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Astrid Wallmann

12.09.2024 Sitzungen 21/20

Herzlichen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir müssen Tagesordnungspunkt 18 noch an den zuständigen Ausschuss überweisen, was wir hiermit tun, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr Wohnen. – Dann haben wir das jetzt ordnungsgemäß Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 19: Antrag Fraktion der Freien Demokraten Mehr Schutz für Gewaltopfer – Einsatz von Fußfesseln verbessern – Drucks. 21/1003 – Dieser wird gemeinsam aufgerufen mit Tagesordnungspunkt 24: Entschließungsantrag Fraktion der CDU, Fraktion der SPD G ewalt und Unsicherheit entgegentreten – stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische fessel für Frauenschläger muss auch bundesgesetzlich verankert werden! – Drucks. 21/1026 – mit Tagesordnungspunkt 44: Dringlicher Antrag Fraktion der AfD Fußfesseln und Frauenhäuser – häusliche Gewalt kungsvoll bekämpfen, Frauen endlich besser schützen – Drucks. 21/1058 – und mit Tagesordnungspunkt 47: Dringlicher Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessischer Aktionsplan zum Schutz von Frauen – Drucks. 21/1063 – Die vereinbarte Redezeit für diese Tagesordnungspunkte, die zusammen aufgerufen werden, beträgt zehn Minuten. Als erster Rednerin darf ich der Fraktionsvorsitzenden Freien Demokraten, Frau Knell, das Wort erteilen. Wiebke Knell (Freie Demokraten): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie können wir den Schutz von Opfern häuslicher effektiv und nachhaltig verbessern? – Für unseren schen Ministerpräsidenten gibt es hier nur eine richtige Antwort. Er hat in seiner Regierungserklärung Januar betont: „…die einzige richtige Antwort auf schläger sind Fußfesseln.“ Aus Sicht der Freien Demokraten ist der Einsatz der elekes tronischen Fußfessel eine wichtige Maßnahme, kann aber zu nicht die einzige richtige Antwort sein. können, (Beifall Freie Demokraten) um beDie Antwort der Freien Demokraten ist ein umfassendes gern Bündel an Schutzmaßnahmen. Dazu zählen Gefährderan– sprachen, Kontakt- und Aufenthaltsverbote sowie ein effektives Gefährdungsmanagement mit präzisen Risikoprognosen, Fußfesseln und Präventivgewahrsam. Meine Damen und Herren, die elektronische Fußfessel kann für mehr Sicherheit vor gewalttätigen Partnern oder eben auch Ex-Partnern sorgen. Ihr Einsatz greift aber auch tief in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen ein. Deswegen ist es essenziell, dass diese Maßnahme nur in Fällen besonderer Schwere und unter klar definierten Voraussetzungen angewandt wird. nämlich Sicherheit muss immer durch verhältnismäßige Mittel geund getan. währleistet werden. In Hessen erlaubt das Polizeigesetz den Einsatz der Fußfesseln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt nur in Verbindung mit einem Aufenthalts-, Betretungs- oder Kontaktverbot. Es müssen also konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die betreffende Person die Maßnahmen nicht einhalten wird. Die elektronische Fußfessel übermittelt dann den Aufenthaltsort des Trägers. Nähert er sich dann trotz dieses Annäherungs- oder Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert. Aber wir müssen da auch weiterdenken. Wir müssen das Gesetz überarbeiten, um den Einsatz von Fußfesseln dann auch nachhaltig zu verbessern. Es ist sicherzustellen, dass alle Maßnahmen gegen häusliche Gewalt zum einen verFuß- hältnismäßig sind, dass sie grundrechtskonform sind und eben auch wirksam sind. Wir sollten uns hierzu auch die bewährten Ansätze aus anderen Bundesländern wie Bayern oder Hamburg anschauen. Denn dort kann die Polizei auf richterliche Anordnung auch als polizeiliche Maßnahme die Fußfessel einsetzen – zur Abwehr der Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person. wirWenn die Fußfessel nach der Landesregierung doch die einzige richtige Antwort auf Frauenschläger ist, warum zögert dann Hessen bei der Erweiterung dieser Regelung? Das verstehe ich nicht. Meine Damen und Herren, der Schutz vor häuslicher Gewalt erfordert ein Zusammenspiel vieler Maßnahmen – von Prävention über konsequente Strafverfolgung bis hin zu intensiver Opferhilfe. Wir fordern einen echten Fortschritt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention, bessere Unterstützung für Betroffene, mehr Schutzräume und auch eine verstärkte Schulung von Polizei und Justiz. der (Beifall Freie Demokraten) Ich glaube, gerade wir frauenpolitische Sprecher sind immer wieder im Austausch mit den Frauenhäusern hier in Hessen. Besonders wichtig ist uns da auch der Ausbau von Frauenhausplätzen. Denn jede Frau, die Schutz sucht, Gewalt muss diesen Schutz auch erhalten. Das dürfen wir nicht nur Hessiirgendwie als Ziel benennen, sondern das muss Grundvoreinzige aussetzung sein. im Frauen- (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die hessische Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention spielt dabei eine Schlüsselrolle. Sie muss die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen wie dem Weißen Ring deutlich intensivieren. Denn nur durch eine enge Kooperation können wir Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und von häuslicher Gewalt wirksam vorantreiben. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Täterarbeit. Sie muss intensiviert werden, um dann auch den Kreislauf der Gewalt zu unterbrechen. Nur so können wir sicherstellen, dass Täter auch zur Verantwortung gezogen werden und nachhaltig in ihrem Verhalten verändert werden. Das sind die Schritte, die dann auch wirklich helfen – sowohl zum Schutz der Opfer als auch zur Verhinderung künftiger Gewalt. (Beifall Freie Demokraten) Ich möchte noch kurz auf den Antrag von CDU und SPD eingehen. Sie betonen in Punkt 3 des Antrags, dass der Einsatzbereich der Fußfessel im HSOG inhaltlich und zeitlich erweitert werden soll. Aber irgendwie ist immer noch unbeantwortet, wann denn das Gesetz endlich inhaltlich und zeitlich erweitert wird, um den Schutz vor häuslicher Gewalt dann auch zu verbessern. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Hessische Landesregierung dieses Thema immer wieder in den Mittelpunkt rückt – sei es im Wahlkampf oder in der Regierungserklärung oder auch durch Initiativen im Bundesrat –, müssen diesen Worten endlich auch einmal Taten folgen. Es reicht nicht, dieses wichtige Thema immer wieder nur politisch zu betonen. Wir brauchen dann auch konkrete Maßnahmen hier in Hessen. Es reicht auch nicht, nur darüber zu sprechen. Denn die Opfer der Gewalt können nicht warten, und wir können sie auch nicht im Stich lassen. Das Polizeirecht ist eine Sache der Länder. Das ist uns allen bewusst. Es liegt also auch in der Verantwortung der Länder, hier voranzugehen und auch den Einsatz der Fußfessel umfassend und rechtssicher zu regeln. Im Akutfall ist es ja auch die Polizei, die zuerst vor Ort ist und dann auch schnell handeln muss. Also muss auch das Polizeirecht so ausgestaltet werden, dass die Polizei effektiv eingreifen kann. Aber für langfristige Anordnungen wie die elektronische Fußfessel können dann auch zum Beispiel Familiengerichte eine entscheidende Rolle spielen. Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist der Fokus auf das Gewaltschutzgesetz. Natürlich ist es wichtig, dieses Gesetz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ob es hier Spielraum für eine bundesgesetzliche Regelung gibt und wie sie dann auch optimal mit dem Landespolizeirecht verzahnt werden kann und müsste, lässt der Bundesjustizminister gerade in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen. Liebe Kollegen von CDU und SPD, es wird schon länger an gemeinsamen seriösen Lösungen gearbeitet. Das wissen Sie auch. Aber das Gewaltschutzgesetz allein wird diese Probleme nicht lösen. Es wird von den Familiengerichten durchgesetzt und nicht von der Polizei. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem das Gewaltschutzgesetz eine Ergänzung zur polizeilichen Gefahrenabwehr darstellt und nicht deren Ersatz. (Beifall Freie Demokraten) Schauen wir ins Ausland. Da wird immer Spanien genannt. In Spanien hat man mit der Fußfessel bereits positive Erfahrungen gesammelt. Da werden GPS-Systeme eingesetzt, die dann sowohl das Opfer als auch die Polizei warnen, wenn sich ein Täter entgegen einem Annäherungsverbot der Person nähert. Dieses Modell könnte auch für uns sehr interessant sein. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland anders sind. Der Einsatz der Fußfessel greift tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Deshalb braucht es klare gesetzliche Vorgaben, die definieren, wann und unter welchen Bedingungen eine Fußfessel eingesetzt werden kann. Am Ende dürfen wir uns aber nicht in rechtlichen Diskussionen verlieren; denn die Opfer häuslicher Gewalt brauchen Schutz, sie brauchen ihn hier und jetzt. (Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU und SPD) Wir müssen alles daransetzen, dass wir effektive Maßnahmen ergreifen, die nicht nur auf dem Papier gut aussehen oder für Sonntagsreden herhalten können, sondern die auch in der Praxis funktionieren. Mein Appell an die Landesregierung ist deswegen ganz klar: Geben Sie uns bitte einen Zeitplan, wann das HSOG novelliert und erweitert wird und wann die notwendigen Schritte unternommen werden, um den Schutz von Gewaltopfern in Hessen zu verbessern. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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