Marcus Resch
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Update für die hessische Weinkultur: Weinbergsfahrten erleichtern“ – ja, warum eigentlich nicht? Das Ziel der Freien Demokraten, die Weinkultur in Hessen zu erhalten und zu fördern, ist durchaus begrüßenswert – hessische Winzer gleichberechtigt zu ihren rheinland-pfälzischen Nachbarn zu stellen eigentlich auch. Warum eigentlich nicht? (Zuruf Axel Wintermeyer (CDU)) Hessen hat eine lange Tradition im Weinbau, die von der Römerzeit bis heute reicht. Die Weinbergsfahrten gehören als Brauchtumsveranstaltung zur Vermittlung der Weinkultur in Hessen und anderen Bundesländern. Auch das wäre absolut förderungswürdig. Doch leider kommt es während solcher Fahrten bundesweit zu schweren Unfällen. Ein Beispiel: Am 1. Mai 2024 sind im südbadischen Kandern beim Umstürzen eines Anhängers 30 Mitfahrer schwer verletzt worden, drei davon so schwer, dass eine Verbringung ins nächste Krankenhaus per Rettungshubschrauber angeordnet werden musste. Die Kosten dafür? Darüber streiten sich die Beteiligten heute noch. Einer der beteiligten Schwerverletzten ist bis heute querschnittsgelähmt. Wer diese Kosten zu zahlen hat, ist bis heute auch noch nicht geklärt. Dieser Vorfall – es gibt tatsächlich noch sieben weitere schwere Vorfälle – ist kein Einzelfall. Schwere Unfälle durch umkippende, zum Teil nicht verkehrssichere Festwagen sind immer wieder zu beklagen. Das hat zuletzt die ADD in Trier auf den Platz gerufen. Die Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion fängt aufgrund anhängiger Gerichtsprozesse und Beschwerden anderer Winzer mit der Prüfung von Anbietern und Geräten an. Man muss sich auch in Hessen die Frage stellen, ob Fahrten tatsächlich Brauchtum oder eher Gewerbe Das macht nämlich für die Finanzierung und für cherungsgesellschaften sehr wohl einen sehr großen schied. (Beifall AfD) Was muss man abwägen? Auf der einen Seite steht nötige, zu fördernde Tourismus nach zwei Jahren Zahlen durch die Corona-Zeit. Auf der anderen Seite hen natürlich die Sicherheit der Touristen und auch Vermeidung negativer Schlagzeilen durch Unfälle. lich kann man wieder nur auf Rheinland-Pfalz Bezug men; denn dort gibt es seit 2018 den Erlass, dass gewerblichen Fahrten die Auflagen des Personenbeförderungsgesetzes erfüllen müssen. Diese Auflagen regional aber nur selten überprüft. Eine Art des Gewohnheitsrechts bei den Fahrten in die Weinberge sich eingeschlichen, erscheint aber aufgrund der und der Häufigkeit der Unfälle doch bedenklich. Oft – so munkelt man hinter vorgehaltener Hand – auch übermäßige Alkoholkonsum bei den Gästen eine spielen. Könnte man sich vorstellen. (Andreas Lichert (AfD): Was?) – Komisch, oder? – Diese Art von Gewohnheitsrecht es auch in Hessen. Die Einteilung dieser rein touristischen Fahrten als Brauchtumsveranstaltungen ist nur schwerlich zu erfüllen. Bei Unfällen wirft dies natürlich wiederum die Frage der Haftung auf. Was kostet den Winzer Beispiel eine Helikopterrettung auf dessen Gebiet, auf sen eigenem Grund und Boden und mit dessen Planwagen dieser Unfall passiert ist? Da wird es schon weniger (Beifall AfD) Nach einem Artikel aus dem „Mannheimer Morgen“ 26. Juni 2024 plant die rheinland-pfälzische Regierung das Ende dieser sogenannten akzeptierten legeren ne, indem die Weinbergsfahrten eindeutig den gewerblichen Fahrten zugeordnet werden. Diese Aktion ist tiert nicht gegen die Winzer gerichtet, sondern hat sche, sicher auch versicherungstechnische und monetäre Gründe. Die AfD begrüßt natürlich die Förderung der Weinkultur, sieht allerdings bei den wenigen Weinbergsfahrten keine Notwendigkeit, diese in motorisierten Planwagen durchzuführen, von denen einige nur sehr bedingt tauglich sind. Unser Hauptaugenmerk würde bei der derung von qualitativ hochwertigen, umweltschonenden Weinbergswanderungen liegen. Wir werden uns daher diesem Antrag enthalten, die Reaktionen der zuständigen Behörden in Hessen und in Rheinland-Pfalz, wie sorgfältig beobachten und das Thema bei Bedarf noch mal auf den Plan bringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)
