hessischer-landtag.de ↗

Prof. Dr. Roman Poseck

09.10.2024 Sitzungen 21/22

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lambrou, da auch Sie noch einmal mit der Feierstunde angefangen haben, die bei Ihnen offensichtlich nachhaltige Wirkung entfaltet hat, (Robert Lambrou (AfD): Angefangen hat der Kollege!) will ich Ihnen an dieser Stelle auch noch einmal sehr deutlich machen, dass Hass und Hetze keine demokratische Meinung, sondern eine Gefahr für unsere Demokratie sind. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe AfD) Ich räume allerdings ein, dass dieser Gesetzentwurf und die Rede von Herrn Vohl, die wir gehört haben – anders als viele andere Positionen, die wir hier von Ihnen wahrnehmen –, nicht von Hass und Hetze geprägt waren. Ich habe die ganze Zeit darauf gewartet, dass Sie auch bei diesem Thema auf die Migration kommen; aber ich glaube, es war der erste Debattenbeitrag Ihrer Fraktion, der nicht die Migration zum Hauptproblem für alles hier erklärt hat. (Zurufe AfD) Ich will Ihnen aber auch deutlich machen, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, dass auch wir als Landesregierung Ihren Gesetzentwurf grundsätzlich ablehnen. Dieser Gesetzentwurf zeigt, dass Sie nicht kommunalpolitisch verankert sind; und es ist gut, dass Sie keine kommunalpolitische Verantwortung tragen. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zuruf AfD) Dieser Gesetzentwurf ist weder politisch durchdacht, noch ist er rechtlich tragfähig. Ich möchte an erster Stelle eine Lanze für unsere Kommunen brechen, die gerade in der heutigen Zeit Herausragendes leisten – für die Menschen und für das Gemeinwesen. (Beifall Michael Boddenberg und Marie-Sophie Künkel (CDU)) Wir leben nun wahrlich in herausfordernden Zeiten, und nahezu alle Herausforderungen, die es gibt, haben Auswirkungen auf die kommunale Ebene. Ob es die Corona-Pandemie ist, der schreckliche Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der Klimawandel, der demografische Wandel: Diese und viele andere Herausforderungen treffen die Kommunen. Die Kommunen aber haben diese Herausforderungen in den letzten Monaten und Jahren herausragend bewältigt, dank eines großartigen persönlichen Engagements der Verantwortlichen, die mit viel Herzblut, viel Pragmatismus und Augenmaß Lösungen für die jeweilige Situation im Interesse der Menschen gefunden haben. Das ist auch denjenigen zu verdanken, die hauptamtlich Verantwortung in den Kommunen tragen, daneben natürlich auch vielen Ehrenamtlern; denn das kommunalpolitische Engagement lebt vom Ehrenamt in den Kommunalparlamenten und an vielen anderen Stellen. Das sollten wir hervorheben. Deshalb sollten wir alles unterlassen, was Vertrauen in Kommunen und in Verantwortungsträger in den Kommunen untergräbt. Ihr Gesetzentwurf ist hier leider von tiefem Misstrauen geprägt. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Widerspruch AfD) Ich will an dieser Stelle auch die rechtliche Seite hervorheben; das haben bereits die Vorredner getan. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut: Sie steht im Grundgesetz, Art. 28. Sie steht auch in der Hessischen Verfassung, Art. 137. Es ist ein tragendes Prinzip unseres Staates: Unser Staat steht für die Demokratie von unten. Die Probleme sollen nicht zentral in Berlin oder Wiesbaden gelöst werden, sondern, solange es irgendwie geht, sollen die Probleme vor Ort angepackt werden. Dort ist eine Demokratie zum Mitmachen, dort ist Demokratie auch erlebbar und erfahrbar. Deshalb muss Landespolitik auch darauf ausgerichtet sein, diese kommunale Selbstverwaltung zu stärken und nicht zu schwächen. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Robert Lambrou (AfD): Aber es ist rechtlich zulässig!) Ihr Gesetzentwurf ist ein erheblicher Eingriff in diese kommunale Selbstverwaltung, und dieser Eingriff ist weder geboten noch in irgendeiner Form sinnvoll. (Robert Lambrou (AfD): Aber rechtlich zulässig!) Ich will noch einmal hervorheben – Frau Abgeordnete Künkel hat das gerade an ganz konkreten Beispielen und Zahlen gemacht –, dass die Kommunen auch aus meiner Sicht sehr verantwortungsvoll mit den gegebenen Möglichkeiten, hauptamtliche Wahlbeamte auszuweisen, umgehen. Da mag es auch mal einen Ausreißer geben, aber jedenfalls in der Gesamtheit sind die hessischen Kommunen – das betrifft die Landkreise genauso wie die Städte und Gemeinden – damit sehr verantwortungsvoll. Deshalb wäre es falsch, dieses Vertrauen zu untergraben. Die Themen müssen vor Ort besprochen und gelöst werden. Da kann es auch vor Ort politische Auseinandersetzungen darüber geben – das gehört zur Demokratie dazu –; aber es wäre der falsche Weg, die Gemeinden zu bevormunden, weil das eben der Eingriff in kommunale Selbstverwaltung ist, den wir gerade nicht wollen. (Zuruf Robert Lambrou (AfD)) Es ist ja nicht so, dass die Kommunen beliebig handeln könnten, sondern es gibt durchaus auch feste Vorgaben, die zu beachten sind. Grenzen sind gesetzlich durch die der ehrenamtlichen Beigeordneten gesetzt – die Zahl nicht durch die hauptamtlichen überschritten werden und es gibt im Übrigen auch eine sehr differenzierte sprechung zu dieser Thematik. Die Rechtsprechung immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht ist, willkürlich weitere hauptamtliche Posten zu schaffen. Das ist eine Grenze, die wichtig ist. Die gibt es aber jetzt, dafür brauchen wir Ihren Gesetzentwurf nun nicht. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) Schwarz-Rot hat sich vorgenommen – Herr Abgeordneter Holschuh hat bereits darauf hingewiesen –, das Kommunalrecht in dieser Legislaturperiode zu überarbeiten. sind da auch schon auf einem sehr guten Wege und das wahrscheinlich sehr bald in diesem Hohen Hause ten. Dabei wird es uns aber darum gehen, die Kommunen zu stärken, ihre Handlungsfähigkeit zu stärken, ihnen tere Möglichkeiten einzuräumen. Das ist es, was wir brauchen, und nicht Bevormundung und Gängelung. (Rüdiger Holschuh (SPD): Genau!) Deswegen lehnen auch wir als Landesregierung Ihren setzentwurf entschieden ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, SPD und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Protokoll ↗