Tarek Al-Wazir
Die Mitwirkung von Ehrenamtlichen in der hessischen tiz ist ein unverzichtbarer Bestandteil nicht nur der findung, sondern der Nähe des gesamten Justizwesens des Strafvollzugs zu den Bürgerinnen und Bürgern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist deshalb Auffassung, dass die Ehrenamtlichen bestmöglich stützt werden sollten, und freut sich auf die Diskussion über mögliche Verbesserungen im zuständigen Rechtsausschuss. (zurück zum Text auf Seite und JusRechtsund der unter1700) Anlage 5 (zu Tagesordnungspunkt 16 und 58) Nach § 109 Absatz 2 GOHLT zu den Punkten 16 und 58 der Tagesordnung, Drucks. 21/1203 und Drucks. 21/1352, zu Protokoll gegebene Stellungnahme Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Das Ehrenamt in der hessischen Justiz ist ein unverzichtbarer und tragender Bestandteil unseres Rechtstaates. Wie ich bereits am Dienstag in meiner Regierungserklärung betont habe, ist das beispielhafte Engagement der vielen Tausend Mitbürgerinnen und Mitbürger an den verschiedensten Stellen in unserer Justiz nicht hoch genug wertzuschätzen. Ob als Schöffe, ehrenamtliche Richter in der Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Justizvollzug, bei den Ortsgerichten, als Schiedsfrau oder Schiedsmann oder in den Opferhilfevereinen und Interessenverbänden: Sie alle zeigen jeden Tag sehr deutlich, in Hessen wird Rechtsstaat gelebt – dafür danke ich ihnen ausdrücklich. Ich begrüße deshalb auch die mutmaßliche Grundintention der beiden heute hier diskutierten Anträge. Das Ehrenamt in der Justiz braucht unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung, und als hessischer Justizminister haben seine Belange auch bei mir persönlich eine ganz besonders hohe Priorität. Bei allem, was wir tun, um ehrenamtliches Engagement attraktiver zu machen und unsere so wichtigen Aktiven bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Tätigkeiten zu unterstützen, sollten wir aber immer darauf achten, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen oder gar Dinge tun, die dem eigentlichen Sinn der Einbindung des Ehrenamtes zuwiderlaufen. So ist es aus meiner Sicht sehr sinnvoll – und das haben sich die Regierungspartner bereits in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt –, dass wir dort, wo es Sinn macht, beispielsweise in Ortsgerichten oder Schiedsämtern, unsere Informations- und Öffentlichkeitsarbeit verstärken, weitere Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten in den Blick nehmen und prüfen, wie die zuständigen Stellen bei Ausstattung und Digitalisierung unterstützt werden können. Unabhängig von diesen Maßnahmen möchte ich festhalten, dass allen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bereits heute für die jeweilige Gerichtsbarkeit ein seitens des HMdJ erstellter umfassender Leitfaden zur Verfügung gestellt wird. Dieser gibt den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern einen Überblick über die Aufgaben der jeweiligen Gerichtsbarkeit und informiert sie über ihre Rechte und Pflichten als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter. Ferner sind dort praktische Hinweise wie etwa zur Entschädigung, zur Haftung und zum Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus werden bereits in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wiederkehrend Schulungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, zum Teil unter Beteiligung der vorschlagsberechtigten Verbände, angeboten, die von den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden können und auch wahrgenommen werden. Was wir dabei aber bei allem unterstellten guten Willen nicht außer Acht lassen dürfen, ist die systemische Funktion von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Sie sind nämlich ganz bewusst „juristische Laien“ oder, wie andere sagen würden, „Mitbürger mit gesundem Menschenverstand“. Ihre Aufgabe ist im Besonderen, die juristisch vorgebildeten Berufsrichterinnen und -richter durch ihre Erfahrung zu unterstützen. Sie bringen dabei unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrungen, fachspezifische Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen der Sozial-, Arbeits- und Wirtschaftswelt in die Gerichtsverhandlungen ein – und das ist auch gut so. Hier nun mit Schulungen zum formellen und materiellen Recht gar noch durch die Hessische Justizakademie fortzubilden, bindet wertvolle Ressourcen und konterkariert den eigentlichen Sinn von Ehrenamt auf dem Richterstuhl. Auch bei der Forderung nach Interessenvertretungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter lohnt es sich, genau hinzuschauen: Dort, wo es mitunter fachlich Sinn macht, gibt es bereits gesetzliche Interessenvertretungen, nämlich auf den Gebieten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. § 29 Arbeitsgerichtsgesetz und § 23 Sozialgerichtsgesetz schreiben die Bildung eines Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten vor. Ein Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist auch beim Landesarbeitsgericht (§ 38 Arbeitsgerichtsgesetz) und Landessozialgericht (§ 35 Sozialgerichtsgesetz) sowie beim Bundessozialgericht (§ 47 Sozialgerichtsgesetz) zu errichten. Im Gegensatz dazu bieten beispielsweise die rechtlichen Grundlagen des Schöffenamtes im Gerichtsverfassungsgesetz keinen Spielraum für staatlich organisierte Interessenvertretungen. Schöffinnen und Schöffen sollen bewusst nicht in das System der Justiz mit seinen Beurteilungen, Beförderungen und Auswahlentscheidungen eingegliedert sein, weil sie ein wesentliches Element der Unabhängigkeit der Rechtsprechung, auch und vor allem gegenüber der Justizverwaltung, darstellen. Darüber hinaus besteht mit der Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. bereits eine bundesweite selbstverwaltete Interessenvertretung auch für Schöffinnen und Schöffen, die regelmäßig auch den Dialog mit dem HMdJ sucht und die Interessen aller Schöffinnen und Schöffen gebündelt wahrnimmt. Das vielfältige Ehrenamt in der Justiz ist ein besonderer Schatz in unserem freiheitlichen Rechtsstaat. Als Hessische Landesregierung ist es unser erklärtes Ziel – und als Justizminister mein persönliches Anliegen –, das beispielhafte Engagement der vielen Tausend Ehrenamtlichen nach Kräften zu fördern und zu unterstützen. Zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe gehört es aber auch, bei allem guten Willen nicht über das Ziel hinauszuschießen. (zurück zum Text auf Seite 1700)
