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René Rock

21.11.2024 Sitzungen 21/26

in Perso- Danke, Frau Abgeordnete Anders. – Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Stolz das Wort. Belasdem Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Reform Gesundheit und Pflege: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit vielen Monaten ist die Krankenhausreform das beherrschende Thema in der deutschen – die Gesundheitspolitik. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor- schaffen wir für Hessen die notwendigen rechtlichen auch Grundlagen. Damit bereiten wir uns frühzeitig auf die anwird stehende Reform vor. einer Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist am 17. Oktober im Bundestag beschlossen worden. Am Freimehr tag dieser Woche wird im Bundesrat darüber abgestimmt. Der Bedarf für eine Krankenhausreform ist enorm. Niemand wird dies ernsthaft bestreiten. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Kostensteigerung: Die Herausforernst derungen sind bekannt. Viele Krankenhäuser kämpfen um Länihr wirtschaftliches Überleben. Wir brauchen eine Reform, mit der wir eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung für Hessen gewährleisten können und die ProVertrauen schafft. Einiges haben wir im Verfahren des Bundes erreicht. Viele wichtige Fragen bleiben bei der Reform des Bundes aber wei- offen. So wissen wir bis heute nicht, wie sich die Reform des Bundes in Hessen konkret auswirken wird. Hierzu heute gibt es bislang keine belastbaren Erkenntnisse. Die Bestimver- mung der Leistungsgruppen, Kooperationsmöglichkeiten von Krankenhäusern und Standorten bei der Leistungserbringung, die Vorhaltefinanzierung, die MindestvorhalteDezahlen – all das sind wichtige Punkte, zu denen wir Fragen haben. Das sind offene Fragen, obwohl es um die Gewährleistung einer angemessenen und wirtschaftlich tragfähigen Dann Versorgung vor Ort in allen hessischen Regionen geht. Auch den versprochenen Bürokratieabbau sehe ich noch Form nicht. Einige andere Regelungen des Bundesgesetzes kann Dazu ich fachlich ebenfalls nicht gutheißen. Schließlich hat die Bild. völlig unzureichende Betriebskostenfinanzierung der verdie gangenen Jahre durch den Bund die Krankenhäuser in Entwirtschaftliche Schieflagen gebracht. Hier warten wir auf Antworten des Bundes. beheben (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Gesundheitsund ministerin hätte ich mir noch einige wichtige Änderungen am Bundesgesetz durch den Bundesgesetzgeber gewünscht, und dies fordere ich auch weiterhin. Herr Pürsün, es ist auch für mich klar, dass in einem möglicherweise angerufenen Vermittlungsausschuss die Reform verbessert werden muss, anstatt dass man sie zum Scheitern bringt. Klar ist aber, dass wir seitens des Landes – wie auch die Krankenhäuser in Hessen – mit dem Bundesgesetz werden umgehen müssen, wie immer es morgen im Bundesrat auch ausgeht. Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt. Er schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, dass wir die Neuaufstellung unserer Krankenhäuser in Hessen so schnell wie möglich umsetzen können. Er sorgt auch dafür, dass die notwendigen Investitionsmittel zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Mit dem Gesetz schaffen wir die Grundlage für ein mit 140 Millionen Euro dotiertes Landesdarlehensprogramm.

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