Uwe Becker
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Ich bin den Fraktionen von CDU und SPD, aber auch der impulsgebenden FDP sehr dankbar, dass sie heute das Thema auf diese Tagesordnung gesetzt haben, kurz vor der Mittagspause. Viele existenzielle Fragen sind per se mit diesem Tagesordnungspunkt verbunden, aber gerade deswegen, weil es bei diesen Fragen um nicht mehr und nicht weniger geht als um die Zukunft des deutschen Bankwesens. Mit der engen Verknüpfung, die wir in Deutschland mit dem Dreisäulenmodell zur Realwirtschaft haben, geht es auch um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunft der deutschen Wirtschaft. Deswegen haben Sie, auch wenn die Fragen der Regulierung und der Institutssicherung sehr fachspezifisch klingen, zwei im Augenblick sehr akute Themen auf die Tagesordnung gesetzt, die darüber entscheiden werden, wie es in Deutschland mit dem Bankwesen weitergehen wird, ob das, was der eine oder andere immer schon gerne hätte – dass es ein Ende hat mit dem deutschen Dreisäulenmodell –, sukzessive und schleichend stattfindet, oder ob man früh gemeinsam und geschlossen antritt und all das in die Waagschale wirft, was notwendig wird, um auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass die stärkste europäische Volkswirtschaft, nämlich Deutschland, durch diese Regelung keinen Schaden nimmt. Deswegen ist diese Balance wichtig, die eben in den Reden schon angeklungen ist und wo ich für die Hessische Landesregierung auch an den Anfang stellen möchte, dass wir uns nicht nur klar und eindeutig zum Dreisäulenmodell bekennen, sondern dass diese Hessische Landesregierung alles in ihrer Macht Stehende dafür tun wird, dass das Dreisäulenmodell auf Dauer Bestand hat. Meine Damen und Herren, das ist wichtig und notwendig, nicht nur, weil wir in Hessen den Finanzplatz haben, sondern weil wir alle mit unserer Wirtschaft davon abhängig sind, dass die Dinge bleiben. Deswegen ein Dank an die antragstellenden Fraktionen und der Hinweis: Wenn wir es kollegialiter so hinbekommen, dass auch die FDP gemeinsam an den Stellen mitwirkt, wo sie vielleicht auch jemanden kennt, der im Bundesfinanzministerium Einfluss hat, dann gestalten wir das, was es braucht, um die Entscheidungen herbeizuführen, tatsächlich schlüssig. Deswegen lassen Sie mich kurz vor der Mittagspause noch auf die Aspekte eingehen. Die Bankenregulierung, all das hat seinen Ursprung in den Auswirkungen der Wirtschaftsund Finanzkrise 2008/2009. Deswegen folgt das, was dort geschaffen worden ist, per se einer Sorge um die zukünftige Handlungsfähigkeit des Finanz- und Kreditmarktes in der Welt, aber auch lokal. Genau da liegen die Unterschiede in der Frage, wie wir das ausrichten, wie wir die Prozesse gestalten, sodass aus Regulierung nicht Strangulierung an Stellen wird, wo kleinere Banken und kleinere Institute es gar nicht leisten können. Deswegen hat sich die Landesregierung schon lange dafür eingesetzt, insbesondere die Interessenlage der kleinen und mittleren Institute in den Blick zu nehmen. Schon im Dezember 2019 hat Hessen gemeinsam mit Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der den Fokus klarer auf die Verminderung der Regulierungsanforderungen für kleine und mittlere, sogenannte nicht komplexe Institute führt und auch das, was im Bereich der EBA-Verfahren anstellig ist, beeinflusst, auch auf europäischer Ebene, auch über unsere Landesvertretung in Brüssel, genauso aber auch, wie ich sagte, über den Bundesrat und etwa auch in einer Stellungnahme zum Entlastungsgesetz von 2024. Es kam die Anregung, dass wir die „small and non-complex“ Institutionen im KWG verankern. Auch das ist ein Element dessen, was es braucht. Ja, Melde- und Offenlegungspflichten, Transparenz sind wichtig. Die Fragen der Eigenkapitalunterfütterung, der Großkreditgrenzen und der Liquidität müssen aber dem angemessen sein, welches Geschäftsmodell eine Institution hat. Zwischen der kleinen Sparkasse, der kleinen Volksbank auf dem Land, die gerade den Mittelständler zum Teil seit Generationen in seiner Entwicklung unterstützt, und international operierenden Investmenthäusern liegen tatsächlich Welten. Insofern muss die Anpassung dort geschehen, wo sie notwendig ist, aber maßvoll und – Kollege Stolz hat darauf hingewiesen – auch unter dem Prinzip der Proportionalität, dass alles entsprechend der Größe ausgerichtet wird. Die Frage der Institutssicherung und Einlagensicherung ist ein weiteres zentrales Element, das trocken daherkommt, aber genau die entscheidende Frage beinhaltet: ob wir auf Dauer gewährleisten können – das wollen wir –, dass die Institute in ihren Verbünden dafür sorgen, dass ihre te, wenn sie einmal in Schwierigkeiten kommen, auf Institutssicherung zählen können und damit präventiv für gesorgt wird, dass am Ende aus einer Schieflage Umfallen wird. Der Ansatz, rein auf die Einlagensicherung zu zielen damit den Fokus darauf zu richten, wie anschließend Umfallen geregelt wird, wie letztlich aus einem konkreten Schadensfall die Gläubiger ihre Einlagen geschützt können, wirkt zu spät. Das ist vor allem systemwidrig genüber dem, wie unsere Institute arbeiten und wie Verbünde funktionieren.
