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RohMarcus Resch

AfD 19.11.2024 Sitzungen 21/24

der Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen Sand, und Kollegen, liebe Gäste! Die FDP-Fraktion beantragt in mit der Drucks. 21/1296 eine Änderung von § 13 des Hessischen Waldgesetzes. Die vorgeschlagene Fassung war vor, vom 09.07.2013 bis 28.07.2014 bereits in Kraft. Die Kridie tik der FDP-Fraktion ist in weiten Teilen nicht von der Hand zu weisen. Es handelt sich dabei scheinbar um die Auffassung, dass der § 13 in der aktuellen, seit März 2022 vorgibt, davon gültigen Fassung ein Bürokratiemonster ist, und dies ist haben vollkommen zutreffend. (Beifall AfD) … Dies betrifft insbesondere die erweiterten Anhörungsverund fahren und die verpflichtende Beteiligung von sogenannten nutzNaturschutzverbänden, von denen einzelne, entgegen Name und Satzung, keine Ziele des Naturschutzes verfolgen, obersondern scheinbar politisch-ideologische VorfeldorganisaFlächen tionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind. Flächen in (Beifall AfD) zur Diese Organisationen verzögern durch scheinbar endlose des Einsprüche und juristische Eingaben wirtschaftliche Prozesse in Hessen und scheuen auch nicht davor zurück, Dafür demokratisch bedenkliche Organisationen wie die Antifa Forbei ihren Protesten zuzulassen. über- (Beifall AfD) Ziele Dies konnte bei den Demonstrationen gegen einen letztinZeit“, stanzlich rechtskräftig beschiedenen Kiesabbau am Langewie ner Waldsee sehr gut beobachtet werden. Dabei kam es sogar zu Einbrüchen, Sabotage und Sachbeschädigung am rechtssiansässigen Kiesabbauunternehmen durch diese sogenannwerden. ten Aktivisten. Langen ist da leider kein Einzelfall. dass (Beifall AfD) er- Die veränderten Beteiligungs- und Anhörungsverfahren würden wir ausdrücklich begrüßen. Richtig ist auch, dass die Fassung des § 13 von 2013 bürokratieerhöhende Elemente tatsächlich nicht enthält. Würden die vorgeschlagesoll, nen Änderungen in den Anhörungsverfahren für Tagebau dies in Hessen angewandt, könnte es dazu führen, Engpässe und lange Verzögerungen bei den Genehmigungsprozessen beim Rohstoffabbau zu beseitigen und einen wirtschaftlicheren Abbau zu fördern. Insbesondere die Verfahren zur Verlängerung von Gewinnungslaufzeiten eignen sich dafür hervorragend. Sämtliche Tagebaue in Hessen sollten von diesen Maßnahmen profitieren können. (Beifall AfD) Heimische Ressourcen zu nutzen, Arbeitsplätze vor Ort zu sichern, ökologisch unsinnige Transportwege aus fremden Ländern zu vermeiden, sind sicherlich ehrenwerte Ziele und sollten Priorität haben. Aber nicht alle Rohstoffe lassen sich in Hessen zu gleichen Preisen anbieten. Das hat unter anderem mit verschiedenen Sicherheitsstandards und Arbeitskosten in anderen Ländern zu tun. Hier muss, besonders bei der brisanten hessischen Wirtschaftslage, auf die finanziellen Belastungen bei öffentlichen Bauprojekten geachtet werden. In diesen Punkten wären tatsächlich noch Absprachen nötig. Der Schutz des Waldes kann durch die Erklärung zum Schutz- oder Bannwald weiterhin problemlos erfolgen, wenn die bestehenden Kriterien eingehalten würden. Diese sind Gefahr für den Wasserhaushalt, Lärmschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Sichtschutz und Luftreinigung. Da sich diese Wälder häufig in Verdichtungsräumen und waldarmen Gebieten befinden, sollte das grundsätzlich gute Institut einer Schutzzone nicht leichtfertig beschädigt werden. (Beifall AfD) Was beim FDP-Paragrafen neu zu sein scheint, ist, dass die Aufhebung der Erklärung zu Bannwald aus Gründen des Gemeinwohls nun leichter möglich wäre. Darüber müsste man reden. An der Kahlhieb-Verordnung und der Vorratsabsenkung innerhalb eines Bann- oder Schutzwaldes hat sich nichts geändert. Die Genehmigungen dazu erteilt weiterhin die obere Forstbehörde. Als eine weitere Neuerung wird angepriesen, dass vor dem Aufhebungserlass der oberen Forstbehörde die Träger der Regionalplanung und der Waldbesitzer angehört werden müssen. Auch an dieser Regelung hätten wir nichts auszusetzen. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass heute an dieser Stelle keine Gespräche stattfinden. Nun komme ich zu den für uns bedenklichen Punkten und zitiere aus der Drucks. 21/1296. Bei der Rodung oder der Nutzungsumwandlung des Schutz- oder Bannwaldes bedarf es „der vorherigen Aufhebung der Erklärung und der Genehmigung durch die obere Forstbehörde. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden. Eine flächengleiche Ersatzaufforstung ist zu leisten. Sofern dies nicht möglich ist, ist eine Walderhaltungsabgabe festzusetzen.“ Wer sagt schon, wann das Wort „kann“ eintritt? Das wäre uns deutlich zu liberal. (Beifall AfD) Hier sollte das Wort „muss“ eingefügt werden, und spezifizierte und fachgerechte Auflagen sollten gefordert werden. Sonst sind spätere juristische Konflikte tatsächlich nicht auszuschließen. In der Drucks. 21/1262 heißt es zu den Genehmigungsverfahren für die Gewinnung von mineralischen Rohstoffen exakter: „Dies soll in geringem Maßstab geschehen, wobei zwingende Renaturierungsmaßnahmen sicherzustellen sind. Eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen … ist daher vorzunehmen. Hierzu ist auch die Änderung des Hessischen Waldgesetzes vorgesehen, um temporäre Eingriffe in Bannwälder rechtssicher zu gestalten.“ Was ist überhaupt „in geringem Maßstab“? Eine Einladung, Bürokratie aufzubauen und Gerichte zu beschäftigen? Ist das nicht genau das, was man in der FDP vorgibt, verhindern zu wollen? Wenn ein Eingriff in einem bestimmten Gebiet aus Gründen des Naturschutzes vertretbar ist, dann sollte das Gebiet einfach keine Schutzzone sein. Dies wirft dann die Frage auf, ob unter der schwarz-grünen Regierung mehrfach unnötig Schutzzonen ausgewiesen wurden. Was bedeutet eigentlich „temporär“? Wenn Rohstoffabbau temporär erfolgt, ist der Abbau natürlich endgültig. Auch heute erfolgt Abbau streng genommen schon temporär, da die Genehmigungen sich entweder auf eine Laufzeit oder eine bestimmte Menge Abbaumaterial beziehen. Aber auch wenn ein Wald nur temporär gerodet ist, ist er erst einmal weg, und das bedeutet immer eine Waldlücke von mindestens einer Generation. Was bedeutet dann also „temporär“? Eine vage Walderhaltungsabgabe sehen wir äußerst kritisch. Sie öffnet Tür und Tor für den Tausch von einfachen Geldabgaben für gerodete Bannwaldschutzflächen. Und für wen gelten die Abgaben dann? Für jeden Steinbruchbesitzer, für alle Tagebaue in Hessen, für den hessischen Staat als großen Waldbesitzer? Auch hier gibt es noch viel Konkretisierungsbedarf. Ansonsten drohen lange juristische Kontroversen. Diese Abgabe dient unserer Ansicht nach nicht unseren Wäldern und deren Erhaltung, sondern gefährdet sie eher. Die Gesetzesänderung der FDP bezüglich § 13 scheint mit heißer Nadel gestrickt zu sein. Aber trotz aller Kritik stimmen wir zu, auch weil wir eben die Pressemeldung dazu vom BUND gelesen haben. Die Richtung scheint richtig zu sein. Wir stimmen dafür. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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