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Frank Lortz

09.10.2024 Sitzungen 21/22

Vielen Dank, Kollege Richter. – Das Wort hat der Abgeordnete Yanki Pürsün, FDP. Bitte sehr. Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Art. 1 des Gesetzentwurfs beruht letztendlich auf einer Änderung des Bundesgesetzes. Wir können davon ausgehen, dass es für Krankenhäuser zukünftig Leistungsgruppen und Planfallzahlen geben wird. Aus unserer Sicht ist also mit Blick in die Zukunft eine ebenfalls folgerichtige Anpassung vorgesehen. So weit, so gut. Aber, Sie kennen mich und die Freien Demokraten als kritischen Begleiter der nicht existenten hessischen Krankenhausplanung. (Beifall Freie Demokraten) Deswegen kann ich Ihnen einige Anmerkungen zur Krankenhausstruktur nicht ersparen, Anmerkungen, die darauf beruhen, dass ich nach wie vor der festen Überzeugung bin, dass Hessen auf dem Weg zur Krankenhausreform schon weiter sein müsste. Sie selbst schreiben in der Begründung des Gesetzentwurfs in Bezug auf die Zuweisung von Leistungsgruppen – ich zitiere –: „Angesichts der Bedeutung und des Umfangs der Fördervorhaben ist davon auszugehen, dass die Auswahlentscheidungen nicht bis Ende des Jahres 2024 getroffen werden können.“ Verwundert bin ich über diese Aussage nicht; denn sie passt zu Ihren Antworten, die wir auf mehrere Anfragen zum Stand der Krankenhausplanung in Hessen bekommen haben. Diese Antworten erschöpften sich ausnahmslos in der Aussage, dass man noch nicht wisse, was aus Berlin kommen wird – wenn man das überhaupt als Antworten bezeichnen kann. Auf keine Frage zu dem, was das Land plant oder sich vornimmt, gab es etwas Greifbares. Zum Nichtstun verdammt: mitnichten. Schließlich haben die Länder weitgehende Verantwortung für Krankenhäuser, Verantwortung, die in Hessen nicht wahrgenommen wird. (René Rock (Freie Demokraten): Hört, hört!) Dass es auch anders geht, zeigen Beispiele aus anderen Bundesländern. In Thüringen etwa hat ein Gutachten ergeben, dass im Jahr 2022 nicht mehr als 65 % der Krankenhausbetten des Landes ausgelastet waren. Angestrebt wird jedoch ein Auslastungsgrad von 85 %. Das zeigt, dass dies Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft in Thüringen bezüglich der Versorgung und der Planbetten haben dürfte. Vor diesem Hintergrund hat der Planungsausschuss des Thüringer Gesundheitsministeriums die Leitlinien des nächsten Krankenhausplans bereits beschlossen. Diese zeigen, dass es vor allem in medizinischen Spezialgebieten zur weiteren Zentralisierung kommen und die Zahl der Krankenhausbetten sinken wird. Oder schauen wir nach Niedersachsen. Dort wurden acht Versorgungsregionen definiert, indem die stationäre Versorgung jeweils um einen Maximalversorger herum neu aufgebaut werden soll. In einigen Landkreisen werden mehrere kleine Häuser zu Zentralkliniken zusammengelegt. Im Landkreis Diepholz fand der erste symbolische Spatenstich für die neue Zentralklinik statt, die die drei Standorte der Kliniken des Landkreises Diepholz zusammenführen soll. Die Öffnung des 355-Betten-Hauses ist für 2028 geplant. Weitere Zentralkliniken sind im Landkreis Aurich und im Heidekreis vorgesehen. Planung, Gedanken, Handeln in Niedersachsen – was es in Hessen nicht gibt. Weiter aus der Reihe der Beispiele: Nordrhein-Westfalen. Dort ist der strukturierte Umbau der Krankenhauslandschaft am weitesten gediehen. Nach einem mehrjährigen Prozess haben die Krankenhäuser hier vor Kurzem die Fallzahlen beantragt, die sie in den einzelnen Leistungsgruppen künftig erbringen wollen. Das zuständige Ministerium hat die Wünsche der Krankenhäuser mit dem zuvor errechneten Bedarf in den einzelnen Versorgungsregionen des Landes verglichen. In Bescheiden an die Krankenhäuser wurde sodann fig festgelegt, wie viele Fälle die einzelnen Krankenhäuser erbringen dürfen. Bis zum 11. August dieses Jahres die Häuser sowie alle anderen an der Reform beteiligten Akteure Zeit, Stellungnahmen zu den vorläufigen den einzureichen. Nach Prüfung dieser Stellungnahmen sollen bis zum Ende des Jahres die endgültigen Feststellbescheide verschickt werden. Meine Damen und Herren, Sie sehen, man kann der unruhig in Hessen das parlamentarische Verfahren KHVVG verfolgen, oder man kann sich bereits auf Weg machen und beispielsweise die vorhandenen kenhausstrukturen mit den neuen Bedarfen abgleichen, sich unter anderem aus der zurückgegangenen Bettenauslastung und der Wirtschaftlichkeit ergeben. (Beifall Freie Demokraten – Zuruf Stephan (SPD)) Schauen wir noch einmal nach Nordrhein-Westfalen. den Beginn seiner Reform der Krankenhausplanung das Land Nordrhein-Westfalen unter Schwarz-Gelb eine Analyse des künftigen Versorgungsbedarfes Dafür wurde ein Algorithmus genutzt, in den sowohl Zahlen der jüngeren Vergangenheit als auch eine se der künftigen Entwicklung eingeflossen sind. sichtigt wurden insbesondere die stationären Fallzahlen, die Belegtage und die durchschnittlichen Verweildauern. Auch Daten zur demografischen Entwicklung, zur ordnung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus, zunehmen wird, und zu Trends bei der Verweildauer, weiter abnimmt, wurden erhoben. Sie sehen, man ist mitnichten ob des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Nichtstun verdammt. kann sich trotz noch zugegebenermaßen vorhandener wägbarkeiten im KHVVG für die Zukunft rüsten. Nun kommt die Krankenhausreform nächste Woche noch schneller, als die Landesregierung es sich len konnte. Karl Lauterbach hat also die Landesregierung überholt und überrumpelt. Das muss man erst einmal bekommen. (Beifall Freie Demokraten) Auf der Bundesebene die größte Reform seit Jahrzehnten – in Hessen kein gemeinsamer Nenner. Damit haben nicht gerechnet und stehen nun mit leeren Händen Hessen ist Schlusslicht. Sie gefährden damit die deckende hochwertige Krankenhausversorgung in nicht nur aufgrund zu niedriger Investitionskostenfinanzierung, sondern auch durch Nichtstun. Dabei geht es vielen Krankenhäusern schlecht. Das ist hin schon angesprochen worden. Die Frage ist: Wie noch wollen Sie das Land im Unklaren lassen? Sie nun nachholen, was andere schon angepackt haben. Sie los, und legen Sie die Karten auf den Tisch. (Beifall Freie Demokraten)

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