Alexander Bauer
Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte zeigt gerade: Nicht einmal 300 Tage nach Beginn der Zusammenarbeit von CDU und SPD darf ich auch für diesen Politikbereich feststellen: Es ist nicht egal, wer regiert, es ist auch nicht egal, wie man regiert. Hessen liefert auch in diesem wichtigen Politikbereich. Das, was die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und SPD vorgelegt haben, kann sich wahrlich sehen lassen. (Beifall CDU und SPD) Die Hessische Gemeindeordnung ist zusammen mit der Hessischen Landkreisordnung und dem Hessischen Kommunalwahlgesetz eine wesentliche Säule der hessischen Kommunalverfassung. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für die Organisation unserer Gemeinden und Landkreise, sie regelt ihren Status, und sie definiert ihre Stellung auch innerhalb des staatlichen Gesamtgefüges. Vor allem aber gestaltet sie die bürgerliche Teilhabe an der kommunalen Willensbildung. Die Kommunalverfassung muss deshalb engagiert, aber auch behutsam den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Ziel ist dabei stets, für die Gemeinden und Landkreise optimale Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass sie ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich verwalten können. Das ist unser Credo, meine Damen und Herren. Seit der letzten umfassenden Kommunalrechtsnovelle ist einiges passiert: Flüchtlingskrise, Corona-Pandemie, Wirtschaftsflaute, leere Kassen, ein angeschlagener Wohnungsmarkt, die Energiewende und vieles andere mehr. All das Genannte schlägt sich auch in unseren Kommunen nieder. Eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten ist für unser Kommunalrecht deshalb dringend geboten. Wir machen deshalb das Kommunalrecht attraktiver, meine Damen und Herren. Wir fangen mit einem Punkt an, der hier schon zu Aufregung geführt hat, nämlich der Frage der Zersplitterung der Parlamente. Durch eine fehlende Prozenthürde können auch Kleinstparteien Einzug halten. Das wirkt sich in der Tat negativ auf die Arbeitsfähigkeit in den Parlamenten aus. (Beifall J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU) und Matthias Körner (SPD)) Wir wollen keine 5-%-Klausel, (Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dürfen Sie ja auch nicht!) aber wenn man von Vertretern hört, die für das Wahlrecht im Bund zuständig sind, dass es mittlerweile so weit ist, dass nicht einmal der Gewinner eines Wahlkreises sicher im Bundestag ist, dann muss man sich nicht vorhalten lassen, dass wir das Auszählverfahren ändern. (Beifall CDU und SPD – Zurufe) Wenn wir dafür sorgen, dass bei der Abstimmung über die Verkleinerung von Parlamenten die Zweidrittelmehrheit auf eine relative Mehrheit abgesenkt wird, dann ist das auch nicht der Untergang des Abendlandes. Wenn nämlich weiß, dass das stolze Saarland einen Landtag 51 Abgeordneten hat; wenn man weiß, dass die Stadt Frankfurt eine Stadtverordnetenversammlung mit Stadtverordneten hat, dass die Millionenstadt Köln mit Abgeordneten auskommt und dass das gleich große gart 60 Stadträte hat, dann kann man sich schon ob man nicht auch hier zumindest einmal die Möglichkeit einer Verkleinerung erleichtert. (Zuruf: Die Möglichkeit!) Wir wollen niemanden dazu zwingen; alles kann, muss. Aber man kann den Kommunen doch diese an die Hand geben, und da denke ich, das ist der Vorschlag. (Beifall CDU und SPD – Zurufe) Wir werden auch dafür sorgen, dass das Kommunalrecht moderner wird. Wir hatten es bereits erwähnt: Die devorstände und die Kreisausschüsse können künftig Sitzungen vollständig digital organisieren. Sie können sie müssen es nicht. Wir sorgen dafür, dass künftig die zungen der Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen über einen Livestream angeschaut können. „Alles kann, nichts muss“ gilt übrigens für Bad Karlshafen im Norden wie für Neckarsteinach. Man kann passgenaue individuelle Regelungen finden; das ist gut so, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Jeder weiß doch, landauf und landab, dass die stellungsverfahren regelmäßig vielschichtige Abwägungen erfordern. Das ist nur schwer auf eine Ja-Nein-Frage reduzieren. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Gesamtgesellschaft auch dazu befähigen, dass wir Infrastrukturmaßnahmen schnell durchführen können. Wir brauchen Tempo beim Bau von Umgehungsstraßen, wir brauchen mehr Tempo beim Bau von Stromtrassen und bei der giewende. Wo die Grundversorgung der Bürgerinnen Bürger auf dem Spiel steht, muss der gemeinsame einfach Vorfahrt haben, und deshalb ändern wir diesen gativkatalog auch entsprechend ab. (Beifall CDU und SPD) Wir machen auch das Kommunalrecht passgenauer. haben ja schon angedeutet: Die Kommunen können Mehr an wirtschaftlicher Betätigung ermöglichen, sie sen es nicht. Die Bereiche des Wohnungsbaus und erneuerbaren Energien sind sicherlich gute Betätigungsfelder, um das vor Ort zu machen, wenn man das will. gesagt, die Möglichkeit besteht, deshalb ist eine Gemeindeverfassung auch der richtige Weg, so, wie das hier vorschlagen. Wir wollen auch dafür sorgen, dass die Kommunalverfassung, das Kommunalrecht vor Ort, ein Stück weit traktiver wird. Deshalb steigern wir die Attraktivität Wahlämter. Es wurde bereits erwähnt, dass es verschiedene Mechanismen dafür gibt. Wenn man die Versorgung nach acht Jahren bekommt, dann ist es sinnvoll, Anreiz dafür zu setzen, sodass man auch in eine Wahlperiode eintritt. Deshalb ist der 8-prozentige Zuschlag für die zweite Wahlperiode ein sinnvoller Schritt, Damen und Herren. Wir machen durch den Gesetzentwurf, der hier vorgelegt und eingebracht wurde, auch das Kommunalrecht man cher. Bürokratieabbau ist ein Gebot der Stunde, auch in von den Kommunen. Wir haben daher Regelungen in die HGO stolze aufgenommen, die die kommunale Familie von unnötigem 93 Ballast befreien. Das Haushaltssicherungskonzept für die 90 mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zum BeiStutt- spiel wegfallen. Der Haushaltsplan muss nicht mehr öffentfragen, lich ausgelegt werden, die Veröffentlichung auf der Homepage reicht aus. Wir sorgen auch dafür, dass es keine weiteren Verpflichtungen über das EU-Recht hinaus gibt. Das ist sicherlich im Interesse der Städte und Gemeinden in Hessen eine sinnvolle Maßnahme; das ist auch ein richtiger Schritt und ein wichtiges Signal, dass wir die Hessische nichts Gemeindeordnung von überbordender Bürokratie entschlaOption richtige cken. Meine Damen und Herren, die bisherigen Rückmeldungen waren durchaus positiv. Wir sind gerne bereit, uns auch in der Anhörung ein Stück weit der Debatte und der Kritik zu stellen. Aber ich glaube doch sagen zu dürfen, Gemeindass wir hier eine Vorlage haben, die umfassende Moderniihre sierungen des Kommunalrechts beinhaltet. Sie stärkt die es, kommunale Selbstverwaltung, sie erhöht die Effizienz, sie Sitschafft Transparenz in der kommunalen Verwaltung, und sie schafft vor allem auch mehr Handlungsspielräume; das werden ist uns ganz wichtig. Sie schafft mehr Handlungsräume vor genauso Ort; denn wir wollen keinen Einheitsbrei. Wir wollen individuelle Kommunalpolitik von Bad Karlshafen bis nach und Neckarsteinach – und das kann die Hessische Gemeindeordnung auch künftig passgenau gewährleisten. Unsere Kommunen können ihre Verwaltungsstrukturen und -prozesse flexibler gestalten. PlanfestMit dieser Kommunalrechtsreform stärken wir die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden, das ist unser Maßzu stab, und dem haben wir auch entsprochen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit. mehr (Beifall CDU und SPD) Enerund
