Frank Lortz
Herzlichen Dank, Herr Minister. Wir sind am Ende der Aussprache und überweisen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an zuständigen Innenausschuss. – Gut. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der präsidentinnen und Polizeipräsidenten sowie der dentin oder des Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamts – Drucks. 21/1138 – Dazu rufe ich auf: Änderungsantrag Fraktion der AfD – Drucks. 21/1170 – Es beginnt der Kollege Moritz Promny. Bitte sehr. Moritz Promny (Freie Demokraten): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Die hessischen Polizeipräsidenten und der Präsident Landeskriminalamts stehen im Kampf gegen das chen. Aber sie müssen auch befürchten, von der Landesregierung in den vorzeitigen Ruhestand versetzt zu wenn sie nicht die politische Linie der Landesregierung vertreten; denn sie sind politische Beamte, und diese nen ohne Begründung in den einstweiligen Ruhestand setzt werden. Zahl Politische Beamte müssen ihre Ämter in Übereinstimmung darf mit den politischen Zielen der jeweiligen Landesregierung –, führen. Genau das aber gefährdet die neutrale und unabRecht- hängige Ausübung ihrer rechtsstaatlichen Funktion. hat Diese Praxis schafft Abhängigkeiten, diese Praxis birgt zulässig auch das Risiko, dass Entscheidungen in der Polizeiführung politisch beeinflusst werden, und diese Praxis birgt schon das Risiko, dass Entscheidungen nicht ausschließlich auf wahrlich der Grundlage fachlicher und rechtlicher Erwägungen getroffen werden. Meine Damen und Herren, spätestens der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April dieses Jahres zum Fall des Kölner Polizeipräsidenten muss doch ein Weckruf für die Hessische Landesregierung sein. Dafür, dass Wir ein Polizeipräsident in NRW irgendwie politische Arbeit verrichtet, fanden jedenfalls die Karlsruher Richter keinen werden bera- Hinweis. Da muss die Frage gestellt werden, warum das in Hessen anders sein sollte. Das Gericht stellte klar, der Kölner Polizeipräsident dürfte nicht vorzeitig in den Ruweiheute hestand versetzt werden. Diese Praxis verstößt gegen das Lebenszeitprinzip von Art. 33 des Grundgesetzes. (Beifall Freie Demokraten) Es ist auch nicht durch besondere Sacherfordernisse geGerechtfertigt. Weder ihr Aufgabenbereich oder der ihnen zugemessene Entscheidungsspielraum noch ihre organisatorische Stellung, der Umfang der Beratungspflichten gegenüber der Landesregierung oder andere Gesichtspunkte weisen ihr Amt als ein politisches Amt aus. Meine Damen und Herren, dieses Lebenszeitprinzip schützt Beamte vor willkürlicher Entlassung und sichert ihre politische Unabhängigkeit, doch genau das wird bislang hier in Hessen bedauerlicherweise ignoriert. Es sichert den das Vertrauen in die Neutralität unserer Polizei, verhindert den vorauseilenden Gehorsam und stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit darf es keine Abhängigkeiten von politischen Wünschen geben. Es darf hier keinen Druck geben, jederzeit ausgetauscht werden zu können. Polizei- Deshalb fordern wir Freie Demokraten eine klare TrenPräsi- nung von Polizei und Politik. Die Möglichkeit, Posten mit politischen Beamten zu besetzen, muss auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. (Beifall Freie Demokraten) Polizeipräsidenten und Landeskriminalamtspräsidenten müssen vordringlich dem Gesetz, den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Aufgabe verpflichtet sein, und nicht den Interessen der Landesregierung. (Beifall Freie Demokraten) Sie müssen also unabhängig arbeiten können – ohne Angst vor politischer Gängelung. Herren! Das betrifft aus unserer Sicht neben den Polizeipräsidendes ten eben auch und insbesondere den LKA-Präsidenten. VerbreEr ist nämlich im Bundesgremium vertreten, und gerade dort muss er sich frei über Kriminalitätsphänomene seines werden, Landes im Verbund austauschen können, auch wenn es vielleicht einmal nicht in die politische Agenda passt. könver- Meine Damen und Herren, der politische Einfluss der Landesregierung auf die Polizei geht uns Freien Demokraten schon länger zu weit. Unser Standpunkt zu dem Thema dürfte spätestens seit unserer gemeinsamen Klage mit der SPD vor dem Staatsgerichtshof klar sein. Daran hat sich auch nichts geändert, und wir sehen ihn vielmehr durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestärkt. Jeder Polizeipräsident und jede Führungskraft in der Polizei muss auf Lebenszeit bestellt werden, es sei denn, gravierende Verfehlungen werden begangen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Polizei ihre Aufgaben unparteiisch und unabhängig wahrnimmt. Eine Polizei, die sich nach der politischen Agenda richten muss, ist eine Gefahr für den Rechtsstaat. (Beifall Freie Demokraten – Stefan Schneider (CDU): Geht es etwas kleiner?) Das Lebenszeitprinzip ist ein verfassungsrechtlich verankertes Recht. Es gewährleistet, dass Entscheidungen nach fachlicher Kompetenz und rechtlichen Rahmenbedingungen getroffen werden und eben nicht aufgrund wechselnder politischer Interessen. Aus unserer Sicht ist es auch in Hessen weder sachlich gerechtfertigt noch notwendig, dass Polizeipräsidentinnen, Polizeipräsidenten oder LKA-Präsidenten als politische Beamtinnen und Beamte eingestuft werden. Ihre Aufgabe ist es, im Interesse der öffentlichen Sicherheit zu handeln und nicht als verlängerter Arm der jeweiligen Landesregierung. (Beifall Freie Demokraten) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet hierfür eine klare und einfache Lösung an. Die Polizeipräsidenten und der Präsident des Landeskriminalamts werden nicht mehr als politische Beamte eingestuft. Damit wird gewährleistet, dass sie bei der Ausübung ihrer Aufgaben nur dem Gesetz sowie den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet sind. So stärken wir nachhaltig das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Rechtsstaatlichkeit unserer Sicherheitsbehörden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Freie Demokraten)
