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Astrid Wallmann

19.11.2024 Sitzungen 21/24

Vielen Dank. – Zur Beantwortung darf ich das Wort an Staatsminister Gremmels geben. Bitte schön. Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und schung, Kunst und Kultur: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bamberger, die Landesregierung wendet sich gegen jede Form von Antisemitismus, Rassismus und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Kulturministerkonferenz unter Vorsitz, die Beauftragte der Bundesregierung für und Medien und die Kommunalen Spitzenverbände am 13. März 2024 in einer gemeinsamen Erklärung dass die Kunstfreiheit nach Art. 5 Absatz 3 unseres gesetzes zu den elementaren Prinzipien ebendieses und damit eine Grundlage unserer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaft ist. Dem schließt sich die Landesregierung vollumfänglich an. Die Freiheit der Kunst und Kultur wird von der regierung verteidigt. Von den geförderten Einrichtungen und Projekten kann jedoch – das ist im eben genannten Beschluss der Kulturministerkonferenz ebenfalls festgehalten – unbeschadet dessen erwartet werden, aus ihrer lerischen Verantwortung heraus selbst Maßstäbe und geln zu erarbeiten, auf deren Grundlage Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegengetreten wird. Diese Erwartungshaltung von der Landesregierung ausdrücklich geteilt. Kultureinrichtungen sind in ihrer künstlerischen Arbeit von Kunstfreiheit gedeckt. Staatliche Akteure müssen Zurückhaltung bei der Abforderung von konkreten kenntnissen als Auflage von Zuwendungen üben. Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers geht jedoch seinem jüngsten Gutachten davon aus, dass der Staat der Ebene demokratischer Kunst- und Kulturpolitik – – „die Förderung von Kunst und Kultur mit nicht oder kulturimmanenten weiteren Zielen verbinden“ Dazu gehört sicherlich der Einsatz gegen Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Hierzu seien allerdings liche Grundlagen notwendig. Weitere Gutachten teilen se Grundaussage des Gutachtens von Christoph ausdrücklich. In der genannten gemeinsamen Erklärung vom 13. März dieses Jahres wurde in diesem Zusammenhang unter anderem vereinbart – ich zitiere –: dem „Länder, Bund und Kommunen werden – soweit noch nicht erfolgt – rechtssichere Regelungen erarbeiten, die darauf abzielen, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische oder andere menschenverachtende Ziele verfolgen.“ Hierzu befindet sich mein Haus im stetigem Austausch mit den anderen Ländern. Es diskutiert derzeit die Antidiskriminierungsklausel und beschäftigt sich damit, wie das in daden Landeshaushaltsordnungen rechtsicher verankert werAgden kann. jezu Bislang hat noch kein Bundesland eine entsprechende unserer Klausel gesetzlich verankert. Die Berliner Senatsverwalunserem tung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat zwar am 21. Dezember 2023 eine Antidiskriminierungsklausel eingeführt. Aufgrund juristischer Bedenken findet diese jedoch seit dem 22. Januar 2024 keine Anwendung mehr bei Zuwendungsbescheiden. den Das zeigt, dass die Materie rechtlich komplex ist. Entsprechende Regelungen müssen einerseits die Freiheit der Kunst garantieren. Andererseits müssen sie verhindern, dass mit staatlichem Geld menschenverachtende und disForkriminierende Äußerungen gefördert werden. Dazu befinden wir uns im Austausch mit den anderen Landesregierungen. Allen Versuchen der Extremisten, in diesem Zusammenhang die Freiheit der Kunst gegen den entschiedenen Einsatz gegen Antisemitismus, Rassismus oder andere meinem Formen der Diskriminierung auszuspielen, erteilen wir eine klare Absage. Kultur haben betont,

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