Dr. Daniela Sommer
Die nächste Wortmeldung liegt von der CDU vor. Abgeordnete Sommer hat das Wort. Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen Kollegen! Ich sehe tatsächlich schon die Nachrichten meinen Posteingängen vor mir mit der Frage: Wieso chen Sie schon wieder über das Gendern im Landtag? Weil die AfD das so will. Sie hat die dritte Lesung ihren Gesetzentwurf beantragt, dann gibt es eben auch dritte Lesung. (Zuruf AfD: So ist es!) Ich will daher auch sehr deutlich werden: Dieser entwurf steht exemplarisch für die Politik der AfD; sie ist unnötig und ganz schlicht von vorgestern. (Gerhard Bärsch (AfD): Sagen Sie das Ihren gen von der CDU in Thüringen!) Der Gesetzentwurf war von Anfang an nicht nötig, da Ministerpräsident in seiner Dienstanweisung Ende also vor über einem halben Jahr, bereits alles dazu hat, was es zu regeln gibt. Das Gendern mit Sonderzeichen ist in Schule und Verwaltung untersagt – unmissverständlich klar und bereits seit einem halben Jahr in der dung. Das habe ich Ihnen in der ersten Lesung zu Gesetzentwurf am 16. Mai – das müssen Sie sich auf Zunge zergehen lassen – schon einmal gesagt. Diese Lesung lässt mich aber ernsthaft daran zweifeln, ob hier rechts im Saal das inhaltlich so durchdrungen haben. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Es bleibt dabei, wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. SPD und CDU stehen nämlich voll und ganz hinter Dienstanweisung des Ministerpräsidenten; denn sie tiert sich an dem, was unsere christlich-soziale Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat, und sie orientiert sich vor allem auch an den Realitäten unserer Gesellschaft. Ein Großteil der Bevölkerung, und auch der Rat für sche Rechtschreibung, lehnt das Gendern mit Sonderzeichen ab. In Schule und Verwaltung dieses Landes ist auch durch Dienstanweisung des Ministerpräsidenten über sechs Monaten in der Umsetzung. So geht im Realpolitik. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie mit dritten Lesung hier machen, erschließt sich mir und meisten anderen hier im Saal, und auch im ganzen Hessen, nun wirklich nicht. Ihr Vorgehen ist tatsächlich nicht an der Sache orientiert, sondern gegebenenfalls hernehmbar für die Schaufenster Ihrer AfD-Geschäftsstellen oder Ihrer Social-Media-Kanäle. Seriöse Politik für die Menschen im Land machen hin wir und nicht Sie, und das, wie Sie sehen – ge- nenfalls aber auch nicht verstehen –, auch noch in einer deutlich höheren Geschwindigkeit, als dass Sie uns noch folgen können. Der Gesetzentwurf ist daher unnötig. Wir werden ihn auch heute ablehnen und das Thema heute vereinendgültig erledigen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Der Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Lösel. Bitte sehr. und Dr. Manuel Lösel, Staatssekretär im Ministerium für in Kultus, Bildung und Chancen: spre– Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Dafür men und Herren Abgeordnete! Auch in der dritten Lesung eine gilt, was von Beginn an klar war: Der Gesetzentwurf ist überflüssig, und er ist abzulehnen. Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, Sie möchten Gesetzim Hessischen Schulgesetz beispielsweise regeln, „dass denn die Vermittlung und Erlernbarkeit des gesprochenen Wortes der deutschen Sprache nicht erschwert oder beeinträchtigt werden“. Was gibt es denn hier zu regeln? Das ist Kolledoch selbstverständlich. Mit dem Änderungsantrag wollen Sie den Gesetzentwurf präzisieren, beispielsweise möchten der Sie regeln, dass staatliche Einrichtungen „bei Erlass von März, Rechtsvorschriften … sowie in ihrer … öffentlichen Komgeregelt munikation die Regeln der amtlichen Rechtschreibung zu beachten“ haben. AnwenMeine Damen und Herren, die Landesregierung hat längst diesem klar geregelt, dass sowohl für den dienstlichen Schriftder verkehr der Landesverwaltung als auch für die sprachlidritte che Gestaltung von Gesetzentwürfen und VerwaltungsvorSie schriften das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu verwenden ist. Es ist alles längst geklärt, es ist alles längst geregelt. Interne Sprachempfehlungen durch vorgesetzte Stellen, die der dem entgegenstünden, wie Sie es in Ihrem Änderungsanorien- trag suggerieren, gibt es schlicht nicht. Sie arbeiten sich mit dem Gesetzesvorhaben an einem Phantom ab. Deswegen in aller Kürze: Das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ist bereits die Grundlage für den Unterricht an deut- unseren Schulen, und es gilt auch für die Verwaltung. Der Gesetzentwurf ist deswegen in finaler Lesung abzulehnen dies und findet heute und hier sein wohlverdientes Ende. – seit Vielen Dank. Übrigen (Beifall CDU und vereinzelt SPD)
