Frank Lortz
Vielen Dank, Kollegin Anders. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Daniela Sommer, SPD-Fraktion. Dr. Daniela Sommer (Waldeck-Frankenberg) (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegen das Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie das Hessische Krankenhausgesetz vor. Schade, dass wir von den Kollegen noch nichts zum Schwangerschaftskonfliktgesetz gehört haben. Ich möchte kurz etwas dazu sagen. Mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen unter anderem Schwangere vor Beratungsstellen beispielsweise bei Gehsteigbelästigungen besser geschützt werden. Das Gesetz soll angepasst werden, damit die Regelung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten diesbezüglich aufrechterhalten werden kann. Meine Damen und Herren, es geht hier um Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen, auch das Recht auf Beratung und Entscheidungsfindung. (Beifall SPD) Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit findet dort seine Grenze, wo massiv in persönliche Grundrechte eingegriffen wird. (Beifall SPD und vereinzelt Freie Demokraten) Das zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Wir bereden heute aber auch das Krankenhausgesetz. Sie haben gemerkt, da gehen die Wogen ein bisschen höher. Ich will erst einmal grundsätzlich etwas zum hessischen Gesetz sagen, weil ich das heute hier sehr vermisst habe. Das Hessische Krankenhausgesetz regelt die Rahmenbedingungen zu Organisation, Betrieb und Finanzierung und will eine flächendeckende, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung für die Bevölkerung sicherstellen. Die wichtigen Aspekte in unserem hessischen Gesetz sind die Versorgungssicherheit, die Qualitätssicherung, die Finanzierung, die Trägerschaft und die Patientenrechte. Bei der Versorgungssicherheit geht es darum, Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung zu schaffen. Deswegen brauchen wir Kriterien für die Bedarfsplanung von Krankenhausleistungen. Bei der Qualität geht es natürlich um Qualitätssicherung und ‑entwicklung und darum, dass die auch geprüft werden, bei der Finanzierung um Regelungen der Vergütung von Leistung und natürlich um die Investitionsförderung, der wir auch nachkommen wollen, so wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten wird. Insgesamt ist das Hessische Krankenhausgesetz ein wichtiges Instrument, um die Gesundheitsversorgung in Hessen zu organisieren, aber auch weiterzuentwickeln. Das wollen wir jetzt machen, weil wir natürlich dem Bedürfnis der Bevölkerung sowie den Herausforderungen des Gesundheitswesens nachkommen müssen. Daher muss auch das Gesetz bezüglich der Krankenhausreform angepasst werden. Das wollen wir jetzt machen. Es geht momentan nur um Formalitäten; die einzelnen Begriffe sind schon genannt worden. Herr Richter, ich kann Ihnen zur Krankenhausreform, weil Sie einiges dazu gesagt haben, noch einmal sagen: Die SPD steht dazu. Kathrin Anders hat auch noch einmal gesagt, dass alle anderen, die Bundesländer, die Gesundheitsexperten, sagen, dass diese Krankenhausreform längst überfällig ist. (Vereinzelter Beifall SPD) Meine Damen und Herren, wenn Sie meinen, Politiker hier despektierlich aufrufen zu müssen, möchte ich Ihnen sagen: Karl Lauterbach hat viele Gesetze und Initiativen auf den Weg gebracht. (Marcus Resch (AfD): Das ist das Problem! – Weitere Zurufe AfD) Das zeigt, dass viele Reformen, die so wichtig sind, verschlafen und in den vergangenen Jahren vernachlässigt wurden. Ich bin dankbar, dass wir das jetzt endlich angehen. (Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich habe eben schon hingewiesen auf die Versorgungssicherheit, die und die Finanzierung. Die möchte ich gerne mit der kenhausreform verknüpfen. Die Reform legt nämlich besonderen Fokus auf die Qualität der Versorgung: Die chendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung durch bundeseinheitliche Qualitätskriterien für Leistungsgruppen gesichert werden. Durch die Einführung der sogenannten Leistungsgruppen, also eines einheitlichen Kriteriums, sollen zukünftig vom Land die Versorgungsaufträge erteilt werden können. Deswegen implementieren wir – wir haben die schon gehört – Leistungsgruppen und Planfallzahlen dieses Gesetz, um die Krankenhausplanung entsprechend angehen zu können und die Krankenhausreform umsetzen zu können. Der folgt dann natürlich auch die Finanzierung. Ich möchte die Versorgungssicherheit, den Zugang medizinischen Versorgung, noch einmal ausdrücklich nen, und auch, warum die Krankenhausreform deswegen so wichtig und so unerlässlich ist. Es gibt derzeit Unter- und eine Überversorgung in Deutschland, so auch in Hessen. Mit der Krankenhausreform soll eine Unterversorgung drohen, noch eine Überversorgung vorhanden sein. Hier geht es um Daseinsvorsorge. Krankenhäuser sind wichtige Säule der sozialen Daseinsvorsorge. Die verhältnisse in Deutschland sind derzeit nicht als wertig zu bezeichnen, wenn Menschen an unterschiedlichen Standorten eine ganz unterschiedliche medizinische Versorgung erleben. Die Postleitzahl darf nicht über Teilhabe oder Gesundheitschancen entscheiden. (Beifall SPD und CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute geht es wie schon erwähnt – um erste Formalien bzw. die wir jetzt implementieren. Die Anpassung des schen Krankenhausgesetzes wird entscheidend sein, um Krankenhausreform vorzubereiten, sie umzusetzen und ne zukunftsfähige, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen zu können. Zur Wahrheit gehört auch: Sobald die Reform im beschlossen ist, werden wir sicher noch über die ren und Prozesse reden müssen. Schlussendlich sollte hier in Hessen einen, dass die Strukturen und Prozesse Gesundheitswesen nachhaltig verbessert werden und die Bürgerinnen und Bürger auf eine gute medizinische Versorgung verlassen können. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und CDU)
