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Frank Lortz

20.11.2024 Sitzungen 21/25

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kultusminister, Staatsminister Armin Schwarz. Bitte sehr, Armin. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte den regierungstragenden Fraktionen ausdrücklich für die Vorlage dieses sehr klugen Gesetzentwurfs danken. Dieser Gesetzentwurf ist ein substanzieller Beitrag dazu, dass schnell zusätzliche Lehrkräfte und hoch qualifizierte Lehrkräfte – beides gehört zusammen – mit einem anderen Hintergrund gewonnen werden können. Meine Damen und Herren, ich will feststellen: Das haben die regierungstragenden Fraktionen großartig gemacht. (Beifall CDU und SPD – Zuruf Tobias Eckert (SPD)) Herr Abgeordneter May, wer die Rückmeldungen liest und sie ernst nimmt, der kommt zu einem vollständig anderen Lagebild als dem, das Sie hier skizziert haben. (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wir haben positive Rückmeldungen und konstruktives Feedback erhalten. Ich fange an mit dem sogenannten EinFach-Lehrer. Worum geht es? – Wir reden von hoch qualifizierten Menschen, die ein Diplom, einen Magister oder einen Master haben und die einen beruflichen Hintergrund haben, der in einem Bedarfsfach – beispielsweise in Musik – gut gebraucht werden kann. Diese Damen und Herren zukünftigen Kollegen bringen viel mit. Dieses Angebot ist hoch attraktiv. Sie steigen ein ins Referendariat, werden dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt und danach verbeamtet. Die Anhörung hat ausschließlich positive Rückmeldungen ergeben. Liebe Damen und Herren Abgeordnete, es geht vor allen Dingen ganz schnell. Zum 01.05. können diese dann einsteigen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn das alles so toll ist, wieso keine mündliche Anhörung?) Herr Abgeordneter Frömmrich, die können dann in das Referendariat einsteigen. Nach zwei Jahren können sie dann die zweite Staatsprüfung ablegen. Davon reden wir. Herr Abgeordneter Frömmrich, ich will Ihnen Folgendes zurufen: Selbst die Mitglieder der Fraktion der GRÜNEN und selbst die Mitglieder der Fraktion der FDP haben den Gesetzentwurf grundsätzlich für sehr richtig gehalten. Das hat Herr May gerade eben noch einmal bestätigt. Herr Abgeordneter Promny hat gesagt, das würde kurzfristig eine richtig gute Entlastung bringen. Ich finde, das ist erwähnenswert. Herr Promny, eines will ich Ihnen aber schon nicht durchgehen lassen. Sie zeichnen hier ein Bild von den zukünftigen Kolleginnen und Kollegen, die angeblich die Expertise und die Qualität nicht mehr erbringen würden. Ich sage ausdrücklich, dass das falsch ist. Ich sage ausdrücklich, dass das nicht das ist, was die Anhörung ergeben hat. Das will ich hinterlegen. Sie haben hohe Qualität. Die zweite Staatsprüfung wird hinterlegt. Sie haben alle ein Studium, das sie mitbringen. Sie steigen entweder in das Referendariat ein, oder – darauf komme ich gleich zu sprechen – sie gehen direkt in den Schuldienst. Das bringt mich direkt zu dem Thema Quereinstieg in den Schuldienst. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sie haben ein pädagogisches Studium absolviert. Sie haben mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Sehr häufig bringen sie viel Praxiserfahrung mit. Ich glaube, das ist gut. Praxiserfahrung ist sehr hilfreich. Sie dürfen eigenständig unterrichten. Der Quereinstieg ist auf drei Jahre geplant. Denn da gilt es, sie in dieser Zeit in zwei Fächern auszubilden. Selbstverständlich müssen das Fächer sein, in denen wir Lehrkräfte brauchen. Selbstverständlich müssen das Fächer sein, in denen wir einen besonders hohen Bedarf an Lehrkräften haben. Auch das will ich feststellen: Die Anpassung der erforderlichen Berufserfahrung von fünf Jahren auf ein Jahr wurde in der Anhörung ausdrücklich gelobt. Die Stellungnahmen sind da sehr eindeutig. Ich will einmal beschreiben, wie zügig dieses Gesetzesvorhaben umgesetzt wird. Das Land Hessen ist eines der ersten Länder, das nach der Bildungsministerkonferenz bzw. nach der Kultusministerkonferenz in Völklingen im Sommer dieses Jahres diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Das wird jetzt ganz schnell gehen. Sie können heute hier den Weg frei machen und sagen: Das ist ein toller Gesetzentwurf. – Sie können heute diesen Gesetzentwurf nach der zweiten Lesung beschließen. Nach meinem Kenntnisstand wurde keine dritte Lesung beantragt. Das will ich hier auch noch einmal hinterlegen: Wir haben extra eine Internetseite eingerichtet, die darüber informiert. Über 250 zukünftige Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits registrieren lassen. Wir halten sie auf dem Laufenden. Wenn Sie jetzt hier grünes Licht geben, dann können wir denen zurufen: Jawohl, das wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 im Gesetzesblatt stehen. Meine Damen und Herren, also nur Mut. – Vielen Dank für das Zuhören. (Beifall CDU und SPD)

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