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Frömmrich

GRÜNE 09.10.2024 Sitzungen 21/22

Er hat schon ganz angespannt geguckt! – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kann aber noch eng werden im Laufe der Wahlperiode!) – ich glaube, nicht –, eine generelle Regelung zu schaffen, die allen Seiten Klarheit verschafft, damit klar ist, wer Verantwortung trägt. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Schauen wir auf den Istzustand. Als politische Beamter – der Status, den unter anderem der Polizeipräsident aktuell innehat – kann der amtierende Polizeipräsident in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden – ohne Angabe von Gründen, aber gerne und gerade dann im zeitlichen Zusammenhang mit Vorfällen, die die Gesellschaft be- oder aufrühren. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bei Staatssekretärinnen!) Genau so ist es im Nachbarbundesland geschehen. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht nun über den Fall in NRW entschieden, nachdem der in den Ruhestand versetzte politische Beamte, der dortige Polizeichef, geklagt hatte. Mit dem Urteil erklärt das Bundesverfassungsgericht es für grundgesetzwidrig, dass Polizeipräsidenten und Polizeipräsidentinnen so drastische Folgen wie eine Zwangspensionierung befürchten müssen, sollten sie bei der Landesregierung in Ungnade fallen. Diese Zwangspensionierung kann zum Beispiel finanzielle Folgen für Betroffene mit sich bringen – Folgen, die es eben genau durch die Lebenszeitverbeamtung nicht geben soll. Für uns ist klar: Unsere Beamtinnen und Beamten kommen ihren Aufgaben mit Verantwortung nach und sind diesen in besonderem Maße verpflichtet. Sie zeigen dies auch immer wieder. Beamte werden auf Lebenszeit verbeamtet, um ihnen rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu garantieren und so die Neutralität ihrer Arbeit. Sie sind dem Rechtsstaat verpflichtet, nicht der Regierung. Das ist gut so. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung nun einmal mehr bestätigt. Wir haben aus dieser Denkweise heraus in der Vergangenheit kritisiert, dass das Lebenszeitprinzip und damit ein Schutz, den Beamte aus guten Gründen, aufgrund des Vertrauens auf und in sie genießen, ausgehebelt werden kann, indem man sie zu politischen Beamten macht, die man jederzeit loswerden könnte. Sollte ein Amtsträger, eine Amtsträgerin das Vertrauen, das wir ihm oder ihr entgegenbringen, missbrauchen – also grob falsch handeln –, kann man ihn oder sie auch ohne vorherige Ernennung zum politischen Beamten oder zur politischen Beamtin zur Verantwortung ziehen. Auch das ist gut so. Auch das ist wichtig. Auch das ist durch den Rechtsstaat garantiert. Ein Satz noch zu meinem Vorredner. Wenn wir über Rechtsstaat und Demokratie sprechen, wie es von der AfD immer eingefordert wird, dann verwundert mich etwas in diesem Zusammenhang. Nach meinem Dafürhalten ist es doch gute demokratische Tradition, dass man Änderungsanträge erst nach einer Anhörung einbringt. (Beifall SPD und CDU – Robert Lambrou (AfD): Ist aber auch erlaubt!) Aber sei es darum. Mit Traditionen haben Sie es in diesem Hause nicht so. Zu den weiteren Auslassungen, zu den Whataboutismen möchte ich mich an dieser Stelle nicht auslassen. Wir sind hier im Hessischen Landtag, und wir reden hier über Dinge, die den Hessischen Landtag und Hessen betreffen. Damit der Rechtsstaat weiter das Vertrauen genießt, die Erwartungen erfüllt, die wir an ihn stellen, müssen wir die Unabhängigkeit unserer Beamten sichern. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP kann das aus unserer Sicht so alleine nicht leisten. Ich empfehle, das Urteil und die Übertragbarkeit auf Hessen gründlich zu prüfen und darüber zu beraten. Ich freue mich auf alles Weitere im Ausschuss. (Beifall SPD und CDU)

Protokoll ↗