Heiko Scholz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und ren! Zu Beginn noch einmal zur Erinnerung: Über der Deutschen lehnen die Verwendung der Gendersprache und damit eine weitere Zerstörung unseres höchsten turguts, unserer natürlich gewachsenen deutschen ab. (Beifall AfD) Wir als gewählte Volksvertreter haben die Pflicht, eindeutig mehrheitlichen Bürgerwillen ohne Wenn Aber konsequent durchzusetzen und ihm damit die zustehende politische Würdigung zukommen zu lassen. Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich: Der Deutsche Sprache erhielt seit 2021 Dutzende von gen und Beschwerden von Schülereltern, weil diese Kinder einem politisch gefärbten, ideologischen und allem aber standardsprachlich fehlerhaften Sprachgebrauch ausgesetzt sehen. Die Eltern kritisieren, dass die einseitig beeinflusst und im Hinblick auf das der Normsprache falsch und nicht richtlinienkonform terrichtet werden. Diesen Umstand nicht beachtend, ten sich ausgerechnet Vertreter einer Lehramtsfachschaft einer hessischen Universität, ihre Mitglieder würden Genderverbot, wie auch immer es aussehen möge, im künftigen Berufsalltag ignorieren. Meine Damen und Herren, diese Rückmeldungen uns doch überdeutlich, dass ein Ministererlass in Genderverbot in keiner Weise ausreichend ist, um des fenkundigen Problems an unseren Schulen Herr zu (Beifall AfD) Wir brauchen daher dringend eine sanktionsfähige che Lösung, um zumindest diesem Teil des links-grünen Umerziehungsprogramms ein schnelles Ende zu meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Weiterhin stellt ein Verbot des Genderns an Schulen Verwaltungseinrichtungen, wie von uns vorgetragen, nen grundrechtswidrigen Eingriff in die allgemeine lungsfreiheit dar. Es bleibt natürlich auch bei der wendung unseres Gesetzentwurfs möglich, wertschätzend geschlechtergerecht zu kommunizieren – jedoch in Rahmen, den uns der Rat für deutsche Rechtschreibung vorgibt. Gleichfalls werden durch den Gesetzentwurf Recht auf schulische Bildung sowie die pädagogische heit des Lehrers nicht verletzt. De- Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass unter anderem das inhaltliche und didaktische Programm der Lernvorgänge und das Setzen der Lernziele gemäß Art. 7 Absatz 1 Grundgesetz dem Staat obliegt. Aus dem Recht auf schulische Bildung können, so das Verfassungsfür gericht ausdrücklich, keine individuellen Ansprüche auf SPD, die wunschgemäße Gestaltung von Schule abgeleitet wergeden. Dies gilt auch bezüglich der Entscheidung des Lehrers darüber, ob und wie weit diese Ziele von den Schülern erreicht worden sind. Nicht zuletzt ist im Gesetzentwurf eine Abweichung von den Regelungen für eine Befassung mit dem Phänomen der Gendersprache im Unterricht in Art. 3 ausdrücklich vorgesehen. AfD. Somit ist es jedem Pädagogen möglich, allen Schülern Kenntnisse über das Vorhandensein und die Bedeutung alternativer Ausdrucksformen zur geschlechtergerechten Sprache im Rahmen der entsprechenden Unterrichtseinheit Herzu vermitteln. 80 % Mit unserem Änderungsantrag haben wir zudem einen Kulsinnvollen Vorschlag des Vereins Deutsche Sprache einflieSprache, ßen lassen. Meine Damen und Herren, weder aus juristischen noch aus fachdidaktischen Gründen spricht auch nur ein einziges Argument gegen die Annahme unseres vorliegenden diesen Gesetzentwurfs, und (Beifall AfD) ihm welcher im Übrigen gedanklich auf den Ausarbeitungen Ihrer Thüringer CDU-Parteifreunde beruht. Verein Anfra- (Beifall AfD – Dr. Frank Grobe (AfD): Oh!) ihre Diese Argumente werden Sie allerdings nicht davon abhalvor ten, auch diesen AfD-Gesetzentwurf in bekannter Weise Schüler abzulehnen. Damit haben Sie erneut die Gelegenheit verpasst, eine konsequente, am Bürgerwillen orientierte EntErlernen un- scheidung zu fällen. äußerZum Abschluss noch einmal an die Union gerichtet: Lösen Sie sich endlich aus dem Kartell des Stillstandes und der ein Wahlverlierer. Schauen Sie nach Sachsen, wo die Brandohnehin mauern bereits bröckeln. (Beifall AfD) zeigen Verschwenden Sie Ihre Energie nicht weiter dafür, uns und Sachen of- unsere parlamentarischen Initiativen zu verhindern. werden. Lassen Sie mich mit Molière schließen: „Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ gesetzliStimmen Sie bitte in diesem Sinne unserem Gesetzentwurf setzen, zu. – Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) und kei- Vizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: HandFür die Freien Demokraten erteile ich Herrn Abgeordneten AnPromny das Wort. Bitte sehr. dem Moritz Promny (Freie Demokraten): das Frei- Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der Debatte zur zweiten Lesung habe ich darauf hingewiesen, dass es mir fernliegend erscheint, Sprachregelungen Gesetzeskraft zu verleihen. Ich bleibe bei dieser Haltung. Auch die dritte Lesung wird daran nichts ändern. Ihr Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf der Verbote, und genau deswegen werden wir ihn ablehnen. (Beifall Freie Demokraten – Dr. Frank Grobe (AfD): Das Gegenteil ist der Fall!) Ich bin der festen Überzeugung, Hessen braucht keine Sprachpolizei, und schon gar nicht von der AfD. Sprache ist ein Mittel der Verständigung, aber Sprache wandelt sich. Sprache ist immer auch Ausdruck von Individualität. Wir alle sollten uns daher in vornehmer Zurückhaltung üben und anderen Menschen nicht unsere eigenen Vorstellungen aufoktroyieren. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Frank Grobe (AfD): 80 % der Bürger wollen es nicht!) Meine Damen und Herren von der AfD, wenn Sie schon nicht meinem Rat folgen wollen, dann folgen Sie wenigstens dem Rat für deutsche Rechtschreibung – ich habe es Ihnen beim letzten Mal schon gesagt, deswegen sage ich es Ihnen noch einmal; denn Wiederholung ist die Mutter der Bildung, vielleicht hilft es –: Üben Sie an der Stelle einmal die sogenannte rezeptive Toleranz. Das würde ich Ihnen auf jeden Fall nahelegen. Am Ende wird nur eines deutlich: Sie gerieren sich hier einmal mehr als Sachwalter der Allgemeinheit, doch in Wahrheit führen Sie nur Ihren eigenen Kulturkampf. (Heiko Scholz (AfD): Wir führen den Kulturkampf für unsere Bürger, für 80 %!) Meine Damen und Herren, unter dem Strich bleibt es dabei: Ihr Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf der Verbote, und deswegen ist er abzulehnen. (Beifall Freie Demokraten)
