Dr. Daniela Sommer
Nächster Redner ist Herr Pürsün von den Freien Demokraten. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Antidiskriminierungsstelle ist als Stabsstelle im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales angesiedelt und Staatssekretärin Katrin Hechler direkt zugeordnet. Das ist ein deutliches Signal für den hohen Stellenwert, den die Landesregierung der Antidiskriminierungsarbeit in Hessen zuschreibt.“ So nachzulesen auf der Homepage der Antidiskriminierungsstelle des Landes. Auf dieses „deutliche Signal“ folgt mit der Einsetzung der neuen Landesbeauftragten „ein entschiedenes Signal gegen Hass, Hetze und jede Art von Menschenfeindlichkeit“ – so der Titel Ihrer Aktuellen Stunde. In der vorherigen Landesregierung war Staatsminister Klose noch Bevollmächtigter für Antidiskriminierung. War diese Entkopplung etwa ein erschreckendes Signal? Interessant ist auch die Lektüre der Plenarprotokolle der vergangenen Legislaturperiode. Zwei Mal wurden Gesetzentwürfe für ein Antidiskriminierungsgesetz diskutiert. Beide wurden abgelehnt. Ich kann die Debatten so zusammenfassen: LINKE und SPD sehen die Lösung in einem Gesetz, CDU und GRÜNE verweisen voller Inbrunst auf die Antidiskriminierungsstelle und das Antidiskriminierungsnetzwerk. Die GRÜNEN hätten sich wohl auch ein Gesetz gewünscht. CDU und FDP halten ein Gesetz nicht für die Lösung. Nun führen CDU und SPD eine Antidiskriminierungsbeauftragte ein, obwohl dies im Koalitionsvertrag überhaupt nicht vorgesehen ist. Jedenfalls dürfen wir Ihnen, verehrte Frau Berivan Sekerci, zu Ihrer Ernennung gratulieren und für die künftige Arbeit als Landesbeauftragte alles Gute wünschen. (Beifall Freie Demokraten, SPD und Robert Lambrou (AfD)) Nun wissen wir alle aber auch, dass es mit der Schaffung neuer Stellen und der Ernennung von Landesbeauftragten allein nicht getan ist. Man fragt sich, ob diese Landesregierung auf Probleme lieber mit Beauftragten statt mit Lösungen aufwartet. Es gibt nämlich einen Bedarf an Beratung, aber kein Defizit an Beauftragten in Hessen. Da stimmt die Prioritätensetzung keineswegs. Im Bereich der Antidiskriminierungsberatungsstellen, die die wichtigste Rolle spielen, besteht Handlungsbedarf. In einem geschützten vertraulichen Rahmen stehen sie Menschen, die Diskriminierungen erfahren haben, helfend zur Seite, damit diese ihre Verletzungen und Erfahrungen gut bewältigen können. Dem steigenden Bedarf an Unterstützung stehen jedoch deutlich begrenzte Beratungskapazitäten gegenüber. Das führt dazu, dass Anfragen von den Antidiskriminierungsberatungsstellen zum Teil nicht mehr abgedeckt werden können oder dass es zu langen Wartezeiten kommt. Zu diesem eindeutigen Ergebnis gelangt eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem vergangenen Jahr. Wohlgemerkt, und um Missverständnissen vorzubeugen: Ich spreche nicht von dem Netz an Erst- und Verweisungsberatungsstellen; ich spreche von den spezialisierten Beratungsstellen, die psychosoziale Unterstützung bieten, Beratung zu außergerichtlichen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, Unterstützung und aktive Begleitung bei Auseinandersetzungen mit der für die Diskriminierung verantwortlichen Stelle in konkreten Fällen, Sichtbarmachung von Diskriminierung und fallübergreifende Intervention zur Verhinderung diskriminierender institutioneller Praktiken und benachteiligender Strukturen. Bei der Beratungsdichte bildet Hessen im Vergleich mit anderen Bundesländern eines der Schlusslichter. Die erwähnte Studie macht also einen dringenden Handlungsbedarf deutlich, damit Menschen im Diskriminierungsfall angemessene Unterstützungsangebote finden können. (Beifall Freie Demokraten) Die Unterstützung und Beratung müssen sowohl wohnortnah und niedrigschwellig als auch barrierefrei erreichbar sein. Die Beraterdichte in Hessen müsste sich nach den in der Studie vorgestellten Zahlen in etwa verneunfachen. Die Antwort der Landesregierung auf diesen Handlungsbedarf ist die Einrichtung einer Beauftragtenstelle. Wenn mit der Einsetzung der neuen Landesbeauftragten die im Koalitionsvertrag erwähnte Stärkung der Antidiskriminierungsstelle im Sinne der Koordinierung und Schaffung eines flächendeckenden Beratungsangebots gemeint ist, dann erwarten wir zeitnah greifbare Ergebnisse. (Beifall Freie Demokraten)
