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Christoph Sippel

GRÜNE 20.11.2024 Sitzungen 21/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir entscheiden heute final über die Erhöhung der Polizeizulage, der Feuerwehrzulage, der sogenannten Gitterzulage, der Meisterzulage sowie anderer Stellenzulagen. Darüber hinaus werden dienstrechtlich einige Punkte modernisiert, um im Wettbewerb um neues Personal auch in Zukunft attraktiv zu sein. In den Stellungnahmen kam grundsätzlich ein großes Maß an Befürwortung für das Vorhaben auf. Selbstverständlich können solche Erhöhungen immer etwas höher ausfallen. Wir blicken aber auf die enge Haushaltssituation, verursacht durch politische Entscheidungen der Landesregierung. Vor diesem Hintergrund ist die Erhöhung durchaus angemessen, sofern das Gesetz auch wirklich umgesetzt wird. Es ist doch schön, zu sehen, dass die SPD endlich einsieht, dass Zulagen nicht ruhegehaltsfähig sein sollen. Wir GRÜNE begrüßen den Gesetzentwurf und werden diesem selbstverständlich zustimmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte es nicht versäumen, den vielen Beamtinnen und Beamten, aber auch den tariflich Beschäftigten für ihre wichtige Arbeit zu danken. Ohne sie würde unser Staat schlicht und einfach nicht funktionieren. Wir brauchen uns beispielsweise um die Durchführung einer Bundestagswahl, wann auch immer sie stattfindet, keine Gedanken zu machen. Aber auch um unsere Sicherheit wäre es um einiges schlechter bestellt, wenn unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, unsere Feuerwehrleute und das Personal im Justizvollzug nicht mit so viel Leidenschaft unterwegs wären. Die Beamtinnen und Beamten leisten tagtäglich ihr Bestes für unsere Gesellschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ein bisschen Wasser im Wein muss leider auch sein; denn es passt leider nicht so gut, dass die Landesregierung jetzt die Mittel für den Überstundenausgleich bei der Polizei von den angekündigten 6 Millionen Euro auf 4,2 Millionen Euro reduziert. Zu der Aussage aus dem Koalitionsvertrag, die von einer „Verbesserung der Bestimmungen zum finanziellen Ausgleich von Mehrarbeit“ spricht, kann man leider nur festhalten: Versprechen gebrochen, liebe Landesregierung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein weiterer Bereich, der vielen Beamtinnen und Beamten Sorgenfalten ins Gesicht treibt, sind die noch immer zu langen Wartezeiten bei der Beihilfestelle. Es sind zwar schon einige Fortschritte erzielt worden, und es gibt einen Rückgang der zu bearbeitenden Anträge um 25 %, aber die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 29 Tagen ist noch immer etwas zu lang. Hier müssen die Landesregierung und das Regierungspräsidium Kassel noch schneller werden. Darin sind wir uns relativ einig. Der eigentliche große Hammer im Bereich der Beamtenbesoldung kam dann in der vergangenen Woche. Bei der Vorstellung des Landeshaushalts beging die Landesregierung Wortbruch an den Beamtinnen und Beamten. Die geplante und im Juni dieses Jahres von diesem Haus für August 2025 beschlossene Besoldungserhöhung für die Beamtinnen und Beamten in Höhe von 5,5 % soll erst ab Dezember 2025 greifen. Wie wollen Sie die immer wieder angesprochene Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten glaubhaft herüberbringen, wenn Sie diese so hinter das Licht führen, nur um Ihre selbst gemachte Haushaltskrise einzudämmen, liebe Landesregierung? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ingo Schon (CDU): Selbst gemacht?) Sehr geehrter Herr Innenminister Poseck, in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Besoldung im Juni dieses Jahres sagten Sie – ich zitiere –: „Schwarz-Rot hält Wort. Es war von Anfang an zugesagt, dass es eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung gibt, und das ist in dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf genau so vorgesehen.“ Weiterhin führten Sie aus: „Ich will noch einmal die Begriffe zeitgleich und systemgerecht erläutern. Zeitgleich heißt: Wir haben eine Parallele zwischen dem Tarifabschluss und den Leistungen aus dem Tarifvertrag und den Leistungen, die die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten werden.“ Um meinen lieben Wahlkreiskollegen Günter Rudolph in einer Pressemitteilung vom 8. Juli 2016 zu zitieren: „CDU und GRÜNE haben heute wieder einmal bewiesen, dass die Wertschätzung für den Einsatz der hessischen Beamtinnen und Beamten nur vorhanden ist und die Besoldungspolitik nach herrenart fortgeführt wird.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn hier jemand dungspolitik nach Gutsherrenart betreibt, dann ist es schwarz-rote Landesregierung aus CDU und SPD. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – CDU) – Ich kann es Ihnen leider nicht ersparen. Das waren Entscheidungen. – Sie vergehen sich mit diesem cher an den Beamtinnen und Beamten in Hessen. der gepriesenen Wertschätzung ist diese weiter entfernt Hessen von der Mittelmeerküste. Aber wer in den Koalitionsvertrag schaut, hätte das lich schon erahnen können; denn dort heißt es: zeitig sind wir bestrebt, die Tarifverhandlungsergebnisse weiterhin zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtenbesoldung und -versorgung zu übertragen.“ Wer sich hat, was in diesem Zusammenhang das kleine Wort strebt“ heißt, ist jetzt schlauer. Die Koalition hat sich entschlossen, spontan zu entscheiden, ob sie die handlungsergebnisse überträgt oder ob sie es sein lässt. Der Aufschrei der Beamtenschaft ist folgerichtig, laut deutlich hörbar. „Die Stimmung innerhalb der Polizei nicht nur schlecht, sie ist katastrophal.“ So schreibt es Gewerkschaft der Polizei. Da hilft auch keine Erhöhung der Polizeiumlage, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. Sie treiben damit einen unnötigen Spalt schen die verbeamteten und die nicht verbeamteten beiterinnen und Mitarbeiter. Letztere bekommen aufgrund des Tarifvertrags Hessen eine Erhöhung ihrer züge zum 1. August 2025. Wenn Sie so weitermachen, liebe Landesregierung, demotivieren Sie die vielen engagierten Beamtinnen Beamten in unserem Land. Überlegen Sie noch einmal, das das richtige Zeichen in Zeiten ist, in denen der unter Druck steht. Sprechen Sie mit den Gewerkschaften und mit den Beamtinnen und Beamten. Besinnen Sie und setzen Sie hessisches Landesrecht um. Kürzen lieber bei Ihren Wahlversprechen, wie beispielsweise unwirksamen Hessengeld oder bei den Aufklärungskampagnen der Landesregierung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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