Marie-Sophie Künkel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen Kollegen, meine Damen und Herren! Ich komme wieder von der Gedenkstunde auf den Gesetzentwurf Fraktion der AfD zurück und auf das, was Sie fordern. haben schon ganz viel gehört. Ich will das nicht dem Motto wiederholen: Eigentlich ist schon alles aber noch nicht von mir. – Vielmehr will ich mich auf Punkte fokussieren, die vielleicht noch nicht angesprochen wurden. Ich möchte nicht außen vor lassen, zu betonen, genau die Unterschiede zwischen Ihrer Fraktion und übrigen Fraktionen des Hauses sind. Sie, die Damen Herren Abgeordneten der AfD-Fraktion, unterstellen Kommunen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf Unfähigkeit und bringen ihnen – das wurde eben von Herrn ny gesagt – mit fast einem Generalverdacht Misstrauen entgegen. Da wird die Unfähigkeit unterstellt, die Personal- und Amtsentscheidungen an der Spitze Kommunen sachdienlich und gewissenhaft auszuüben. Deswegen bringen Sie diesen Gesetzentwurf heute ein. Auch das wurde hier schon mehrfach betont: Ganz einfach und undifferenziert dürfen wir diese wichtige, die kommunale Selbstverwaltung eingreifende Frage nicht beantworten. Ich will die Unterschiede wirklich noch einmal machen. Ich will zeigen, welches die Unterschiede in sem Haus sind. Die christlich-soziale Koalition, aber die anderen Fraktionen – wir haben es vorhin gehört – trauen im Gegensatz zu Ihnen den hessischen Kommunen und beschneiden sie nicht in ihrem wichtigen Recht, im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert Das ist die kommunale Selbstverwaltung. richtigen (Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten) Man hat das gerade eben auch schon wieder gesehen: In 90/DIE fast jeder Plenarsitzung betonen Sie es und legen Wert darauf, dass man die Mitglieder der AfD-Fraktion als demokratisch empfindet, die vor allen Dingen ein großes AugenBeispiel. merk auf die Demokratie und das Demokratieverständnis legen. die Das wird jetzt komplex. Mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie die Leute, die vor Ort demokratisch gewählt wurden, eine und die Gremien, die demokratisch vor Ort entscheiden, dem beschneiden. Sie maßen sich an, dies als ein Teil dieses das Parlaments zu tun. Sie wollen, dass von Landesseite bei den Kommunen eingegriffen wird. Ich muss das wirklich sagen: Das ist ein ganz fragwürdiges Verständnis der Dedie mokratie. die (Beifall CDU, SPD und Moritz Promny (Freie Dekommokraten)) tragen Herr Lambrou, Sie haben eben gesagt, Sie fordern konkrete Fälle. Genau das ist der Unterschied. Den würde ich 90/DIE jetzt gerne noch einmal herausstellen. Es wurde wirklich schon viel gesagt. Wir hatten eine Begrenzung der Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten. Vielleicht ist das Ihnen in den Recherchen aufgefallen. Vor zehn Jahren wurde diese Begrenzung gestrichen. (Zuruf AfD: Das war ein Fehler!) Jetzt lassen Sie mich Beispiele nennen. Das liegt ungefähr 14 Jahre zurück. Schauen wir uns diese 14 Jahre genau an. Haben denn die Kommunen – – und (Zuruf Robert Lambrou (AfD)) jetzt – Sie wollen doch immer, dass man Ihnen zuhört und dass der Wir man Sie ausreden lässt. Dann machen Sie das doch bitte getreu auch, wenn andere am Rednerpult stehen. – In Art. 2 des Gesetzentwurfs wollen Sie für die Landkreise festlegen, gesagt, die dass bis zu 120.000 Einwohner höchstens ein hauptamtlicher Beigeordneter und darüber hinaus höchstens zwei hauptamtliche Beigeordnete zulässig sind. welches den Vizepräsident Frank Lortz: und Frau Kollegin, es gibt den Wunsch des Herrn Lichert, Ihden nen eine Zwischenfrage zu stellen. Prom- (Marie-Sophie Künkel (CDU): Ich würde gerne erst zu Ende reden!) eigenen unserer – Es gibt also nichts. (Vereinzelte Heiterkeit) hier so in Marie-Sophie Künkel (CDU): hier Sorry. – Ich komme jetzt zu den Fakten, die sich in den letzten 14 Jahren ergeben haben. In der Praxis lässt sich deutlich feststellen, dass von 21 Landkreisen genau zwei die Anfordie- derung aus Ihrem Gesetzentwurf überschreiten. In sieben auch Landkreisen mit über 120.000 Einwohnern werden die von ver- Ihnen beabsichtigten Vorgaben sogar unterschritten. Denn da ist nur ein hauptamtlicher Beigeordneter in der Satzung das vorgesehen. Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei den ist. kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten über 50.000 Einwohner. Meine Damen und Herren, die regierungstragenden Fraktionen dieses Hauses und auch die anderen stehen fest an der Seite der Kommunen. Sie zweifeln weder an der Umsicht und an der Fähigkeit der hessischen Kommunen, den Anforderungen gerecht zu werden, die vor Ort auf sie warten, noch an ihrer bedarfsgerechten Besetzung, um die Verwaltungsaufgaben maßvoll regeln zu können. Wir stehen an der Seite der Kommunen, wir vertrauen unseren Kommunen, und deswegen lehnen wir den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf entschieden ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Zuruf Robert Lambrou (AfD))
