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Prof. Dr. Roman Poseck

09.10.2024 Sitzungen 21/22

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bitte gestatten Sie mir zunächst zwei Vorbemerkungen. Zum einen möchte ich auf Herrn Abgeordneten Rohde eingehen. Sie haben hier den Verfassungsschutz pauschal diskreditiert. Das weise ich entschieden zurück. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Unser Verfassungsschutz – das gilt für das Bundesamt, aber auch für das Landesamt – nimmt eine sehr wichtige Aufgabe wahr und nimmt diese Aufgabe unabhängig und gewissenhaft wahr. Wie wichtig der Verfassungsschutz ist, dafür liefern Sie mit Ihrem Tun immer wieder ein sehr präsentes Beispiel. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Zum anderen möchte ich etwas zum Selbstverständnis sagen, bevor ich zur rechtlichen Thematik komme. Dieses Selbstverständnis betrifft den Umgang mit den Polizeipräsidenten in Hessen. Mir ist es wichtig, dass unsere Polizeipräsidenten einen großen Spielraum haben. Ich habe großes Vertrauen in unsere Polizeipräsidenten. Es stimmt also nicht, dass sie an einer kurzen politischen Leine geführt werden. Das weise ich zurück. Das wird der wichtigen Aufgabe, die unsere Polizeipräsidenten vor allem in der Fläche wahrnehmen, nicht gerecht. Sie sind wirklich Führungskräfte. Sie sind Repräsentanten unserer Polizei. Uns eint das Interesse an Sicherheit. Unsere Polizeipräsidenten haben aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung in ihrer Amtsausübung. (Beifall CDU und SPD) Die Diskussion über politische Beamte ist eine fortwährende. Sie gab es schon in der Vergangenheit, und es gibt sie auch jetzt wieder. Es hat immer politische Beamte gegeben, und ich glaube, sagen zu können, es wird immer politische Beamte geben. Dazu gehören dann eben auch die Diskussion und der Streit, welches Amt als politisches Amt ausgestaltet werden kann und welches nicht. Es trifft zu – darauf haben auch die Vorredner bereits hingewiesen –, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom April dieses Jahres grundsätzliche Maßstäbe in dieser Frage aufgestellt hat. Ich habe von Anfang an gesagt, auch schon in einer ersten Beurteilung dieser Entscheidung: Wir werden diese Entscheidung in Hessen sehr ernst nehmen, und wir werden die für Hessen notwendigen Konsequenzen aus dieser Entscheidung ziehen. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir einen von uns vorgelegten Gesetzentwurf in der nächsten Zeit hier beraten werden. (Beifall CDU und SPD) Aber diese Entscheidung – auch darauf haben Vorredner hingewiesen – ist zu Nordrhein-Westfalen ergangen; sie ist nicht unmittelbar auf Hessen anwendbar. Über die abstrakten Kriterien können wir aber sicherlich diskutieren. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ernennung politischer Beamter grundsätzlich anerkannt, aber an bestimmte Kriterien gebunden. Daher muss man sich genau anschauen, ob und inwieweit diese Kriterien vor Ort erfüllt sind. Ich will aber auch darauf hinweisen – Herr Abgeordneter Schneider hat das eben schon getan –, dass die Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen an verschiedenen Stellen eine andere Rolle haben, auch eine andere Funktion ausüben. Nordrhein-Westfalen hat viel mehr Polizeipräsidenten. Die Polizeipräsidenten haben nicht die starke und unabhängige Stellung, die sie bei uns haben, sodass jedenfalls eine 1:1-Übertragung der Entscheidung aus meiner Sicht nicht der richtige Weg sein kann. (Beifall CDU und SPD) Ich will auch deutlich sagen, lieber Herr Promny: Wir brauchen als Landesregierung an dieser Stelle keine Nachhilfe durch die Freien Demokraten, sondern wir werden unsere Hausaufgaben in dieser Frage schon selbst machen. Es überrascht schon ein bisschen, dass ausgerechnet Sie diesen Gesetzentwurf einbringen; denn Sie sind – wenn ich mich richtig erinnere – mit Ihrem Antrag vor dem Staatsgerichtshof im Hinblick auf den LKA-Präsidenten krachend gescheitert. Auch das will ich an dieser hervorheben. (Beifall CDU und SPD) Ich empfehle Ihnen, durchaus auch einmal mit Ihren despolitikern zu sprechen; denn auf der Bundesebene es sehr viele politische Beamte, deutlich mehr als in sen. Mich würde durchaus einmal interessieren, was Stark-Watzinger, Herr Lindner und Herr Buschmann zu Einordnung der Abteilungsleiter in ihren Häusern denn das sind politische Beamte, obwohl sie nun nicht unabhängig, sondern unmittelbar in eine Hierarchie eingebunden sind. (Beifall CDU und SPD) An dieser Stelle wird deutlich – das haben Vorredner hervorgehoben, auch Frau Gronemann –, dass es sich ein umfassendes Thema handelt, das wirklich eine liche Betrachtung verdient. Deshalb werden wir Schnellschuss machen. Ihr Entwurf, lieber Herr ist ein solcher Schnellschuss, weil er 1 : 1 das, was Nordrhein-Westfalen gesagt wurde, auf Hessen übertragen will. Ich will darauf hinweisen, dass wir uns aktuell in ven Beratungen mit anderen Bundesländern befinden; politische Beamte im Polizeibereich gibt es nicht nur Hessen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern Beispiel auch in Niedersachsen, in Berlin und in Bundesländern. Wir diskutieren über dieses Thema mit deren Bundesländern im Moment auf der Fachebene, wir ein Interesse daran haben, dass wir hier im Gleichklang vorgehen. Ich denke, das wäre an dieser Stelle durchaus sinnvoll und wichtig. Gerne würden wir das Thema mit dem Bund diskutieren, aber bislang habe ich Bund nicht wirklich die Bereitschaft zur Diskussion zur Veränderung gesehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können wiss sein, dass wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur ernst nehmen, sondern sorgfältig auswerten und sie in politisches Handeln in Hessen ziehen werden. Deswegen sage ich Ihnen auch zu, wir hier aktiv werden; aber der Gesetzentwurf, den vorgelegt haben, löst das Problem nicht. Deshalb will für die Landesregierung erklären, dass auch wir Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗