Dr. Ralf-Norbert Bartelt
Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die wichtigste Neuerung des Hessischen Krankenhausgesetzes ist die Einführung von Leistungsgruppen. Sie werden vom Ministerium des Landes den Krankenhäusern zugeordnet. Das ist das zentrale Steuerungsmittel des Landes, und es ist die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Krankenhausfinanzierung auf Länderebene. Hessen schafft die Voraussetzung, dass die neue Krankenhausfinanzierung zum 01.01.2025 in Kraft treten kann. Damit wollen wir aber auch bekräftigen, dass die Krankenhausplanung und die Gestaltung von Strukturreformen in die Hände der Länder gehören. Es ist auch politisch notwendig, das zu tun. Es besteht nämlich die begründete Gefahr, dass die Bundesregierung durch das sogenannte Transparenzgesetz in die Planungshoheit der Länder empfindlich eingreifen will. Der Entwurf zum Transparenzgesetz wurde in diesem September im Bundestag debattiert. Ein Eingriff des Bundes in die Planungshoheit der Länder wird von diesen mit erheblichem Widerstand begleitet werden, und zwar unabhängig von den Farben der Regierungsparteien. Die geplante Einführung von Vorhaltepauschalen bei der Finanzierung der laufenden Kosten der Kliniken halten auch wir für dem Grunde nach richtig. Künftig sollen die Kosten der Kliniken für die Patientenversorgung im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung zu 60 % durch die Vorhaltepauschalen und zu 40 % durch die DRGs finanziert werden. So werden die Kliniken nicht mehr gezwungen, eine permanente Vollauslastung anzustreben. Das ist positiv für das Betriebsklima der Teams und schafft Kapazitäten für Notfälle aller Art. Der Bundesgesetzgeber hat aber auch die Verantwortung, die finanziellen Auswirkungen zu prognostizieren. Auch weil die Bundesregierung mit den Ländern, Kommunen und Trägern bislang eher weniger kommuniziert hat, sind die Kliniken sehr verunsichert und skeptisch. Nach einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts erwarten 71 % der Kliniken, dass der wirtschaftliche Druck nach der Reform nicht sinken, sondern eher steigen würde. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, sprach von einer „Blackbox“ bei der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung. Aus den Reihen der Hessischen Krankenhausgesellschaft sagte der Geschäftsführer des Krankenhauses Nordwest in Frankfurt am Main, Manuel Zelle: „Das große Problem ist die Unsicherheit. Seit zwei Jahren gibt es verschiedene Referentenentwürfe für die Reform, aber kein Ergebnis. Wir brauchen eine gewisse Planungssicherheit ...“ Diese Planungssicherheit muss hergestellt werden, meine Damen und Herren. Die Krankenhausträger müssen wieder Vertrauen in staatliches Handeln bekommen. Das ist dringlich, da nach Angaben von Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, 80 % der Kliniken rote Zahlen schreiben. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass dieses Vertrauen in staatliches Handeln bei den Trägern der Krankenhäuser wiederhergestellt wird. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, es ist zudem zu beachten, dass eine Neuordnung der Finanzierung der laufenden Kosten auch bei positiver Auswirkung – wir sind nach wie vor optimistisch – die Bilanzen erst nach drei Jahren verbessert. Wir und die Träger der Kliniken erkennen das Engagement des Bundes in den letzten Jahren für die Krankenhäuser durchaus an – Energiehilfen, Hilfen bei COVID-19, Strukturfonds, Förderung der Digitalisierung. Aber in der jetzigen Situation der Liquiditätsengpässe brauchen wir auf Bundesebene ein Vorschaltgesetz, um die Kliniken vor Insolvenz zu bewahren, und zwar die Kliniken, die wir dauerhaft benötigen. Das ist zur Sicherung der Versorgung der Patientinnen und Patienten notwendig. Auch das wollen wir mit dieser Debatte hier bekräftigen. Es sei bemerkt, dass auch der geplante Transformationsfonds, den wir dem Grunde nach für richtig halten, das Problem der Liquiditätsengpässe der Kliniken nicht löst. Dieser Transformationsfonds soll je zur Hälfte von den Ländern und vom Gesundheitsfonds, also von den Beitragszahlern der Krankenkassen, finanziert werden. Der Bund selbst hat nicht die Absicht geäußert, sich daran zu beteiligen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen hierin eine Zweckentfremdung und werden sicherlich den Rechtsweg beschreiten. Somit ist fraglich, ob der Transformationsfonds überhaupt zustande kommt. Zudem sind Modernisierungsmaßnahmen bei der Strukturanpassung zwar löblich und sinnvoll, aber auch diese sind kein Lösungsansatz für die Liquiditätsprobleme der Kliniken. Ich fasse in vier Punkten zusammen: Erstens. Wir schaffen mit der Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes die Voraussetzung, dass das Bundesgesetz zur Krankenhausfinanzierung planmäßig in Kraft treten kann. Ob der Bund das erreicht, bleibt abzuwarten. Zweitens. Wir bestehen auf der Planungshoheit durch das Land. Wir warnen davor, diese durch ein Transparenzgesetz anzutasten. Drittens. Wir unterstützen den Bund ausdrücklich bei der Einführung von Vorhaltepauschalen. Viertens. Wir halten ein Vorschaltgesetz zur Behebung der Liquiditätsengpässe für unausweichlich, um den Kliniken, die wir auch künftig benötigen, Planungssicherheit zu ben. Die Finanzierung der Krankenhäuser ist eine der wichtigsten Herausforderungen. Eine Zusammenarbeit aller chen Ebenen ist notwendig. Wir werden daran konstruktiv mitwirken und danken in diesem Kontext allen in den niken Arbeitenden: dem Pflegepersonal, dem ärztlichem Personal und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
