Jennifer Gießler
Die ehrenamtlich Engagierten in unserer hessischen sind eine unverzichtbare Säule unseres Rechtsstaats, als Schöffinnen und Schöffen, als Mitglieder der richte, als Schiedsfrauen und Schiedsmänner oder im tizvollzug. Deshalb hat sich die christlich-soziale Koalition auch dazu verständigt, dieses Ehrenamt in der Justiz stärken. Im Namen der CDU-Fraktion sage ich allen, sich ehrenamtlich für unsere hessische Justiz engagieren, herzlichen Dank. Aber warum sind diese ehrenamtlich Engagierten so tig? In der Straffälligenhilfe behalten die Betroffenen mit den Kontakt zur Mitte der Gesellschaft. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen ihre fältigen Lebens- und Berufserfahrungen in die Beratung und Entscheidungsfindung mit den Berufsrichterinnen -richtern ein. Das richterliche Ehrenamt stärkt dadurch Anerkennung der Rechtsprechung und die Transparenz der Justiz. Außerdem: Die Schiedsämter, die die außergerichtliche Streitschlichtung übernehmen, sind für die Konfliktlösung auf lokaler Ebene von großer Bedeutung. Sie entlasten nicht nur die Gerichte, sondern führen auch zu einer ten- und Zeitersparnis für die Bürgerinnen und Bürger. diese wertvolle Arbeit zu stärken, wird die Informationsund Öffentlichkeitsarbeit intensiviert werden. Besonders hervorheben möchte ich aber unsere Deutschland einzigartigen – hessischen Ortsgerichte. sind für die freiwillige Gerichtsbarkeit und das zungswesen zuständig. Wir freuen uns sehr, dass hier Zukunft weitere Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten in den Blick genommen werden. Für uns ist dieses vielfältige Ehrenamt ausgesprochen wichtig. Wir werden es weiterhin unterstützen und zukunftsfähig aufstellen. Den Forderungen der FDP, den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Fortbildungen zum formellen und ellen Recht anzubieten, trete ich jedoch entgegen. Es gerade der Kern der Tätigkeit der Schöffinnen und fen, dass diese unvoreingenommen, ohne Kenntnis der nauen Rechtslage, den Eindruck aus der mündlichen handlung gewinnen und mit ihrer Lebenserfahrung gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern, zu ihren Urteilen kommen. Wir werden also alles daransetzen, das Engagement fördern und die Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche der Justiz weiter zu verbessern. (zurück zum Text auf Seite und Justiz ob OrtsgeJuszu die wichdavielund die in KosUm – in Sie Schätin somit materiist SchöfgeVerdann, zu in 1700) Anlage 3 (zu Tagesordnungspunkt 16 und 58) Nach § 109 Absatz 2 GOHLT zu den Punkten 16 und 58 der Tagesordnung, Drucks. 21/1203 und Drucks. 21/1352, zu Protokoll gegebene Stellungnahme
