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Frank Lortz

20.11.2024 Sitzungen 21/25

Nun hat der Justizminister das Wort. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass über die Juristenausbildung in Hessen so engagiert hier im Landtag debattiert wird. Das hatten wir in meiner Zeit im Parlament bisher noch nie. Das ist immerhin meine vierte Wahlperiode. Das ist beachtlich. Vor allem danke ich den Fraktionen von CDU und SPD, dass sie dem Landtag diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Als Landesregierung unterstützen wir diesen ausdrücklich. Ich freue mich außerdem, dass es gelungen ist, gemeinsam mit meinem sehr geschätzten Kollegen Timon Gremmels und in Zusammenarbeit mit allen juristischen Fakultäten in Hessen – vier an der Zahl – zu einer tragfähigen Einigung zu kommen, die die Koalitionsfraktionen aufgegriffen haben. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Manchmal ist es so, dass vertiefte Kenntnis der Sache die fröhliche Debatte verhindert. Ich möchte die Mittagspause, die vor der Tür steht, nicht gefährden. Bei einigen Wortbeiträgen hatte ich das Gefühl, dass das, worauf der Kollege Bouffier vorhin hingewiesen hat, was stets Grundlage einer guten Debatte im Landtag sein sollte, nämlich die Vorlage zu lesen, nicht in allen Fraktionen gleichermaßen und intensiv stattgefunden hat. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Um was geht es in diesem Gesetzentwurf? Es soll ein integrierter Bachelorabschluss an allen hessischen Universitäten eingeführt werden. Dieser Bachelorabschluss ist übrigens gar nicht ausschließlich dafür gedacht, denjenigen eine Perspektive zu geben, die das Staatsexamen zweimal nicht bestehen bzw. zweimal durchfallen, sondern es ist ausdrücklich ein Angebot an diejenigen, die das Staatsexamen bestehen. Man kann das Staatsexamen erfolgreich ablegen. Man kann aber auch den Bachelor bekommen und sich dann noch einmal ganz neu ausrichten. Wir haben eine wachsende Anzahl erfolgreicher Absolventen des ersten Staatsexamens, die das zweite Staatsexamen gar nicht mehr anstreben, aber vielleicht einen Master in Betriebswirtschaft oder Politikwissenschaft oder in einem anderen Fach draufsatteln möchten und ausdrücklich gesehen haben, dass ihr künftiger Berufsweg weder in die Anwaltschaft noch in die Richterschaft, noch in den höheren Dienst der Verwaltung führen wird. Wir haben bislang die missliche Situation, dass viele Studenten umfangreiche Leistungsnachweise erbringen, den universitären Schwerpunkt bestehen, am Ende dann aber, aus welchen Gründen auch immer, gar kein Staatsexamen haben oder das Staatsexamen bestehen und dann kein Interesse mehr an einer kernjuristischen Tätigkeit haben. Für diese wird ein neues Angebot geschaffen, ohne das alte zu entwerten. Das Staatsexamen liegt nicht in der Obhut der Universitäten, sondern in der Obhut des hessischen Justizministeriums, dort am Justizprüfungsamt. Auch da bedanke ich mich ausdrücklich für die gute Beratung in den vergangenen Wochen, die natürlich auch den Fraktionen zuteilgeworden ist. Auch in Zukunft wird es so sein, dass beide Staatsexamina sehr schwierig sind, und zwar viel schwieriger als die meisten Abschlussprüfungen, die man an Universitäten ablegen kann. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Das muss auch so sein; denn an Volljuristen stellen wir aus guten Gründen sehr große Ansprüche. Am Ende werden sie die Befähigung haben, Richterin Richter zu sein oder Rechtsanwalt. Es ist daher ausdrücklich kein Ersatz für die juristische Staatsprüfung, sondern ein erweitertes und neues und eine sinnvolle Ergänzung, und zwar für diejenigen, die das Staatsexamen nicht schaffen, nicht mehr wollen oder es geschafft haben und einen anderen gehen wollen. Es reicht auch nicht, sich an einen Computer zu und per Copy & Paste einen Gesetzentwurf aus anderen Bundesland abzuschreiben und den eigenen kopf obendrauf zu setzen. Wenn es so einfach wäre, wir wahrscheinlich seit zwei oder drei Jahren eine gehabt. Von diesem Pult noch nicht, aber bereits im Rechtsausschuss habe ich gesagt: Einer meiner allerersten im Januar war mit den Dekanen der vier juristischen täten in Hessen. Die Interessenlage im Januar war sehr terschiedlich und sehr differenziert – um es einmal auszudrücken. Von der Haltung „Wir haben schon akkreditierten Bachelor“ bis zu der Haltung „Wir brauchen das eigentlich überhaupt nicht“ war dort alles vertreten. In den vergangenen Monaten ist es gelungen, in konstruktiven Gesprächsrunden aus meiner Sicht in kordzeit einen konstruktiven Weg zu finden, den alle schen Universitäten mitgehen können, mit dem wir nichts wegnehmen, die schon etwas haben, und die sich die Möglichkeit offenhalten wollen, selbst Bachelorstudiengang zu akkreditieren, diese Möglichkeit auch lassen und denjenigen, die sagen, dass sie auf keinen Fall einen Bachelorstudiengang akkreditieren len, die Möglichkeit geben, mit sehr geringem Aufwand zu einem integrierten Bachelor zu kommen. Das ist Weg, der allen vier hessischen juristischen Fakultäten, denen ich mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bedanken möchte, gerecht wird. (Beifall CDU und SPD) Herr Dr. Grobe, Sie sehen sich manchmal als Hüter Grundgesetzes. Das wird aber auch der Wissenschaftsfreiheit in diesem Land gerecht. Was würde denn passieren, wenn wir eine Regelung getroffen hätten, die sich die Universitäten gerichtet hätte? Die Universitäten ren vermutlich relativ schnell vor den Staatsgerichtshof gezogen und hätten aus guten Gründen das Gesetz klagt; denn gemäß der grundgesetzlich abgesicherten senschaftsautonomie in Deutschland steht nur den sitäten das Recht zu, über die Universitätsabschlüsse entscheiden. Es ist nicht Aufgabe des Landtags, den versitäten vorzuschreiben, welche Abschlüsse sie verleihen können. Daher war das ein sehr schwieriger und Prozess, der nicht so einfach ist, wie es von anderen tionen dieses Hauses dargestellt worden ist. Als Beispiel wurde angeführt – das fand ich geradezu zig –, in Sachsen sei das alles viel schneller gegangen. In Sachsen gibt es nur eine juristische Fakultät. Dort man in das Juristenausbildungsgesetz das hineingeschrieben, was die Universität in Leipzig wollte, und dann das Problem gelöst. Wenn man aber vier Akteure mit terschiedlichen Ansprüchen und Voraussetzungen hat, muss man ein anderes Gesetz machen. Dann muss man was differenzierter denken und arbeiten. Das ist in diesem Fall erfolgt. bzw. Das lässt nun alle Möglichkeiten offen. Alle vier Universitäten finden sich darin wieder. Auf der anderen Seite wird es an allen vier Universitäten einen Anspruch auf diesen Angebot neuen Abschluss geben. Ich glaube, das ist eine sehr gute Lösung. ablegen Herr Dr. Grobe, ich bin selbst auch Abonnent der Weg „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Selbst die ruhmreiche „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die ich sehr schätze und setzen auch in diesem Fall sehr schätze, hat ihre Haltung korrigiert. Am Anfang gab es einen etwas kritischen Artikel. einem Brief- Aber wenige Wochen später – – hätten (Dr. Frank Grobe (AfD): 36 Millionen Euro vom Lösung Außenministerium!) – Was das Außenministerium mit der Juristenausbildung zu tun hat, weiß ich nicht. Termine Fakul- (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Erst zitieunren und dann 36 Millionen sagen! Mein Gott! Wie höflich dumm! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen) einen Das Außenministerium hat mit der Juristenausbildung in Hessen ungefähr so viel zu tun wie die Einführung des Bachelors mit den Menschen, mit denen Sie sich in Plenarvielen debatten am liebsten beschäftigen. ReSelbst die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ – vielleicht ist hessidenen das eine bessere Referenz für Sie als das Justizministerium denen, und die große Mehrheit der Mitglieder des Landtags – hat ihre Haltung dazu korrigiert und hat in einem zweiten einen Bericht davon geschrieben, das sei eine durchaus sinnvolle gar Sache. Wenn Sie nicht mir glauben, dann glauben Sie doch der „FAZ“. wolIch glaube, heute ist ein guter Tag für Hessen. Ich freue ein mich auf die Beratung in den Ausschüssen und – wenn es bei der Präsident zulässt – auf die Mittagspause. (Beifall CDU, SPD und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) des

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