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Frank Lortz

09.10.2024 Sitzungen 21/22

Vielen Dank. – Das Wort erhält Frau Staatsministerin Stolz. Diana, bitte. Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir gestalten Hessens Gesundheitsversorgung. Mit diesem Gesetzentwurf soll in Hessen das umgesetzt werden, was die Länder vom Bund seit Monaten fordern. Sie wollen Klarheit und Planbarkeit so früh wie möglich. Gestern sind uns 51 Änderungsanträge der Bundestagsfraktionen zum Entwurf des Bundesgesetzes bekannt geworden. Nach wie vor wird den Forderungen der Länder nicht nachgekommen. Auch die vom Bundesminister viel gelobte Zusammenarbeit mit den Ländern beurteilen wir durchaus anders. Auch nicht jede Aussage zur künftigen Planungshoheit der Länder ist aus unserer Sicht zutreffend. Einzelne Regelungen in den Änderungsanträgen könnten, so der Eindruck nach der ersten Durchsicht, in bestimmten Bereichen helfen. Das betrifft zum Beispiel die Kooperation und die Koordinierung. Die dürfen dann nicht nur von den Universitätskliniken erbracht werden. Das ist übrigens eine Forderung Hessens. Herr Pürsün, Sie wissen ganz genau, dass wir bereits sechs Versorgungsgebiete haben. Deshalb haben wir uns beim Bund dafür eingesetzt. Das heißt, wir müssen da gar nichts umsetzen. Andere Länder machen das erst jetzt. Wir haben das in Hessen bereits. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD – Zuruf Freie Demokraten: Das glauben Sie doch selbst nicht!) – Doch. – Während der Corona-Pandemie gab es die sechs Versorgungsgebiete. Deshalb haben wir uns auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass es sechs Versorgungsgebiete werden und dass nicht alles zentral von einem Standort aus koordiniert wird. Das wissen Sie ganz genau. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Es stimmt aber auch, dass uns weiterhin das Werkzeug für die Folgenabschätzung der Bundesreform nicht zur Verfügung steht. Auch das wurde schon angesprochen. Uns fehlt die Übergangsfinanzierung für die Krankenhäuser. Wenn die nicht kommt, dann steht tatsächlich zu befürchten, dass viele weitere Krankenhäuser in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten. Nächsten Mittwoch tagt der Gesundheitsausschuss auf Bundesebene. Die abschließende Lesung im Bundestag soll ebenfalls bereits nächste Woche stattfinden. Hinzu kommt das berechtigte Interesse aller Beteiligten an Planungssicherheit. Es geht darum, die medizinische Versorgung zu gewährleisten, die Qualitätsstandards zu sichern und eine faire Finanzierung zu ermöglichen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD wird sicherstellen, dass wir auf die neuen Anforderungen bestmöglich vorbereitet sind. Übrigens laufen die weiteren Vorbereitungen auf Landesebene auf Hochtouren. Wir bereiten uns bestmöglich vor. So haben wir bereits die erforderlichen Abfragen bei den Krankenhäusern durchgeführt. Auch das weiß Herr Abgeordneter Pürsün. Ehrlich gesagt, deshalb verwahre ich mich auch gegen Ihre Ausführungen. Ich sage das so deutlich: Ich finde es auch nicht gut, wenn man gerade bei diesem Thema Ängste schürt, wider besseres Wissen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Dieser Gesetzentwurf ist ein klares Signal, die Zukunft unserer Krankenhäuser zu gestalten und sich auf die anstehende Reform frühzeitig vorzubereiten. Er schafft die rechtlichen Grundlagen für die geplanten wichtigen Veränderungen. Darüber ist heute noch gar nicht gesprochen worden: Er wird insbesondere dafür sorgen, dass die Mittel für die Investitionen, die nötig sind, zielgerichtet und effizient eingesetzt werden. Ich begrüße daher die geplante Gesetzesänderung gerade im Hinblick auf die Situation der hessischen Krankenhäuser. Hierbei ist mir sehr wohl bewusst, dass das nur ein Schritt ist und wir weitere erforderliche Reformschritte insgesamt im Gesundheitswesen brauchen. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, die Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland zukunftssicher und bedarfsgerecht zu gestalten. Wir wollen die Regionen vor Ort gerade dann terstützen, wenn durch den Transformationsprozess lungsbedarfe bestehen. Auch ich möchte noch kurz auf den zweiten Teil des setzentwurfs eingehen. Im Hessischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz besteht Änderungsbedarf. Die Anpassungen werden sicherstellen, dass Rechtslage in Hessen auch in diesem sensiblen Bereich dem aktuellen Stand und im Einklang mit dem Bundesgesetz sein wird. Das ist erforderlich und deshalb selbstverständlich zu unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Alle Reden von Frank Lortz Protokoll ↗