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Angela Dorn

21.11.2024 Sitzungen 21/26

Als Nächstem erteile ich Herrn Staatsminister Heinz für die Landesregierung das Wort. Bitte. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei den Antragstellern und bei den Rednern der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihr Engagement zur Sicherung der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz herzlich bedanken. Auch der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Zukunft zu führen. Wir haben uns daher engagiert in den Reformprozess eingebracht und unterstützen die im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig beschlossenen Reformen von Anfang an. Die Veränderungen werden den öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, effizienter und damit auch zukunftsfähig machen. Gemeinsam mit dem privaten Rundfunk und den Printmedien stellt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach unserer Auffassung auch in Zukunft im Kampf gegen falsche Nachrichten und Desinformationen einen wichtigen Stützpfeiler für unsere Demokratie dar. Bei allen Reformmaßnahmen stand und steht die Landesregierung zusammen mit dem Intendanten des Hessischen Rundfunks, Herrn Hager, im kontinuierlichen Austausch. Er hat für den hr bereits wichtige Reformen angestoßen, die Vorbildcharakter für die gesamte ARD haben können. Wir als Landesregierung unterstützen das ausdrücklich. Die Neuausrichtung des Hessischen Rundfunks, insbesondere im Hinblick auf die digitalen Angebote, ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Senders und für ein modernes, zukunftsorientiertes Programm, das weiterhin auch die Bedürfnisse der Hessinnen und Hessen im Fokus hat. Der hessische Intendant Florian Hager wird ab Januar 2025 den ARD-Vorsitz übernehmen. Er wird in schwierigen Zeiten an der Spitze der ARD stehen, und sein Reformwille in Bezug auf die gesamte ARD verdient die Unterstützung nicht nur der Landesregierung, aus meiner Sicht die des gesamten Hessischen Landtags. Lassen Sie mich zu den einzelnen Punkten aus dem insbesondere auch der GRÜNEN kommen. Sie adressieren dort die geplanten Einschränkungen der Textangebote öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet. Zum dürfen bei dieser Frage die Interessen der Printmedien deren wichtige Aufgaben zur Sicherung der Meinungsvielfalt nicht aus dem Blick verloren werden. Zum entsteht der Eindruck, dass sich Ihre Kritik nicht auf aktuelle Fassung des Reformstaatsvertrags bezieht. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der in die öffentliche Anhörung gegebene Entwurfstext wurde im Lichte der Anhörung jedenfalls noch umfassend angepasst. Er entspricht jetzt in weiten dem Inhalt einer Selbstverpflichtungserklärung, die den Anstalten selbst sehr kurzfristig vorgelegt wurde. Mit der nun vorgesehenen Positivliste bleiben den ten in besonderen Bereichen – beispielsweise Schlagzeilen zu aktuellen Ereignissen einschließlich begleitender Echtzeitberichterstattung – ausreichende Möglichkeiten Textangebote im Internet. Im Übrigen sollten sich die der aber auf ihr Kerngeschäft beschränken, nämlich und Audiobeiträge. Diese werden zudem nach aktuellen Mediennutzungsstudien gerade von der jüngeren Zielgruppe bevorzugt. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der nunmehr schlossenen staatsvertraglichen Regelung den Interessen sowohl der Anstalten als auch der Verleger in angemessener Weise Rechnung tragen. Es handelt sich insgesamt ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis. Ich freue mich, dass Sie auch die Regelung zu den kanälen und den Hörfunkprogrammen so einhellig und so großer Mehrheit begrüßen. Auch hier hat, was die funkprogramme angeht, der Hessische Rundfunk eine reiterrolle eingenommen. Noch vor Veröffentlichung Reformpläne seitens der Länder wurde vom Intendanten eine neue Radiostrategie – es wurde schon angesprochen – für den hr angekündigt. Die Hessische Landesregierung unterstützt auch dieses Vorhaben ausdrücklich. Die Regelung zu den Spartenkanälen wurde im staatsvertrag im Lichte der Anhörung bewertet und mehr einem guten Kompromiss zugeführt. Sie berücksichtigt zum einen das veränderte Nutzungsverhalten der völkerung mit einer zunehmenden Verlagerung vom ren Fernsehen hin zur Nutzung on demand, zum führt sie zu einer stärkeren Fokussierung und auch zu Konsolidierung. Lassen Sie mich noch einige Sätze zur Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sagen. Dies in der Ländergemeinschaft, aber auch in der Bevölkerung ein besonders umstrittenes Thema, und wir haben schon verschiedene Positionen hier im Landtag dazu hört. Lassen Sie mich voranstellen: Für die Hessische regierung war und ist die auskömmliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Reformprozess von ganz wesentlicher Bedeutung. Lassen Sie mich ganz ausdrücklich begrüßen, dass im Koalitionsvertrag der christlich-sozialen Koalition ein Bekenntnis zu ner nachhaltigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen dabei Rundfunks enthalten ist und natürlich auch die Landesresondern gierung sich an diesen Vertrag gebunden fühlt und ihn entsprechend berücksichtigen wird. Antrag Auch eine zukunftsgerichtete Anpassung des Finanzierungsverfahrens ist ein zentrales Anliegen dieser Koalition. des Hierfür haben wir uns in den Beratungen im Länderkreis einen fortlaufend eingesetzt und tun das immer noch. Bewusst und haben wir uns bislang aus der Debatte zur Höhe des Rundfunkbeitrags und zu einer möglichen Erhöhung mit anderen öffentlichen Stellungnahmen zurückgehalten. Öffentliche die Vorfestlegungen in dieser sehr sensiblen Frage erschweren erfahrungsgemäß die vertraulichen Verhandlungen im Länderkreis. So wollen wir es daher auch bis zum Abschluss der Verhandlungen im Dezember halten. Es ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich, dass die Rundeinmal funkanstalten diese für Dezember angekündigte VerständiTeilen gung der Länder im Rahmen der nächsten Ministerpräsivon dentenkonferenz nicht abgewartet haben und stattdessen schon in dieser Woche eine Klage beim BundesverfasAnstal- sungsgericht eingereicht haben. Dieser Schritt wird die Verhandlungen im Länderkreis sicherlich nicht erleichtern, sondern nach unserer Einschätzung in den nächsten Wofür chen erheblich erschweren. SenDie Hessische Landesregierung wird sich weiter für eiVideone bedarfsgerechte Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einsetzen. Verhandlungen hierüber finden unter anderem gerade in diesen Tagen in Berlin statt. Dies ist auch der Grund dafür, dass der für Medienpolitik zuständibe- ge Chef der Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Kuhn, heute nicht selbst zu diesem Antrag sprechen kann: Er verhandelt gerade im Kreis der Länder und setzt sich dabei weiterhin um nachdrücklich für eine Lösung ein, die von allen mitgetragen werden kann. Die Klage der Anstalten wird in diesem Kontext von uns Spartenmit geprüft, und die dadurch eingetretene neue Lage wurde Hör- und wird in die Verhandlungen der Länder mit einbezogen. Diese müssen aber auch in Zukunft die Möglichkeit haVorder ben, dass sie vertraulich geführt werden, um Kompromisse zu ermöglichen. Selbst dann, wenn die Regierungschefs aller Länder eine Einigung erzielen, ist, wie Sie wissen, eine Zustimmung sämtlicher 16 Landtage ungewiss, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Erhöhung. In dieser schwierigen Phase wird sich die Hessische LandesregieReformrung mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze weiter nunkonstruktiv in den Prozess einbringen und versuchen, die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis zu führen. Belinea- Hier in Hessen – das betrifft uns ja heute – möchte ich anderen bereits jetzt für eine fraktionsübergreifende Unterstützung des Reformstaatsvertrags werben und bin auch sehr zuvereiner sichtlich, dass wir diese Unterstützung hoffentlich von Ihnen erhalten werden. ist Die Landesregierung wird nach Abschluss der Verhandlungen das Ergebnis selbstverständlich mit den Damen und auch Herren Abgeordneten des Hessischen Landtags debattiege- ren. Nach aktueller Planung soll die Vorunterrichtung des Landtags über die finale Fassung des Reformstaatsvertrags noch vor Weihnachten erfolgen, also sehr bald. Die BefasLandessung mit dem Reformwerk hier im Landtag steht dann, wie üblich, nach Unterzeichnung durch die Regierungschefs der Länder – voraussichtlich im Frühjahr 2025 – an. auch Nach der heutigen Debatte bin ich – das kann ich abschlieei- ßend sagen – sehr guter Dinge, dass die große Mehrheit dieses Hauses die Landesregierung bei ihrem Vorhaben unterstützen wird, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umfassend zu reformieren, ihn modern und effizient auszugestalten und zukunftsfest zu machen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗