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Christoph Sippel

GRÜNE 20.11.2024 Sitzungen 21/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Zuruf AfD) Wir debattieren heute in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der AfD, die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten zu begrenzen. In der ersten Lesung, im Ausschuss und auch heute in der zweiten Lesung wurde die Haltung schon deutlich, und deshalb werde ich es auch relativ kurz halten. Der rechte Rand dieses Parlaments möchte mit der harten Hand der Beschränkung in das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen eingreifen. Wir haben in Hessen sehr vielfältige Kommunen. Ich bin beispielsweise in einer Stadt im ländlichen Raum in Nordhessen mit rund 6.200 Einwohnerinnen und Einwohnern und 13 Stadtteilen aufgewachsen. Hier sind völlig andere Maßstäbe anzulegen als in einer Stadt mit gleich vielen Einwohnerinnen und Einwohnern im Speckgürtel Frankfurts. Wir GRÜNE und sicherlich auch die breite Mehrheit hier im Parlament achten die Kommunen, ihre Selbstbestimmung und die vielen hoch engagierten Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker, die ihre Aufgabe im Ehrenamt verantwortungsvoll ausüben. Auch bei der Festlegung der Zahl und bei der Wahl von Beigeordneten treffen die Abgeordneten gut abgewogene Entscheidungen. Glauben Sie mir, sollte das einmal nicht so sein, werden die Konsequenzen bei der nächsten Wahl sicherlich folgen. Wir haben heute Vormittag die Änderungsvorschläge der Landesregierung zu den Kommunalgesetzen debattiert. Hier sind einige gute und weniger gute Änderungsvorschläge vorhanden, aber auf alle Fälle mit weit mehr Sinn und Begründung als das, was der rechte Rand dieses Parlaments uns hier vorlegt. Wir lehnen den Gesetzentwurf selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU))

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