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Rüdiger Holschuh

SPD 20.11.2024 Sitzungen 21/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, Kollegen! Heute ist also die zweite Lesung zum Gesetzentwurf der AfD, die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten zu begrenzen, und von meiner Seite aus gibt es die che Antwort wie in der ersten Lesung, und wie auch Beratung im Ausschuss gezeigt hat: Diesen Eingriff in kommunale Selbstverwaltung wird es mit uns nicht (Beifall SPD und Marie-Sophie Künkel (CDU)) Wir stehen an der Seite der hessischen Kommunen und derjenigen, die sich Woche für Woche – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich – für unser Gemeinwohl einbringen. Wir setzen auf eine bedarfsgerechte Verwaltung, auf bilität und Maß, um die Anforderungen vor Ort zu und – was uns besonders vom Antragsteller unterscheidet, auch wenn Herr Vohl eben versucht hat, das zu relativieren – wir haben Vertrauen in diejenigen, die vor Ort wortung tragen. Meine Damen und Herren, wir haben Hessen eine starke Tradition, die auf kommunaler bestimmung baut, und das aus gutem Grund. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) einen Wir unterstützen die Kommunen und stärken ihre unabhängige Handlungsfähigkeit, während Sie am liebsten von na- oben herab durchregulieren wollen – nicht mit uns. Vielfalt Um hier ein paar Punkte zu nennen, die den Kommunen helfen – die HGO-Novelle ist schon genannt worden –: Ich Angewill den Rest meiner Rede darauf verwenden, Beispiele zu geben dafür, wie man Kommunen unterstützt, und nicht, wie man Kommunen gängelt. die Wir haben heute Morgen die Kommunalrechtsnovelle benamentsprochen und in die Diskussion eingeführt. Ich habe mir das ein paar Punkte herausgegriffen, an denen das noch einmal volldeutlich wird: die Einführung und rechtssichere Nutzung ich, digitaler Sitzungsformate zur Stärkung von Familie und Ihnen Beruf, um kommunales Engagement leichter zu machen. finDas bestimmen wir eben nicht von oben herab, sondern das entscheiden die Kommunen vor Ort in ihrer eigenen beraten, Abstimmung. Wir stärken und weiten die wirtschaftliche Eigeninitiative aus. Das ist von den Kommunen schon lange gefordert worden. Auch das alles sind Entscheidungen, die vor Ort least; gefällt werden. Ob man sich nach § 121 wirtschaftlich –, ausweiten möchte oder nicht, die Entscheidung wird im Bürger- Parlament vor Ort getroffen. Auch das regeln wir neu. entWir ermöglichen die eigenverantwortliche Verkleinerung der kommunalen Parlamente – auch eine Entscheidung, die wir nicht von oben herab vorgeben, sondern etwas, was einen die Kommunalparlamente mit einfacher Mehrheit künftig zuselbst entscheiden können. Das ist nur ein kleiner Teil von den vielzähligen Änderungen, die wir heute Morgen hier 90/DIE im Parlament eingebracht haben. KünAber ich will noch auf ein anderes Instrument verweisen, das wir kürzlich verändert haben und das den Kommunen zugutekommt. Das ist der kürzlich veröffentlichte Herbsterlass. Das ist eine deutliche Flexibilisierung der Finanzplanung und ist unter der Maßgabe einer kommunalfreundlichen Politik entstanden. Meine Damen und Herren, wir hören den Kommunen zu. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Die AfD sieht bei der Streichung von hauptamtlichen Stellen Konsolidierungspotenzial. Dabei ist der Art. 28 liebe Absatz 2 Grundgesetz natürlich egal. Moritz Promny hat ihn eben zitiert. Warum auch das Recht der Kommunen zur Selbstverwaltung achten, wenn man auch mit populistigleischem Geschwurbel auf Stimmenfang gehen kann? die die Wir als SPD setzen da lieber auf echte Maßnahmen, um geben. die Kommunen in finanziell schwierigen Zeiten zu unterstützen. Der Herbsterlass zeigt, wie pragmatisch und bedarfsgerecht Maßnahmen aussehen können – all das ohne Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung. all Statt blinder Streichungen werden die Kommunen im Jahr 2025 mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei ihrer Haushaltsplanung erhalten, zum Beispiel durch sogenannte globale Flexi- Minderausgaben und die Verwendung von Sonderrücklaerfüllen, gen für den allgemeinen Haushalt. Die Einführung pauschaler Kürzungen bei Aufwendungen und Auszahlungen schafft mehr Flexibilität und Spielräume für Anpassungen Verantim Haushaltsvollzug. in Die Stundung der Hessenkasse-Beiträge wird unbürokraSelbsttisch gestaltet und schafft Entlastung. Verzicht auf Haushaltssicherungskonzepte für eine negative mittelfristige Finanzplanung, um bürokratischen Aufwand und Verzögerungen zu verhindern, auch das haben wir im Herbsterlass entsprechend geregelt. Das sind auch hier wieder nur ein paar wenige Maßnahmen eines umfangreichen Pakets, das den Kommunen in Zukunft bessere Chancen gibt, sich zu entwickeln und selbst zu gestalten. Diese Liberalisierung der Genehmigungspraxis erlaubt es den Kommunen, schneller und autonomer auf finanzielle Engpässe zu reagieren. Das sind keine symbolischen Gesten, sondern echte Werkzeuge, die den Kommunen helfen, ihre Aufgaben zum Wohle der der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Diese Maßnahmen sind ein klares Bekenntnis zu unserer Verantwortung, den Kommunen in Hessen den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, den sie brauchen, um ihre vielfältigen Aufgaben zu bewältigen. So sieht kommunalfreundliche Politik in herausfordernden Zeiten aus. Was wir nicht brauchen, sind pauschale Begrenzungen und starre Vorgaben der AfD. (Beifall SPD und CDU) Ich freue mich auf eine dritte Lesung. Da können wir sicherlich noch das eine oder andere Beispiel anfügen, mit dem wir zeigen, dass wir mit einer kommunalfreundlichen Politik in die Zukunft hinein regieren wollen und nicht rückwärtsgewandt. – Danke schön. (Beifall SPD und CDU)

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