Marie-Sophie Künkel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Über 250.000 Menschen wurden im Jahr 2023 Opfer häuslicher Gewalt. Das zeigt der Lagebericht des Bundeskriminalamtes. 155 Menschen wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet – ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 %. In Hessen gab es 19 vollendete Tötungsdelikte. Zur Wahrheit gehört auch, dass die Dunkelziffer vermutlich noch viel höher ist. Dunkelfeldstudien schätzen, dass jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexueller oder häuslicher Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner geworden ist. Meine Damen und Herren, das bedeutet: 250.000 Menschen wurden Opfer häuslicher Gewalt, und es sind 155 Tötungsdelikte zu beklagen. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Freie Demokraten) Viele dieser Taten hätten durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung des Partners oder des ExPartners verhindert werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, wir sind uns, glaube ich, in einigen Punkten sehr einig: Erstens. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein Teil eines Bündels, um tatsächlich einen umfangreichen Schutz für die von häuslicher Gewalt Betroffenen zu zielen. Deshalb baut die Hessische Landesregierung Jahren den Opferschutz aus. Lassen Sie mich hier haft die Erhöhung der Zahl der Frauenhäuser und der den Polizeipräsidien ansässigen Ansprechpartner für ferschutz, häusliche Gewalt, Beziehungsgewalt und king nennen, die eng mit den lokalen, aber auch mit überregionalen Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Im Jahr 2023 gab es eine Gesetzesinitiative zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften im Hessischen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, und die wendung der Fußfessel wurde vom Bereich des mus auf den Bereich der Beziehungsgewalt erweitert. Zweitens. Frau Knell, wir sind uns auch einig, dass den Anwendungsbereich der landesrechtlichen Vorschriften noch weiter ausweiten müssen, und das werden auch tun. Ich verweise hier auf Punkt 3 des Antrags christlich-sozialen Koalition. (Beifall CDU und SPD) Frau Knell, in einem Punkt sind wir uns aber anscheinend ganz und gar nicht einig. Sie berufen sich wieder auf den Datenschutz und machen damit erneut den schutz zum Täterschutz. Wir hingegen wollen Opferschutz und keinen Täterschutz unter dem Deckmantel des schutzes. (Beifall CDU und SPD) Wenn wir einen lückenlosen Schutz der Betroffenen reichen wollen, bedarf es nicht nur der Ausweitung desrechtlicher Vorschriften, sondern eben auch der schriften des Strafgesetzbuches und des Gewaltschutzgesetzes des Bundes. Lassen Sie mich auch verdeutlichen, warum das der Fall ist. Die Überwachungsmöglichkeiten bleiben auch bei einer Ausweitung der landesrechtlichen Vorschriften begrenzt, da es sich hier um zeitlich begrenzte Maßnahmen im Gefahrenabwehrbereich handelt. Die herigen Möglichkeiten, die vor allem das Gewaltschutzgesetz des Bundes bietet, können den Opfern häuslicher walt keinen ausreichenden Schutz bieten. Ein lückenloser Schutz kann nur entstehen, wenn landes- und bundesrechtliche Vorschriften ineinandergreifen. Europäische Staaten, wie Spanien – Sie haben es angesprochen –, haben hier bereits gute Erfahrungen macht. Für einen solchen Ansatz haben sich auch die ferenz der Justizminister im Mai 2023 und die Konferenz der Innenminister im Juni 2024 ausgesprochen. Aus diesen Gründen unterstützen wir die Bundesratsinitiative von Justizminister Christian Heinz ausdrücklich. (Beifall CDU und SPD) Mit dem spanischen Modell – Sie haben es eben kurz gesprochen – werden Tatopfer häuslicher Gewalt oder miliärer Gewalt durch GPS-fähige Systeme unterstützt. müssen von den Tätern am Körper getragen werden lösen bei den Tatopfern durch Empfängersysteme Alarm aus, sobald sich der Peiniger verbotswidrig nähert. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion, selbst Ihr Bundesjustizminister Buschmann scheint mittlerweile einsichtig zu sein. Lassen Sie zitieren. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland nur bestritt der FDP-Politiker, sich gegen entsprechende Forderungen von Betroffenen und des Landes Hessen zu stellen: er„Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin offen dafür, die seit elektronische Fußfessel im Kampf gegen häusliche beispielGewalt einzusetzen. Auch Regelungen im Gewaltin schutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen. Op…Ich möchte einen lückenlosen Schutz für von GeStalwalt bedrohte Frauen erreichen: eine Verzahnung den von Landespolizeirecht und dem Gewaltschutzgesetz des Bundes.“ Liebe Damen und Herren von der FDP-Fraktion, nehmen Gesetz Sie sich bitte ein Beispiel an Ihrem Bundesjustizminister, Anund lassen Sie den Datenschutz in diesem Fall nicht wieder Terroriszum Täterschutz werden. (Beifall CDU und SPD) wir Lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Dringlichen Antrag wir der GRÜNEN sagen. Liebe GRÜNE, im ersten Absatz der Ihres Antrags wiederholen und fordern Sie das, was die Landesregierung bereits umsetzt hat oder angehen wird. Unter Punkt 3 f nehmen Sie noch auf, dass sexuell anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder Gestikulieren in der Öffentlichkeit als Straftatbestand ausgestaltet werden soll. Ich verstehe ja, dass Sie als altbekannte Verbotspartei schnell einmal dabei sind, Handlungen unter Strafe zu stellen. Daten- (Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist DatenSexismus!) Ich sage auch ganz klar: Wenn sexuell anzügliche Äußerungen oder Ähnliches gegen den ausdrücklichen Willen des oder der Betroffenen erfolgen, sind sie verwerflich. erlan- (Hildegard Förster-Heldmann (BÜNDNIS 90/DIE VorGRÜNEN): Das hat nichts mit Verboten zu tun, sondern mit Benehmen! – Weitere Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde hier und heute nicht stehen – lassen Sie mich doch bitte ein Beispiel bringen –, wenn das Hinterherpfeibis- fen schon damals unter Strafe gestanden hätte. Mein Großvater, ein Dachdeckermeister, lernte nämlich genau so meiGe- ne Großmutter kennen. (Heiterkeit und vereinzelter Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten) Er war auf dem Dach und pfiff einer jungen Dame auf dem eben Fahrrad hinterher. geKon- (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ständige Hieraus entstand eine glückliche Ehe, die über 70 Jahre hielt, bis zum Tod meines Großvaters. (Beifall CDU – Demonstrativer Beifall AfD) Meine Großmutter hat das Hinterherpfeifen anscheinend an- positiv gewertet. Auch damals hätte es sicherlich Frauen gegeben, die das Hinterherpfeifen anders verstanden hätfaten. Sie und (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie müssen es einen ja nicht anzeigen!) Auch ich glaube, dass Frauen solche Bemerkungen, ob es FDPein Pfeifen, ein Gestikulieren oder was auch immer ist, unterschiedlich interpretieren. mich (Zurufe) Auf dem platten Land ist es vielleicht etwas anderes, wenn man hinterhergepfiffen bekommt, als wenn man in der Stadt von testosterongeladenen Menschen umstellt ist. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Thema ist wichtig, und dieses Thema werden wir auch angehen. Wir werden über dieses Thema diskutieren. Dafür brauchen wir aber Sie nicht. Lassen Sie bitte die Bundesratsinitiative, die wirklich wichtig und dringlich ist – ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig –, so, wie sie ist, und lassen Sie uns uns auch um die anderen Dinge kümmern. (Beifall CDU und SPD)
