Dr. Ralf-Norbert Bartelt
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes dient der Umsetzung eines vorgesehenen Bundesgesetzes zur grundlegenden Veränderung der Krankenhausfinanzierung. Das heißt, wir schaffen die Voraussetzung, dass dies zeitnah möglich ist. Diese grundlegende Veränderung der Krankenhausfinanzierung besteht darin, dass die Finanzierung nach reinen Leistungspauschalen ersetzt wird durch Vorhaltepauschalen zu zwei Dritteln und einem Drittel der bisherigen Leistungspauschalen. Dies befürworten wir ausdrücklich. So besteht auch Konsens. Ich sage das deshalb an dieser Stelle, weil wir ein solches Gesetz wünschen, aber dieses Gesetz verändert bzw. verbessert werden muss. Es ist nun einmal das Dilemma in dieser Situation in Abwandlung eines berühmten Zitats: Ein schlechtes Gesetz ist in diesem Fall genauso schlecht wie gar kein Gesetz. In diesem Fall befürworten wir diese Veränderung auf die Vorhaltepauschalen, weil es Anreize gibt, dass nach Bedarf geplant wird, aber nicht nach den Aspekten, die den Kliniken den höchsten finanziellen Profit bringen, weil es dazu führt, dass das Betriebsklima in den Häusern besser wird, weil nicht dauernd auf Vollauslastung hingearbeitet werden muss. Jetzt kommen die zwei Punkte, die bei diesem Gesetz unbedingt verändert werden müssen. Der erste Punkt ist, dass die Planungshoheit der Länder gesichert werden muss. Das ist hier nicht ausreichend, weil das sogenannte Transparenzgesetz des Bundes so viele Vorgaben macht, dass die Planungshoheit der Länder in Gefahr gerät, durchlöchert zu werden. Ein zweiter Punkt ist, dass bis zur Umsetzung dieser Veränderung der Finanzierung zwei oder eher drei Jahre vergehen, bis das in den Bilanzen der Krankenhäuser wirksam wird. Viele Krankenhäuser, die wir in diesem Leistungsspektrum benötigen, hätten Schwierigkeiten, diesen Zeitpunkt zu erreichen. Da bedarf es einer Übergangsfinanzierung. Das ist unbedingt notwendig. Das sagen nicht nur wir aus der Sicht der Opposition, von Berlin aus gesehen. Das sagen auch die Spitzengremien der Kommunen, die Krankenhausgesellschaften und auch Landesgesundheitsminister unterschiedlicher Parteien. Das ist unbedingt notwendig. (Beifall CDU) Wir sind der Bundesregierung durchaus dankbar, dass sie einen Ansatz gefunden hat in Form dieses Transformationsfonds. Dieser Transformationsfonds ist für diese Fälle aber gar nicht geschaffen worden, sondern er ist für andere Fälle, bei denen Krankenhäuser vom Netz gehen oder bei denen sie aufgrund anderer Leistungsspektren zusätzliche Investitionen tätigen müssen. Für die Krankenhäuser, die eine Überbrückung benötigen, bis sie diese Verbesserung der Finanzierung erreichen, ist nichts Definitives vorgesehen. Das muss verändert werden. Der Transformationsfonds hat noch einen weiteren Haken. Erstens ist es so, dass sich der Bund da vornehm zurückhält. Zweitens steht es auf rechtlich sehr tönernen Füßen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben erhebliche Zweifel, ob man sie dazu verpflichten kann, sich daran zu beteiligen. Sie werden mit Sicherheit den Rechtsweg beschreiten. Das heißt, wir wollen, dass diese beiden Punkte verändert werden, nach Möglichkeit vielleicht jetzt noch, aber dann auf jeden Fall durch eine neue Bundesregierung. Die Krankenhäuser haben nicht mehr viel Zeit. Wir brauchen ein neues Gesetz, aber wir brauchen ein neues gutes Gesetz auf Bundesebene. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)
