Frank Lortz
Meine Damen und Herren, es ist sehr laut von allen Seiten, während ein Redner hier steht. Die Kommunalwahl ist doch erst im März 2026. Es gibt doch gar keinen Grund, sich jetzt schon so groß zu erregen. Deshalb würde ich empfehlen, dass Sie etwas herunterfahren an diesem Mittwochvormittag. Dann geht es weiter. Kollege Moritz Promny, FDP-Fraktion. Moritz Promny (Freie Demokraten): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass sich – nach den Worten der Landesregierung – „um umfassendste Kommunalrechtsnovelle seit zehn handelt, zu der wir heute mit den Beratungen begonnen haben, wird niemand ernsthaft bestreiten. (Beifall Freie Demokraten, CDU und SPD) Ich glaube auch, es herrscht weitgehend Konsens im hen Haus, dass es in einigen Bereichen auch eine notwendigkeit gibt. Das ist gar keine Frage. Zur Wahrheit gehört aber auch – das will ich hier hinterlegen –: Wie allen Gesetzesvorhaben gibt es auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf gute Inhalte und schlechte Inhalte. Sie mich mit einem guten Aspekt beginnen. Der Präsident hat ja gemahnt, man soll den Mittwochvormittag hier sagen positiv begehen. Es zweifellos begrüßenswert, wenn die HGO auch digitale Sitzungsformate ermöglicht. Ich denke, ist ein längst überfälliger und von uns Freien Demokraten auch seit längerer Zeit geforderter Schritt. Spätestens die Einschränkungen während der Corona-Pandemie deutlich gemacht, dass Sitzungen virtuell stattfinden nen und die Kommunen hierzu auch in der Lage Übrigens finde ich auch, das ist ein weiterer Beweis wie gut die Kommunen in der Zeit der Pandemie das gesgeschäft bewältigt haben. Sicherlich werden wir bei den insgesamt mehr als 80 derungsvorschlägen in elf Gesetzen auch noch den oder anderen Punkt finden können, wo wir einen hier im Haus haben. Allerdings lässt es die mir zur gung stehende Redezeit nicht ansatzweise zu, auf einzelnen Punkt einzugehen. Daher möchte ich im Folgenden noch ein paar zu den Aspekten sagen, die wir Freie Demokraten mitgehen können, beispielsweise die Erweiterung der schaftlichen Betätigung der Kommunen im Wohnungsbau, die als Stärkung kommunaler Daseinsvorsorge angepriesen wird, oder eine Änderung des § 121 HGO, die zu wie der Innenminister bei einer Pressekonferenz men musste, auf vehementen Widerstoß in der Handwerkerschaft gestoßen ist, und nicht nur dort. Wir haben vorhin gehört, wie wichtig die duale dung und das Handwerk in diesem Land sind. Deswegen ist es entscheidend, dass wir hier nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, sondern dass wir klar sagen: Das ist eine staatliche Aufgabe, und das andere ist die der freien Wirtschaft. (Beifall Freie Demokraten) Viele Kommunen haben bereits heute spürbare Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben, etwa bei Gewährleistung eines attraktiven ÖPNV, beim Erhalt Straßen und Brücken, bei der Kinderbetreuung und bei der Sicherstellung bürgernaher und digitaler tungsdienstleistungen. Es ist schwer nachvollziehbar, wie die Kommunalisierung des Wohnungsbaus zum Wohle von Bürgern und ben gelingen soll, ohne dass dadurch viele Kommunen noch mehr in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt den. Die Überwindung des eklatanten Wohnungsmangels in Hessen ist durch diese geplante Änderung der HGO keiner Art und Weise gegeben. Die Hauptprobleme liegen nämlich ganz woanders; da sind der Mangel an verfügbaren Bauflächen, die Überrees gulierung am Bau, die gestiegenen Baukosten sowie der die Zinsanstieg. Anstatt die privaten Bauunternehmen und die Jahren“ Vermieter noch schwerer zu belasten, sollte man doch endlich etwas für die Entbürokratisierung am Bau machen, beispielsweise die Entrümpelung der Hessischen Bauordnung und die Vereinfachung der Regelungen. Ho- An dieser Feststellung gibt es natürlich auch nichts zu rütteln; das ist doch klar. Aber die wahlrechtlichen ÄndeReformrungen, meine Damen und Herren, die Sie uns jetzt unbei ter dem Deckmäntelchen der Stärkung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaft verkaufen wollen, sind doch in Wirklichkeit Lassen ein Frontalangriff auf unsere demokratischen Werte in diesem Land. sozu- (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE nunmehr GRÜNEN) das Die Vielfalt, die wir in den kommunalen Parlamenten antreffen, wird von Ihnen schlicht als „Zersplitterung“ bezeichnet. Das haben Sie auch heute wieder gemacht. Als haben Grund haben Sie in der Pressekonferenz, aber auch heute könhier im Hohen Haus, die Stadtverordnetenversammlung sind. von Frankfurt angeführt. Herr Innenminister, ich kann Ihdafür, nen eines sagen: Ich mag die Stadt Frankfurt. Aber eines Taist auch klar: Hessen ist mehr als Frankfurt. Wir haben in diesem Land 426 Kommunen. Än- (Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE einen GRÜNEN und J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU) Konsens – Zurufe) Verfüjeden Hessen ist mehr als Frankfurt; und Vielfalt in einer Demokratie bedeutet für uns Freie Demokraten auch die Anerkennung und Förderung der Vielfalt der Meinungen, der Worte Interessen, der Weltanschauungen und der Sozialgruppen nicht innerhalb der gesamten Gesellschaft. wirt- (Unruhe – Glockenzeichen) Da ist Frankfurt an der Stelle nicht beispielgebend. Wir Recht, einräu- haben 426 Kommunen, die ganz vielfältig sind. Die gilt es zu stärken. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) AusbilIn einer Demokratie ist es wichtig, diese Vielfalt zu respektieren und politische Institutionen so zu gestalten, dass sie eine die verschiedenen Interessen und Stimmen berücksichtigen Aufgabe können, und nicht, wie Sie das jetzt machen, sie als lästiges Übel anzusehen, dessen Einzug in die kommunalen Parlamente mit aller Gewalt verhindert werden muss. Vielfalt fördert eine offene Debatte, in der die unterschiedlichen Perspektiven aufeinandertreffen, und dadurch gibt es einen der guten politischen Diskurs. Meine Damen und Herren, was der ist denn daran, bitte schön, schlecht? Nichts ist daran auch schlecht – nichts. Verwal- (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Na ja!) BetrieDa hilft es auch nicht, auf die grundsätzliche Verfassungswer- mäßigkeit aller zur Verfügung stehenden Sitzverteilungsverfahren zu verweisen. Dieser Hinweis ist zum einen viel in zu oberflächlich, und zum anderen ist er doch auch kein Freibrief dafür, nach Gusto und insbesondere – das sage ich hier ganz deutlich – ohne eine tatsächlich tragfähige Begründung das Auszählverfahren einfach zu ändern. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann Ihnen jedenfalls schon heute mit auf den Weg geben, dass wir Freie Demokraten die geplante Änderung auch verfassungsrechtlich sehr genau prüfen werden. Im Übrigen – das will ich an der Stelle noch einmal sagen –: Ich finde es wirklich sehr schade, dass man bei so einem weitgehenden Eingriff in die kommunale Verfassung dieses Landes – es sind über 80 Änderungen in elf Gesetzen – nicht einen breiten politischen Konsens der demokratischen Parteien dieses Hauses gesucht hat. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
