Heiko Scholz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Bereits Sokrates schrieb der Selbsterkenntnis einen hohen Stellenwert zu. (Zurufe: Das hatten wir doch heute schon einmal!) Auf ihn wird der Ausspruch zurückgeführt, der Ihnen sicherlich bekannt ist: Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zu Besserung. (Beifall AfD) So hat sich die schwarz-rote Landesregierung endlich dazu durchgerungen, den gravierenden Lehrermangel in Hessen anzuerkennen und zumindest einen ersten Schritt zur Behebung dieses untragbaren Zustandes zu gehen. Dies wurde auch, zugegebenermaßen, von den Bildungsexperten im Rahmen der schriftlichen Anhörung grundsätzlich positiv vermerkt. Jedoch möchte ich an dieser Stelle daran erinnern: Neben den Lehrergewerkschaften und den Verbänden war es seit 2018 vor allem die AfD-Fraktion, welche bereits damals auf 12.500 fehlende Pädagogen in Hessen hingewiesen hat. Kritik am Gesetzentwurf findet sich bei den erwähnten Anzuhörenden eher zwischen den Zeilen. Die GEW unterstreicht beispielsweise vor dem Hintergrund des herrschenden Lehrermangels an unseren Schulen den Notstandscharakter dieses Gesetzes; denn sie hält den Ein-Fach-Lehrer „für akzeptabel bzw. notwendig, solange der Mangel an grundständig ausgebildeten Lehrkräften insbesondere in den musischen Fächern sowie in einzelnen Naturwissenschaften fortbesteht“. Fortbildungsmöglichkeiten zum Erwerb des zweiten Lehrfachs sollten zudem erhalten und ausgebaut werden – eine Forderung, die vom Philologenverband, der Hessischen Lehrkräfteakademie und den hessischen Universitätspräsidien geteilt wird. Insbesondere die Universitäten kritisieren zu Recht die durch das vorliegende Gesetz vorgenommene Entkopplung der erforderlichen Qualifizierung für das Lehramt durch Quereinsteiger im Ein-Fach-Lehramt von den traditionellen universitären Zugangswegen. Es ist also keineswegs so, dass da gar keine Kritik vorhanden war. Meine Damen und Herren, das Lehramtsstudium nimmt unter allen Studiengängen eine Sonderstellung ein. Neben umfangreichem Fachwissen werden vor allem pädagogische und didaktische Fähigkeiten vermittelt, ohne die die angehenden Lehrer ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag in erforderlicher Qualität nur schwer bewältigen können. Eines kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sicher voraussagen: Ihr Plan, Quereinsteiger ohne hochwertiges pädagogisches Rüstzeug ins Referendariat zu schicken, wird zunehmend zu Überforderung und damit zu Frust führen, und das sowohl bei unserer Lehrerschaft als auch bei unseren Schülern und deren Eltern. Die Abbruchquote wird spürbar ansteigen. Meine Damen und Herren, Ihnen sollte bekannt sein: Die Abbruchquote bei Absolventen von grundständigen Lehramtsstudiengängen liegt bereits im Referendariat jetzt schon schätzungsgemäß bei 10 % bis 15 %; das sollte Ihnen doch zu denken geben. (Beifall AfD – Dr. Frank Grobe (AfD): Hört, hört! Der integrierte Bachelor kommt dann!) Die bisher immer noch fehlende belastbare Datenbasis spricht im Übrigen Bände. Nun, dieses Verhaltensmuster ist uns nicht neu – ein weiterer Fall aktiver Realitätsverweigerung, vor allem vonseiten der CDU, meine Damen und Herren. Der Hessische Philologenverband schließt sich im Übrigen dieser Kritik an, wenn er betont, dass von den bisherigen Standards in der Lehrerausbildung, sowohl der fachlichen universitären als auch der pädagogischen Ausbildung, auch für den quereinsteigenden Ein-Fach-Lehrer nicht abgewichen werden darf. Hier bieten sowohl die hessischen Universitäten als auch die Hessische Lehrkräfteakademie eigeninitiativ die Ausarbeitung sowie Weiterführung entsprechender Qualifizierungsprogramme im pädagogischen Bereich oder zur Erlangung der Lehrbefähigung für das zweite Lehrfach an. Sie müssten einfach nur zugreifen. (Beifall AfD) Nicht zuletzt fordern die Philologen völlig zu Recht eine zeitliche Befristung des Gesetzentwurfs, um dessen Behelfscharakter vor einer Notstandssituation herauszustellen. Meine Damen und Herren, genau hier setzt unser Ihnen vorliegender Änderungsantrag, Drucks. 21/1313, an. Wir fordern von allen angeworbenen Ein-Fach-Lehrern in einer zeitlichen Frist von drei Jahren, die Lehrbefähigung für ein zweites Lehrfach nachzuweisen. Diese Frist kann bei Vorliegen besonderer Härtefälle auf fünf Jahre ausgeweitet werden. Für die Anerkennung entsprechender Qualifikationsnachweise existiert zudem bereits eine Stelle der Lehrkräfteakademie. Das zweite Lehrfach ermöglicht den Schulen einen qualifizierten und flexibleren besagter Lehrkräfte sowie ihre Integration in die bestehende Stundenplanorganisation. Weiterhin setzen wir mit einer zeitlichen Begrenzung vorliegenden Gesetzentwurfes zum 31. Dezember eine Forderung der GEW und auch der Philologen Somit erkennen wir einerseits den Ausnahmecharakter Gesetzes vor der bestehenden Notlage des Lehrermangels in Hessen an. Andererseits ermöglichen wir mit der tung eine ehrliche Evaluation und eine daran anschließende mögliche Anpassung des Gesetzes aufgrund der getätigten Praxiserfahrung. Befristete Programme für den Quereinstieg in das amt sind alles andere als neu, diese wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, das wissen Sie ja, bereits Jahrzehnten erfolglos administriert. Mittelfristig derartige Programme den Lehrermangel auch an Schulen nicht beheben, meine Damen und Herren. Ich wiederhole noch einmal unsere Kernforderungen. Lehramtsstudium und Lehrerberuf müssen deutlich Attraktivität gewinnen: zehn Semester Regelstudienzeit für alle Lehramtsstudiengänge, mehr und auskömmlich bezahlte Praxisphasen während des Studiums sowie großzügig finanziertes Stipendienprogramm für das amtsstudium in Mangelfächern. Das wäre ein erstes, fristig realisierbares Maßnahmenpaket, meine Damen Herren. (Beifall AfD) Mehr noch: Gehen Sie doch endlich einmal die täglich wachsenden Bau- und Sanierungsstaus an unseren an. Das bereits im Koalitionsvertrag von Schwarz-Grün 2018 versprochene landeseigene Investitionsprogramm steht heute nicht einmal auf dem Papier. Welcher will schon in Schulräumen unterrichten, in die es regnet oder wo es schimmelt? Marode Schulgebäude anwachsende Containersiedlungen auf hessischen Schulhöfen im Jahre 2024 sind eine Schande für unser Land. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Die AfD-Fraktion honoriert und unterstützt jegliche mühung der Landesregierung, welche die Zukunftschancen unserer Schüler nachhaltig verbessert. Der von vorgelegte Gesetzentwurf geht aufgrund der herrschenden Notsituation grundsätzlich in die richtige Richtung.
