hessischer-landtag.de ↗

Katy Walther

GRÜNE 09.10.2024 Sitzungen 21/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe FDP! Wahrscheinlich liegt es an meinem Literaturstudium, dass mir, wenn ich Dinge lese, oft Bücher einfallen. Bei dem Antrag von dir, Stefan Naas, musste ich an Don Quijote denken. Die meisten werden ihn kennen: Das ist der, der gegen Windmühlen kämpft, weil er sie für feindliche Riesen hält. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deine Windmühle, lieber Stefan, ist der Landesentwicklungsplan, der in deinen Augen die Landesentwicklung und den Wohnungsbau hemmt. Wie falsch du damit liegst, möchte ich dir kurz anhand deiner Antragspunkte erläutern. Unter Punkt 1 forderst du den Landtag auf, festzustellen, dass in Hessen ein erheblicher Wohnungsmangel herrscht, und du nennst die Zahl von 367.000 Wohnungen, die bis 2040 fehlen. Der Landtag braucht aber nichts festzustellen, was die Landesregierung selbst publiziert hat. Die angesprochene aktuelle Schätzung bezieht sich nämlich auf die Wohnbedarfsprognose des IWU – Institut Wohnen und Umwelt – aus dem Jahr 2020. Es mag sein, dass die FDP eine fast fünf Jahre alte Prognose für aktuell hält. Ich hätte es aber gut gefunden, wenn es einen Antrag an die Landesregierung gegeben hätte, diese Zahlen wenigstens zu plausibilisieren. Aber da kam nichts. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Es gibt also keinen Wohnungsmangel in Hessen, oder was?) Unter Punkt 2 wird festgestellt, dass die Erreichung der wohnungsbaupolitischen Ziele nur klappt, wenn wir eine umfangreichere Ausweisung von Bauland haben. Das ist falsch, lieber Stefan Naas; denn es sind genug Flächen da. Werfen wir einen Blick in den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, wo der Wohnungsraumbedarf in Hessen am größten ist. Die GRÜNEN im Regionalverband haben das nachgefragt, und du bist im Vorstand und daher über die Zahlen informiert. Von den 2.408 Hektar zusätzlicher Wohnbaufläche im aktuellen regionalen Flächennutzungsplan 2010 waren 2021 rund 730 Hektar bebaut und sage und schreibe 1.680 Hektar noch unbebaut. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das habe ich doch gesagt!) Mit dem Rückgang der Baugenehmigungen in den letzten zwei Jahren dürften sich diese Zahlen nicht wesentlich geändert haben. Auch im Entwurf des neuen Regionalplans Südhessen sind mit 3.500 Hektar ausreichend Flächen in Planung. Dann gab es noch den CDU/SPD-Antrag, wonach alle unverbrauchten Flächen in Planung auch in den neuen Plan eingebracht werden. Es braucht euren Antrag also überhaupt nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kommunen haben vielfältige Gründe, warum sie die Angebotsplanung aus den Regionalplänen nicht annehmen. Im vorliegenden Antrag wird sich aber nicht die Mühe gemacht, für die Behauptung, die Flächenkulisse und der LEP seien schuld, eine Begründung zu liefern. Ja, der Landesentwicklungsplan kennt keinen Bauzwang. Mit dem Frankfurter Bogen wurde unter Schwarz-Grün und Tarek Al-Wazir aber ein Förderprogramm geschaffen, das Kommunen im 30-Minuten-Umkreis von Frankfurt dabei unterstützt, Wohnungen auszuweisen. So sollte es weitergehen. Den Steuerungsmechanismus des Programms herauszunehmen und ganz Hessen sozusagen zum Frankfurter Bogen zu erklären, wie es die neue Landesregierung vorhat, bedeutet aber die Entkernung des Programms, das neben dem Wohnungsbau eben auch die Mobilität der Menschen im Blick hatte. Das sollte unterbleiben. Punkt 3 des FDP-Antrags besagt, dass der aktuelle Landesentwicklungsplan die notwendige Dynamik bei der Baulandausweisung hemmt. Auch das ist Unsinn, lieber Stefan. Der LEP hemmt nicht, sondern er gestaltet, und das ist doch eigentlich die Aufgabe von Politik. Punkt 4 baut die Schimäre auf, dass die Planungsfreiheit der nachgeordneten Ebenen, insbesondere die der Kommunen, beschränkt sei. Auch das ist eher ein gelb-pinkes Gefühl und nicht die Realität; denn die Kommunen haben die Planungshoheit und können im Rahmen ihres eigenen bzw. des vom Regionalverband erstellten Flächennutzungsplans Bauland ausweisen, also B-Pläne beschließen oder Zielabweichungsverfahren einleiten. Richtig interessant wird es nun aber bei den unter Punkt 5 vorgeschlagenen Maßnahmen; denn hier zeigt sich, dass der Hessen-FDP die Flächenverbrauchsziele der EU und die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesrepublik genauso egal sind wie die Gesundheit der Menschen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die FDP fordert hier allen Ernstes, den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung zum Grundsatz herabzustufen. Das ist falsch, lieber Stefan, das Ziel muss nämlich erhalten bleiben. Der Eingriff in den Außenbereich darf erst erfolgen, wenn die Innenpotenziale ausgeschöpft sind. Auch die Pflicht, nachzuweisen, dass Innenverdichtung, Aufstockung, Umwandlung leer stehender Büroräume in Wohnraum sowie die Aktivierung von Brachen und Konversionsflächen nicht ausreichen, muss weiter gelten. Sonst hat man gar kein Steuerungsinstrument mehr. Hierbei hilft die Novelle des Baugesetzbuchs, die vom Kabinett in Berlin als Teil der Wachstumsinitiative unter dem Motto „Bezahlbar, beschleunigt, bedarfsgerecht“ Anfang September verabschiedet wurde. Genau bei den angesprochenen Themen gibt es doch Planungserleichterungen, Planungsbeschleunigungen, Bürokratieabbau, entschlackte Verfahren, ein verbessertes kommunales Vorkaufsrecht, eine schnellere Umweltprüfung usw. usf. Geben wir der von FDP und SPD mitbeschlossenen Novelle doch einmal eine Chance. Auch hier braucht es euren Antrag nicht. Im Antrag wird weiterhin von euch gefordert, dass die anspruchnahme von Außenbereichsflächen für Wohnsiedlungszwecke erleichtert werden soll. Aber auch das doch möglich. Kommunen, die dringend Wohnraum Außenbereich brauchen und keine ausgewiesene baufläche mehr haben, können Zielabweichungsverfahren beantragen. Wir sitzen doch gemeinsam in der Regionalversammlung und haben festgestellt, dass die Anzahl Zielabweichungsverfahren abgenommen hat. Der muss von unten kommen. An den Planungshürden liegt doch offenbar nicht. Ihr fordert weiterhin: Die strikten Vorgaben zum von Kaltluftentstehungsgebieten und Luftleitbahnen fallen. – Das ist in Zeiten immer heißerer Sommer mangelnder Abkühlung in der Nacht doch der Hohn. Es ist unsere Aufgabe, schon bei der Planung zu sorgen, dass unsere Städte für den Klimawandel tet sind. Zu diesem Zweck wurde vom HLNUG die senweite Klimaanalyse erstellt, die die wichtigsten luftentstehungsgebiete und Räume für die Frischluftzufuhr sichert und identifiziert. Die Regionalplanung soll nun festlegen, damit sie ihren Zweck auch erfüllen Auch hier gibt es eine Öffnungsklausel. Das weißt als langjähriges Mitglied der Regionalversammlung auch, lieber Stefan Naas. Dort, wo Kommunen Vorrangflächen für besondere Klimafunktionen zur Deckung Wohnbedarfs brauchen und dies nachweisen, ist eine abstufung zum Vorbehaltsgebiet mit Klimafunktion nehmen. Elke Barth hat schon ausgeführt, dies funktioniert per Beschluss der Regionalversammlung. Die Flächen nen dann bebaut werden, wenn durch den Bebauungsplan nachgewiesen wird, dass die Kalt- und Frischluftzufuhr sichert ist. Das ist Gesundheitsschutz für Menschen, Stefan Naas. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die regionalen Grünzüge sollen nach dem Willen Hessen-FDP fallen. Auch hier kann ich nur sagen: Grünzüge haben eine wichtige Funktion, und die ist für GRÜNE nicht verhandelbar. Sie liefern einen wichtigen Grundzug der Planung, und das unterscheidet uns von Metropolen wie Paris, Moskau oder Tokio. Bei entsteht kein durchgängig bebauter Raum, bei dem zum Beispiel auf dem Weg von Frankfurt nach Wiesbaden, Frankfurt, Steinbach, und wo auch immer hinfährt, gar nicht mehr weiß, auf wessen Gebiet man terwegs ist, weil kein planerisches Instrument die trik schützt. Woran liegt es nun eigentlich, dass sich so wenig tut? leicht liegt es an Menschen, die immer dann lautstark Bedenken gegen Planung äußern, wenn sie selbst betroffen sind. „Not in my backyard“ hört man ja hier und da. wo sich zum Beispiel ein Planungsdezernent traut, in – zugegeben – nicht unumstrittene Freifläche einzugreifen, regt sich Protest. Lieber Stefan, du produzierst doch Schlagzeilen wie diese, wenn dir ein Projekt in der barschaft nicht passt: „Steinbach darf nicht der Hinterhof einer Trabantenstadt entlang der Autobahn werden“, „Stefan Naas wettert gegen Josefstadt“. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Völlig Völlig überdimensioniert! – Weitere Zurufe – ckenzeichen) – Ich trage es noch einmal vor, damit es zu hören ist. In- Eines ist klar: Mit den Maßnahmen, die die Hessen-FDP dem Landtag heute vorschlägt, hätte weder Stefan Naas ist noch die Regionalversammlung Südhessen eine rechtliche im Handhabe zur Ablehnung eines umfänglichen Antrags auf Wohn- den Bau der sogenannten Josefstadt in den Planungsauswüchsen von 2021. Hier wären wir dann wieder beim Don Quijote vom Beginn meiner Rede. Sein Kampf gegen der Windmühlen ist zu einem Sinnbild für unpraktische KämpImpuls fe mit imaginären und übertriebenen Feinden geworden, es und einem solchen konnten wir mit dem FDP-Antrag heute zusehen. – Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schutz sollen und

Alle Reden von Katy Walther Protokoll ↗