Prof. Dr. Roman Poseck
Vielen Dank, dass Sie der Landesregierung den gesunden Menschenverstand unterstellen. Den haben wir in der Tat. Der Erlass hat selbstverständlich auch eine Signalwirkung; das will ich an dieser Stelle auch gar nicht bestreiten. Er ist insofern auch eine Information, was wichtig ist, um Korruption in der Tat zu bekämpfen und zu vermeiden. Sie wissen, dass diese Zeiträume in der Vergangenheit liegen. Der Erlass ist seit 2023 wieder in Kraft. Daher sind das Fragen, die Sie eigentlich an die frühere Landesregierung stellen müssen. Nach meinen Informationen hat es Verzögerungen gegeben, die zum Teil mit der CoronaPandemie und zum Teil mit der Einarbeitung der Regeln des Hinweisgeberschutzgesetzes zu tun haben. Da gab es rechtliche Entwicklungen, die eben einzuarbeiten waren. Deshalb hat man damit gewartet. Wie gesagt, das ist der Blick in die Vergangenheit. Alle Regeln, die relevant sind, sind aktuell in Kraft.
