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Frank Lortz

20.11.2024 Sitzungen 21/25

Herr Minister, vielen Dank. – Es gibt keine weiteren meldungen. Was machen wir? Sollen wir über den Entschließungsantrag abstimmen? (Ingo Schon (CDU): Abstimmung!) Wer für den Entschließungsantrag der Fraktionen der und der SPD, Drucks. 21/1261, ist, den bitte ich um Handzeichen. – CDU und SPD. Wer ist dagegen? – AfD. Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP. Damit ist dieser Entschließungsantrag Mehrheit angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf L andesregierung G esetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit kommunalen Vertretungskörperschaften und zur derung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1303 – Der Gesetzentwurf wird vom Innenminister, Herrn minister Prof. Poseck, eingebracht. Bitte sehr. Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern, für cherheit und Heimatschutz: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten und Herren! Ich freue mich, dass ich einen Gesetzentwurf der Landesregierung einbringen darf, den Entwurf Wir Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit kommudamit naler Vertretungskörperschaften. Dieser Gesetzentwurf ist an ein wichtiger Meilenstein für die Kommunen. Wir schaffen in Hessen ein modernes Kommunalrecht, und wir stärken in Hessen die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen. der klar: (Beifall CDU und SPD) Dieser Schritt ist gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig; habe und denn auch die kommunale Ebene steht vor großen Herausforderungen. Ich will den Kommunen als Erstes ein großes bliKompliment aussprechen. Sie haben gerade in den letzten macht vor Monaten und Jahren Enormes geleistet. Sie sind Stabilitätsanker, sie sind Stützpfeiler unserer Demokratie, und sie Ontario haben viele Herausforderungen – von der Corona-PandeLiebe des mie bis zu den Flüchtlingsbewegungen – im Interesse der Menschen mit Pragmatismus und mit Augenmaß gelöst. Das verdient Anerkennung. über (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) wir Nun ist es wichtig, dass wir den Kommunen den rechtlichen Rahmen geben, damit sie ihren vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen bestmöglich gerecht werden können. Deshalb handelt Schwarz-Rot an der Stelle mit beruflidiesem Gesetzentwurf. Wir wollen Abläufe beschleunigen, und wir wollen Abläufe in den Kommunen effizienter machen. Fraktio- (Beifall CDU und SPD) stark Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs herausstellen. Ganz vorne steht, dass wir die Handlungsfähigkeit stärken und deshalb der Zersplitterung der Parlamente entgegenwirken wollen. Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf die Änderung des Auszählverfahrens vom Verfahren nach Hare/Niemeyer auf das Wort- Verfahren d’Hondt vor, und deshalb sieht dieser Gesetzentwurf die Abschaffung der Ein-Personen-Fraktionen vor. (Beifall CDU und SPD) Ich will Ihnen die Notwendigkeit dieser Regelungen am Beispiel einzelner kommunaler Vertretungskörperschaften verdeutlichen. Das Stadtparlament in Frankfurt – ich weiß, CDU dass einige Landtagsabgeordnete auch dort aktiv sind – ein hat 93 Sitze. Diese 93 Sitze verteilen sich auf 16 GrupDie pierungen. Bei der letzten Kommunalwahl haben bereits 0,6 % oder 0,8 % der Stimmen ausgereicht, um in diesem mit Stadtparlament einen Sitz zu bekommen. Schauen wir in die Universitätsstadt Gießen. Dort gibt es 59 Sitze für Stadtverordnete. Diese Sitze verteilen sich auf zehn Gruppierungen. In der Landeshauptstadt Wiesbaden sind es 81 Sitze, die sich auf 13 Gruppierungen verteilen. Diese Zersplitterung führt zu ausgesprochen schwierigen Prozessen in den Stadtparlamenten. Diese Stadtparlamente stehen vor der Mammutsitzungen, und das ist gerade für die vielen EhÄnrenamtler demotivierend, die dort aktiv sind. Hier müssen wir mehr Stringenz hineinbringen. Dazu dienen die gerade beschriebenen Änderungen. Staats- (Beifall CDU und SPD) Wenn Sie das Auszählungsverfahren d’Hondt auf die Stadt Frankfurt anwenden, sitzen im Stadtparlament drei GrupSipierungen weniger. Das ist nicht das Ende der Demokratie – auch das will ich sehr deutlich machen –, und die VielDamen falt wird in den Stadtparlamenten auch weiterhin vertreten sein. Wir führen beispielsweise keine Sperrklausel ein, was eines ein wesentlich intensiveres Instrument wäre. Die Umstellung auf ein allgemein anerkanntes Auszählungsverfahren ist ein höchst moderater Schritt. Durch die Abschaffung der Ein-Personen-Fraktionen wird Geld gespart, und Sitzungen können schneller durchgeführt werden. Das Format der Ein-Personen-Fraktion ist eine hessische Besonderheit. Das gibt es nirgendwo sonst. Das heißt, wenn wir die Ein-Personen-Fraktionen abschaffen, dann orientieren wir uns an anderen Bundesländern. Auch das ist also alles andere als eine ernsthafte Beschneidung unserer Demokratie. (Beifall CDU und SPD) Darüber hinaus wollen wir die Arbeit in den Kommunen moderner gestalten. Deshalb schaffen wir eine Möglichkeit für digitale Sitzungsformate. Wir bauen Bürokratie ab, indem auf Bekanntmachungen und auf Haushaltssicherungskonzepte verzichtet wird. Wir haben den Kommunen ausdrücklich angeboten, sich in diesen Prozess weiter einzubringen, damit wir dieses Gesetzgebungsvorhaben auch zu einem weiteren Abbau von Bürokratie im Interesse der Handlungsfähigkeit unserer Kommunen nutzen können. (Beifall CDU und SPD) Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzgebungsvorhabens ist die Beschleunigung von Planungsprozessen. Hier müssen wir in Deutschland mehr Tempo aufnehmen. Wir haben viel in der Infrastruktur zu tun. Es muss hier schneller gehen, damit wir die Infrastruktur erneuern können und nicht immer weiter ins Hintertreffen geraten. Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden, dass wir Infrastrukturvorhaben zukünftig nicht mehr in den Bereich der Bürgerbegehren aufnehmen. Anders formuliert: Diese Infrastrukturvorhaben sollen in den Negativkatalog überführt werden. Das heißt nicht, dass sich die Bürger nicht weiter einbringen können. Es bleibt bei den Planfeststellungsverfahren mit umfassenden Bürgerbeteiligungen. Aber wenn es einmal ein Ergebnis gibt, muss dieses gelten, und dann muss es auch umgesetzt werden können. (Beifall CDU und SPD) Auch an dieser Stelle folgen wir im Übrigen anderen Bundesländern. Sie finden vergleichbare Regelungen in Nordrhein-Westfalen, in Niedersachsen und in Rheinland-Pfalz. Von daher kann auch das kein ernsthafter Abbau von direkter Demokratie in unserem Land sein. Lassen Sie mich zum Schluss noch zu dem Thema der Stärkung der kommunalen Wahlämter kommen. Auch das ist uns wichtig. Wir wollen die Attraktivität kommunaler Wahlämter stärken. Wir erkennen an, welch große Herausforderung diese Aufgabe für die Hauptamtler, die Bürgermeister, die Landräte und die Beigeordneten, ist. Wir wollen diese dazu motivieren, dass sie sich dieser Herausforderung länger, nämlich in weiteren Wahlperioden, stellen. Ich will dabei darauf hinweisen, dass die hessischen Bürgermeister und Landräte im Ländervergleich alles andere als übermäßig besoldet sind. Wenn Sie in andere Länder schauen, stellen Sie fest, dass sich Bürgermeister und Landräte dort nicht selten in höheren Besoldungsgruppen befinden. Wenn Sie nach Nordrhein-Westfalen blicken, sehen Sie, dass es dort beispielsweise auch den 8-%-Zuschlag gibt, und wenn Sie nach Baden-Württemberg blicken, werden Sie feststellen, dass dort die Hauptamtler deutlich besser besoldet sind. Sehr geehrte Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über Ihre Presseerklärung gerade an dieser Stelle habe ich mich schon ein bisschen gewundert. Ich weiß nicht, ob es Ihr Stil ist, in diesem Zusammenhang den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt herauszustellen. Er ist, zugegeben, der Oberbürgermeister, der am meisten verdient. Aber er ist nicht repräsentativ. Wir haben bei dieser Regelung die vielen Bürgermeister der kleineren Gemeinden im Blick, die schlechter besoldet werden. (Beifall CDU und SPD) Indem Sie hier herausstellen, dass Herr Josef einfach einmal 1.000 Euro mehr verdient, untergraben Sie das Vertrauen in ihn und in die Institutionen, und Sie befördern Neiddebatten. Das ist aber etwas, was wir eigentlich von der anderen Seite des Hauses gewöhnt sind. (Beifall CDU und SPD – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist unter Ihrem Niveau! – Unruhe – Glockenzeichen) Ich will mich abschließend ganz herzlich bei allen bedanken, die an diesem Gesetzgebungsverfahren sehr konstruktiv mitgewirkt haben. Die Kommunalen Spitzenverbände stehen hinter diesem Vorhaben, der Hessische Städte- und Gemeindebund genauso wie der Hessische Landkreistag. Wir machen Politik für die Kommunen – das wird hier deutlich –, weil unsere Kommunen es verdient haben. Schwarz-Rot steht hinter den Kommunen, und SchwarzRot ist in kurzer Zeit handlungsfähig. Das zeigt dieser Gesetzentwurf. Ich freue mich auf die Unterstützung. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und SPD – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Frank Lortz Protokoll ↗