Timon Gremmels
gesetzdie- Wir sind mit den anderen Ländern eingehend dabei, zu Möllers klären, unter welchem Rechtskreis welche Dinge sanktionierbar sind. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz – da geht es um die Freiheit der Kunst und der Kultur – ein hoher Stellenwert zukommt. Dagegen müssen wir Art. 1 Grundgesetz abwägen. Da geht es um die Würde des Menschen und alle davon abgeleiteten Grundrechte. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Übrigens ist das mittlerweile nicht nur von der Kultusministerkonferenz und den Kommunalen Spitzenverbänden beschlossen worden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass sich der Deutsche Bundestag mit einem Antrag aller demokratischen Fraktionen in der Debatte zum 9. November ebenfalls committet hat. Er appelliert an die Länder, solche Regelungen zu finden. Wie gesagt, wir prüfen gerade auf Hochtouren, wie wir das haushaltstechnisch rechtssicher umsetzen können. Ich sage das auch ganz klar für die Landesregierung: Es wäre für uns ein schwerer Schlag, wenn wir eine Regelung treffen würden, die am Ende des Tages vom Staatsgerichtshof eingesammelt wird. Deswegen befinden wir uns da in enger Abstimmung mit den anderen Bundesländern. Wir sollten da möglichst einheitlich oder ähnlich verfahren. Deswegen nehmen wir uns dafür die notwendige Zeit. Ich möchte aber auf eines hinweisen: Herr Bamberger, Sie und auch andere Kollegen haben Beispiele genannt. Es gab in Fulda einen Vorfall, bei dem wir als Landesregierung klar Haltung gezeigt haben. Wenn es dort unter dem Deckmantel der Freiheit der Kunst und der Kultur zu antisemitischen Äußerungen kommt, werden diese scharf und deutlich zurückgewiesen. Wenn es eine Kofinanzierung durch Zuschüsse der Kommunen gegeben hat, werden diese zurückgefordert bzw. die Veranstaltung abgesagt. Ich sage ausdrücklich, dass ich das für den richtigen Weg halte. Ich stärke die Projektträger darin, dies dann entsprechend zu tun. (Vereinzelter Beifall SPD)
