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Sandra Weegels

AfD 10.10.2024 Sitzungen 21/23

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Wie oft haben wir von der Landesregierung nun gehört, wie sehr sie die Landespolizei schätzt. Kritik realen Handeln lassen Sie, meine Damen und Herren nichts der Regierungsbank, jedoch allzu oft an sich abprallen und ver- versinken lieber in Lobgesängen auf die eigene Politik. tatDer letzte CDU-Innenminister ist der Polizei immer wieder in den Rücken gefallen. Allzu oft wurde ein Generalverdacht gehegt. Ich erinnere an dieser Stelle an den negativen Höhepunkt dieser Zeit: die Auflösung des SEK. fünfmal Sie, Herr Staatsminister Poseck, haben zwar bereits Maßvöl- nahmen angeschoben, die durchaus in die richtige Richtung gehen; insgesamt gesehen, hat sich aber die von Ihnen immer wieder betonte Wertschätzung der Polizei nicht Frakausreichend in realpolitischem Handeln niedergeschlagen, des obwohl die „Renaissance der Realpolitik“ das zentrale Anuns liegen dieser Koalition sein sollte. über wir Mit dem im Jahre 2023 eingeführten Rotationserlass bei über der hessischen Polizei wurde vornehmlich auf die Empnicht fehlungen der sogenannten Nußberger-Kommission eingehäufig gangen. In dieser Kommission saßen unter anderem ein wir langjähriger Bundestagsabgeordneter der GRÜNEN, ein Be- Journalist, der Leiter des Demokratiezentrums Hessen, die deren Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie der Landespolizeipräsident, also ein Politiker in Uniform. Wirklich einbezogen wurde die Landespolizei – die Ausführungsebene oder die Ebene der Vorgesetzten – hierbei nicht. (Beifall AfD) Zum allgemeinen Verständnis: Der Rotationserlass des Landes Hessen zielt darauf ab, dass Polizisten immer nur kurze Zeiträume auf einer Dienststelle verbringen und Zustimdann im Sinne einer Rotation auf die nächste Dienststelle versetzt werden. Das Konzept der Job-Rotation kommt aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich und soll der Personalentwicklung im Sinne der persönlichen Weiterbildung bzw. der Erweiterung von Fachkenntnissen dienen. Was in wirtschaftlich tätigen Unternehmen durchaus sinnvoll ist, kann aber nicht im Verhältnis 1 : 1 auf die Polizei übertragen werden. Denn hier stehen dem vermeintlichen Entwicklungsaspekt werfolgende Nachteile gegenüber: findet. Erstens. In polizeilichen Einsatzsituationen, in denen die geBeamten Gefahr laufen, verletzt zu werden, ist das Vertrauen zum Partner essenziell notwendig. Die Kollegen müssen sich blind vertrauen können. Man muss wissen, wie der Partner in diesen Lagen denkt und handelt. Dieses Vertrauweien kann aber nur durch Kontinuität aufgebaut werden. Eine VerRotation – und damit ständig neue Partner – verhindert aber genau diesen Vertrauensaufbau untereinander. Zweitens. Der Rotationserlass ist eine erhebliche Belastung für das Privatleben der Polizeibeamten. Häufige Versetzungen bedeuten gleichzeitig auch häufige Umstellungen für in die Familie, insbesondere wenn ein Beamter Kinder hat, sei es im Kindergarten- oder im schulpflichtigen Alter. Drittens. Insbesondere im internen Bereich der Polizei wird durch den Erlass verhindert, dass sich sachkundige Beamte in den jeweiligen Aufgabenbereichen etablieren. Zugleich werden jene Beamte, die das Erfahrungswissen schon haben, nun auf andere Dienststellen versetzt. Diese verlorene Kompetenz ist meist nicht einfach durch die Kompetenz anderer Kollegen zu ersetzen. Herren! schon Diese nur kurze Auflistung zeigt die Denkfehler im Konam zept der Job-Rotation bei der Polizei. Diese Denkfehler auf führen am Ende dazu, dass der Rotationserlass bei weiten Teilen der Belegschaft der hessischen Polizei auf Unverständnis und auf erhebliche Ablehnung stößt. Denn, was man immer wieder hört, wenn man sich mit Beamten an der Basis unterhält, ist mehr als deutlich: „Die Stimmung war noch nie so schlecht.“ Herr Innenminister, erst am Dienstag haben Sie zum wiederholten Mal die Polizei wertschätzend als „Herzstück unserer Sicherheitsarchitektur“ bezeichnet. Diese Sicherheitsarchitektur torpediert der Rotationserlass massiv, indem er dafür sorgt, dass fundiertes Fachwissen kaputtgeht, zwingend notwendige soziale Strukturen aufgelöst und dadurch fragil verlaufende Einsätze provoziert werden. Zudem wird dieser Erlass nicht nur von mir als Ausdruck mangelnden Vertrauens in die sozialen Strukturen der hessischen Polizei interpretiert. Das sollte wohl kaum Ihr Ziel sein. Meine Damen und Herren, die zwangsweise Rotation führt neben dem Verlust von Erfahrungswissen, der Belastung für die betroffenen Beamten und deren Familien auch zu einer Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft und letzten Endes zu einem Vertrauensverlust bei den Polizeibeamten, die täglich für unser aller Sicherheit den Kopf hinhalten. Daher beantragen wir heute die Abschaffung des Rotationserlasses, um den kommunizierten Worten der Wertschätzung auch reale Taten folgen zu lassen. Wir bitten deshalb alle Fraktionen, parteipolitische Erwägungen oder „Brandmauern“ um der Sache willen hintanzustellen und unserem Antrag zuzustimmen. Die hessischen Polizisten werden es Ihnen danken. (Beifall AfD)

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