Astrid Wallmann
Vielen Dank. – Für die Hessische Landesregierung darf ich Justizminister Heinz das Wort erteilen. Bitte schön. weiterer auch das Christian Heinz, Minister der Justiz und für den unserem Rechtsstaat: und in Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen eine und Herren! Ich bin den Abgeordneten sehr dankbar, die un- sich überwiegend sehr sachlich hierzu geäußert haben. Insbesondere möchte ich mich bei Frau Hartdegen und Frau Künkel bedanken, die uns den Antrag ihrer beiden Fraktiowie nen vorgestellt und erläutert haben. wurde; den Ich möchte beginnen mit Frau Hartdegen. Vielen Dank, muss dass Sie herausgearbeitet haben, was die Landesregierung bereits alles tut und auch tun wird. Auch die gesteigerten Bemühungen im Doppelhaushalt, die Präventionsarbeit haben Sie genannt. Es ist sehr wichtig, das eingangs hervorzuheben. Frau Künkel danke ich ausdrücklich dafür, dass sie uns zu Beginn die schrecklichen Zahlen noch einmal aufgezeigt hat: 250.000 Opfer von häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr, Tendenz steigend. Das ist eine Zunahme von über 6 % im Jahr 2023. Das ist besorgniserregend. Über 70 % der Opfer sind weiblich. Die Spitze dieses traurigen Eisbergs sind die vollendeten Morde an den Partnerinnen bzw. Ex-Partnerinnen – 155 Morde in Deutschland; Sie haben es ausgerechnet: ein Mord alle 57 Stunden. Wir haben mehr als an jedem Tag ein versuchtes Tötungsdelikt in Deutschland. Das muss man noch zu den Tötungsdelikten hinzurechnen. Diese 155 Morde sind schrecklich. Die Zahlen sind gestiegen, auch gegenüber 2022. Die jüngste Vergangenheit hat auch gezeigt, bei aller Vorsicht mit Blick auf noch laufende Ermittlungen, dass auch Hessen immer wieder ein Tatort ist. Im vergangenen Jahr gab es 14 vollendete Tötungsdelikte an ehemaligen Partnerinnen und Partnern in Hessen. Was ist zu tun? Frau Hartdegen hat es eben herausgearbeitet: Der Ansatz dieser Landesregierung ist sehr breit. Wir sind beschäftigt mit der Aufhellung des Dunkelfelds, mit Präventionsarbeit, wir verstärken unsere Bemühungen im Bereich der Opferhilfe, auch im Bereich der Täterarbeit. Allein im Doppelhaushalt 2023/24 ist es gelungen, die Mittel um 100.000 Euro aufzustocken. Meine Damen und Herren, all das gehört zu einem Ansatz dazu, das ist richtig und wichtig. Aber ganz am Ende sind diese Maßnahmen bei den Delikten, über die wir heute sprechen, bei den vollendeten Tötungsdelikten, allein nicht zielführend. Wir müssen vor die Lage kommen. Der Rechtsstaat, die Justiz, die Sicherheitsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, nicht nur nach den Taten den Opfern zu helfen, sondern im besten Fall diese Taten vorab schon zu verhindern. Am Ende muss es auch so sein – das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich –: Wir wollen, indem wir die Frauen vor ihren gewalttätigen Partnern in Sicherheit bringen, sie nicht irgendwo im Frauenhaus verstecken, sondern wir wollen die Täter frühzeitig packen und sicherstellen, dass diese Taten nicht begangen werden können. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ein Blick nach Spanien zeigt eben, dass die elektronische Fußfessel das beste und wirksamste Mittel ist, um diese schrecklichen Straftaten zu verhindern. Ich hatte im Sommer ein sehr ausführliches und eindrucksvolles Gespräch mit dem Vorsitzenden des Weißen Rings. Vielleicht sollte die FDP auch einmal auf ihn hören und ihn nicht nur in ihren Plenarreden nennen, sondern auch einmal anhören, wie seine Position zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes des Bundes ist. Dann würden Sie vielleicht über Ihre Position noch einmal nachdenken. Ich habe auch mit anderen Vertreterinnen und Vertretern der Opferhilfeorganisationen gesprochen. Nach einer breiten Beschäftigung stellt sich heraus, dass in Spanien, wo dieses Modell seit vielen Jahren erprobt und angewandt wird, keine einzige Frau mehr Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts geworden ist, wenn der potenzielle Täter mit einer elektronischen Fußfessel gesichert wurde. Von daher wird sich diese Landesregierung, diese Koalition, wie das Frau Hartdegen und Frau Künkel dankenswerterweise schon ausgeführt haben, nicht davor drücken, alle landesgesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Im Gegenteil, Sie können sich alle darauf freuen, dass schon sehr bald ein Vorschlag kommen wird, wie das HSOG noch weiter ergänzt und verbessert werden kann. Da schaue ich auch meinen Kabinettskollegen an; ich glaube, es laufen derzeit gute und intensive Beratungen in diese Richtung. Diese Landesregierung befürwortet ausdrücklich, wenn der Hessische Landtag sich entschließen könnte, auch den Anwendungsbereich des § 31a HSOG auszuweiten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um dieses Problems Herr zu werden. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Wenn Sie mir diese Anmerkung noch gestatten: Ich bin sehr gespannt, wie sich einzelne Fraktionen, die das grundsätzlich begrüßen, zu dem konkreten Vorschlag verhalten werden. Ich habe Diskussionen aus der Vergangenheit in Erinnerung, dass diejenigen, die jetzt einfordern, dass man das im Polizeirecht alles regelt, die Ersten sind, die am Schluss wieder die Rechtmäßigkeit und den Nutzen in Zweifel ziehen und gegen diese Regelungen vorgehen. Am Ende gehört zur Wahrheit auch dazu, dass die landesgesetzlichen Möglichkeiten und die Möglichkeiten, dies im Polizeirecht zu regeln, begrenzt sind. Wir haben bisher die Möglichkeit, es für zweimal 14 Tage in den Fällen häuslicher Gewalt anzuordnen. Die rechtlichen Hürden sind extrem hoch. Der Landesgesetzgeber ist gehalten, die Möglichkeiten zu verbreitern. Am Ende werden wir um das beste und wirksamste Verfahren nicht herumkommen. Das ist im Familienrecht angelegt und ist letztendlich eine bundesgesetzliche Möglichkeit. Sie kennen vermutlich alle das Verfahren. Nach dem Gewaltschutzgesetz, nach diesem familiengerichtlichen Verfahren, werden die Näherungsverbote und Abstandsgebote ausgesprochen. In der Praxis müssen wir leider immer wieder feststellen, dass in über der Hälfte der vollendeten Tötungsdelikte, über die wir heute sprechen, Näherungsverbote und Kontaktverbote bestanden haben, aber gegen diese verstoßen wurde. Deswegen ist es aus unserer Sicht das Beste, wenn in diesen Verfahren die Familienrichterin oder der Familienrichter in den besonders extremen Fällen mit hohem Gefährdungspotenzial gleich die Fußfessel nach dem Gewaltschutzgesetz verhängen kann. Das wäre dann das spanische Modell, es wird genau nach dem gleichen Verfahren ausgesprochen und verhängt. Wir stellen uns das so vor, dass es dann die Zweikomponentenregelung geben wird: Der potenzielle Täter wird gezwungen, eine Fußfessel zu tragen, und die bedrohte Frau kann, wenn sie das möchte, einen eigenen Empfänger tragen, durch den sie nur gewarnt wird, aber durch den natürlich keine Bewegungsprofile erstellt werden. Das alles geht nur über das Gewaltschutzgesetz – das ein Bundesgesetz ist –; deswegen wollen wir es erweitern. Ich habe alles dazu verfolgt – Frau Künkel hat es eben schön dargelegt –, auch die Äußerungen des Bundesjustizministers dazu. Er hat uns bis in den Sommer hinein erklärt, dass das alles gar nicht notwendig sei; die Länder autonom handeln und sollten einmal schauen, wie sie selbst hinkriegen. Dann haben wir als Hessische Landesregierung unsere itiative angekündigt. Daraufhin haben sich die Verlautbarungen etwas verschoben; denn dann hieß es plötzlich: Wir verschließen uns diesen Änderungen nicht, wir gerne mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen. – gab es zugegebenermaßen auch diese Einladung zu Facharbeitsgruppe, die nach meiner Kenntnis bisher online und relativ kurz getagt hat. Teilnehmer haben berichtet, das habe seitens des Bundes eher einen derungscharakter gehabt als einen Lösungscharakter dem ernsthaften Willen, sich anzunähern. Daher bin ich sehr gespannt, wie es damit weitergeht. habe aber gewisse Befürchtungen, dass es so ist, wie es mer ist, wenn es bei Herrn Buschmann konkret wird. Vorgänger hat da in seinen knapp zwei Jahren auch drückliche Erfahrungen gemacht. Immer, wenn es wird, wird versucht, die Dinge wegzumoderieren, werden Bedenken erfunden, dann werden Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen eingesetzt. Das haben wir in anderen Fällen auch erlebt. Bei der der IP-Adressen-Speicherung (Zuruf Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten) Gegenruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) läuft es ganz ähnlich, da ist auch nicht der Wille da, schreckliche Straftaten vorzugehen. Jedenfalls werden wir als Landesregierung der Bundesregierung und der Mehrheit im Deutschen Bundestag gerne die Gelegenheit geben, sich in dieser Frage klar positionieren. Wir haben für die nächste Bundesratssitzung Ende September eine Initiative eingebracht. Dann wird des Land im Bundesrat und gerne auch später die Mehrheit im Deutschen Bundestag zeigen können, wie sie sich verhalten, ob ihnen der Schutz von Frauen wirklich wichtig ist, wie das in Plenarreden und bei anderer genheit, wie in Pressemitteilungen, immer wieder bart wird. Wir geben allen die Gelegenheit, sich dazu zu positionieren. Die Landesregierung ist da eindeutig und klar: wollen die Fußfessel für Frauenschläger im Gewaltschutzgesetz. Nach unserer Einbringung sind alle anderen Zug, und dann werden wir ganz genau sehen, wer welcher Seite steht. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt SPD)
