.
