Dr. Daniela Sommer
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Müller das Wort. Bitte schön. Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Herr Leyh einen Ausflug in die Bundespolitik gemacht haben, will ich sachlich zurück nach Hessen kommen. Die heutige dritte Lesung musste stattfinden, weil Sie mit dem Jagdgesetz im Huckepackverfahren eine Änderung des Naturschutzgesetzes vornehmen wollen. Schade, dass Sie uns als Opposition so spät darüber informiert haben. Das war kein guter Stil. Das haben wir früher anders gemacht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen SPD – J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Na ja!) Im hessischen Naturschutzrecht ist ganz klar festgelegt, dass die Ausweisung von Gebietsgrenzen für Biosphärenregionen durch eine Rechtsverordnung zu geschehen hat. Sie von der Regierungskoalition wollen die Absicherung für diese und für möglicherweise zukünftige Regionen auf einem ganz niedrigen Niveau verankern. Das lehnen wir im Interesse der Regionen und im Interesse des Naturschutzes ab. Bei einem so herausragenden Projekt wie der Biosphärenregion Rhön sollte ein höchstmöglicher Schutzstatus gelten. Eine Allgemeinverfügung, die Sie hier einführen wollen, ist genauso schnell wieder aufgehoben, wie sie erstellt wurde. Das reicht uns für ein so herausragendes Projekt wie die Biosphärenregion Rhön nicht aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unklar bleibt auch, wie Sie die Erweiterung der Kernzone Rotes Moor in der Rhön schützen wollen, nachdem Sie schon die Umwandlung von Naturwaldentwicklungsflächen zu Naturschutzgebieten gestoppt haben. Nach unserer internen Anhörung – eine Ausschussanhörung haben Sie uns verweigert – zweifeln wir nicht daran, dass Sie sich mit der vorgesehenen Allgemeinverfügung im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Dem Biosphärenreservat Rhön gestehen Sie aber damit nur den geringstmöglichen Schutz zu, der rechtlich zu akzeptieren ist. Das scheint auch die Richtschnur für den Naturschutz der Regierungskoalition zu sein: Naturschutz abbauen, wo es nur immer geht. (Widerspruch Maximilian Ziegler (Vogelsberg) (SPD)) Uns reicht ein Minimalnaturschutz nicht aus. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zum eigentlichen Inhalt des Jagdgesetzes sagen, auch wenn es sich wiederholt. Die Übertragung von originären Zuständigkeiten der oberen Naturschutzbehörde auf eine andere Behörde lehnen wir ab. Dieser Schritt, den Sie da vornehmen, wird die rechtssichere Entnahme von Problemwölfen anfälliger für Klagen vor unseren Gerichten machen. Die mit dem Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen bei der Zuständigkeit für das Wolfsmonitoring und Wolfsmanagementplan lehnen wir ab. Einen entsprechenden Enthusiasmus bei Hessen-Forst für die Übernahme konnte ich übrigens bisher überhaupt nicht feststellen. Die sich anbahnenden Änderungen bei dem Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention machen eine schaftliche Grundlage für das Wolfsmonitoring wichtiger denn je; denn nur, wenn diese Grundlage gegeben ist, zukünftig auch ein regional verankertes Bestandsmanagement möglich sein. Wir halten es deshalb für falsch, auf die mit viel nellem Einsatz aufgebaute Expertise des HLNUG zukünftig zu verzichten. Am Ende befürchten wir hierdurch Nachteile für die Weidetierhalter durch ein greifbares Wolfsmonitoring. Außerdem werden diese stellungen die hessischen Steuerzahler Geld kosten und Ende womöglich ein Zuständigkeitschaos auslösen. Das ist alles nicht notwendig. Deshalb hatten wir Änderungsanträge im Ausschuss gestellt. Deswegen noch einmal in aller Klarheit: Wolf ins Jagdrecht Zuständigkeitsänderungen beim Wolfsmanagement – Die Aufnahme des Wolfs in das hessische Jagdrecht auf absehbare Zeit auch keine Auswirkungen auf die schen Weidetierhalter. Eine Hilfe wäre aber, wenn die Vorgänge für gungen und Auszahlungen nach der hessischen Weidetierschutz-Richtlinie deutlich beschleunigt würden. gibt es eklatante Missstände. Wir wissen, dass bewilligte Mittel für den Herdenschutz aus dem Herbst 2023 nicht zur Auszahlung gekommen sind und dass aus dem Frühjahr 2024, die den Herdenschutz im den Jahr eigentlich verbessern sollten, immer noch bewilligt wurden. Ursache dafür sind viel zu lange beitungszeiten bei der WIBank. Unsere Forderungen lauten deshalb – ich will sie an Stelle auch an das Ministerium geben –: Gehen Sie Missständen konsequent nach, lassen Sie nicht zu, dass Zahlstelle bei der WIBank ein Bremsklotz bei der lung der notwendigen Herdenschutzmaßnahmen Viel zu viele Übergriffe von Wölfen geschehen in immer noch, ohne dass ein ausreichender Herdenschutz vorhanden war. Das hat auch genau mit diesem Missstand zu tun. Also: Es bleibt noch reichlich zu tun, bis wirklich Positives für die Weidetierhalter zu vermelden ist. Die abschiedung dieses Gesetzentwurfs allein wird da reichen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
