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Nadine Gersberg

SPD 21.11.2024 Sitzungen 21/26

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir in zweiter Lesung über Sie das Hessische Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie über das Gesetz zur Änderung des im Hessischen Krankenhausgesetzes. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf natürlich zustimmen – das haben imwir bereits signalisiert –, weil damit die Grundlage dafür eigeschaffen wird, dass die dringend notwendige Krankenerheb- hausreform des Bundes umgesetzt werden kann. sind Bereits in der ersten Lesung wie auch in der Ausschussberatung zeichnete sich bereits ab, dass hierüber in diesem von Hause Einigkeit besteht. Die Kollegin Daniela Sommer könwies bereits in der ersten Lesung darauf hin, dass die ist Anpassung des Hessischen Krankenhausgesetzes entscheiFolgeerdend ist, um Über-, Unter- und Fehlversorgung zu verund meiden und eine zukunftsfähige, bedarfsgerechte und quaErlitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Über die LeisStrukturen und die anstehenden Prozesse werden wir sicher darüber. noch oft reden. Schlussendlich sollte uns in Hessen aber Dazu einen, dass die Strukturen und Prozesse im GesundheitsGewesen nachhaltig verbessert werden und die Bürgerinnen und Bürger sich auf eine gute medizinische Versorgung und verlassen können. steigen Im Zuge dessen werden wir heute zugleich auch eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz beschließen. Das Gesetz soll angepasst werwerin den, damit die bestehenden Regelungen über die Zuständer digkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aufrechterhalten werden können. Es geht hier erkläund insbesondere um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen und um deren berechtigten Anspruch auf Beratung und Entscheidungsfindung in einem geschützten Raum. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Demonstrationsfreiheit finden ihre Grenzen dort, wo andere massiv Einin ihren persönlichen Grundrechten beeinträchtigt werden; Abgadenn auch Schwangerschaftsabbrüche gehören in unserem Gesundheitssystem zur Grundversorgung, um die wir uns kümmern müssen. – Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. (Beifall SPD und CDU)

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