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André Stolz

CDU 12.09.2024 Sitzungen 21/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, liebe Marion Schardt-Sauer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, für euren wirklich guten Aufschlag zu diesem wichtigen Thema. Ich sehe unseren Antrag auch nicht als Gegenantrag, sondern eher als Ergänzung. Ich freue mich auf die Diskussion und das Zusammenführen im Ausschuss. (Beifall Dr. Josefine Koebe (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen diese inhaltliche Einigkeit; denn wir stehen – du hast es eben gesagt – in Europa ziemlich alleine da. Unsere Bankenstruktur mit den kommunalen Sparkassen, mit den regionalen Genossenschaftsbanken, die gibt es so nur im deutschen Sprachraum in Europa – noch. Die anderen haben das zumindest schon bereinigt. Sparkassen und Volksbanken waren nicht nur der Stabilitätsfaktor während der Finanzkrise, sie bilden auch – das sage ich an dieser Stelle sehr stolz – die stabilste Finanzsäule in der europäischen Finanzwirtschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darauf können wir zu Recht stolz sein. (Beifall CDU) Ohne diese beiden würden in Deutschland die traditionell sehr starke Fremdkapitalfinanzierung und unsere stark dezentrale, mittelständisch und handwerkschaftlich geprägte Realwirtschaft so nicht funktionieren. Es sind die Sparkassen, es sind die Genossenschaftsbanken, die eine Erreichbarkeit in fünf Autominuten bieten. Es sind die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken, die 60 % aller Kredite an Unternehmen in Deutschland bereitstellen, sogar 76 % aller Kredite an das deutsche Handwerk und 66 % aller Kredite für den Wohnungsbau. Diese Struktur passt zu unserer Wirtschaftsstruktur und zu unserer Gesellschaftsstruktur; die gilt es zu verteidigen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Das will ich betonen, wir sind in dem Verteidigungskampf. Das ist keine Prosa, das ist in der Tat so. Wir sind in dem Verteidigungskampf und brauchen ihn. Seit Jahren hadert die europäische Aufsicht mit dieser deutschen Struktur. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Im deutschen Aufsichtsrecht ist das sogenannte Proportionalitätsprinzip verankert; das heißt, große Unternehmen, große und risikoreiche Banken werden von der Aufsicht anders beurteilt als kleinräumige und klein strukturierte Banken. Diese Denke des Proportionalitätsprinzips gibt es im europäischen Aufsichtsrecht nicht mehr. Das europäische Aufsichtsrecht hat sich mittlerweile über die EBA-Guidelines etc. pp. in das Aufsichtsrecht in Deutschland hineingefressen. Das größte hessische Finanzinstitut kennen Sie alle, den zwei großen Türmen, mit 1,35 Billionen Euro summe und 90.000 Mitarbeitern. Eines der kleinsten tute in Hessen ist die Raiffeisenbank Grävenwiesbach 100 Millionen Euro Bilanzsumme und 15 Mitarbeitern. sage Ihnen: 95 % der hessischen Institute sind näher Grävenwiesbach als an der Deutschen Bank. Unterschiedliche Strukturen müssen von der Aufsicht auch unterschiedlich behandelt werden. (Beifall CDU, SPD und Marion Schardt-Sauer Demokraten)) Die Grävenwiesbachs dieser Welt spielen im europäischen Bankaufsichtsrecht leider nur eine untergeordnete, überhaupt, oder meines Erachtens gar keine Rolle. Ich möchte es auch betonen, ich glaube, es hat auch Kollegin Schardt-Sauer gesagt: Ja, nach der Finanzkrise, nach der Lehman-Pleite, sind wir den richtigen Weg gangen. Es ging damals allerdings um die Kontrolle die Aufsicht von großen systemrelevanten Banken. war das Ziel, das wir während der Finanzkrise verfolgt ben. Wir haben gesagt: Wir brauchen einen Schutzschirm für große systemrelevante Banken. Wenn allerdings heute aufgrund des Aufsichtsrechts der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kleinen Instituten nicht im Kundengeschäft arbeiten, sondern im Backoffice arbeiten, jeden Tag diverse Reports erstellen müssen, sende von Daten bereitstellen müssen, Nachhaltigkeitsrisiken für jedes Geschäft berechnen müssen, dann ist aus den Fugen geraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Struktur, die alles andere als gesund ist. (Beifall CDU, SPD und Marion Schardt-Sauer Demokraten)) Dieser Weg der Vereinheitlichung, der Nichtberücksichtigung der deutschen regional organisierten Bankenstruktur soll nun mit EDIS und CMDI weitergehen. Manche haupten sogar, das sei das Ende – so weit will ich gehen – der Sparkassen und Volksbanken, wie wir sie nen. Was ist geplant? Die Kommission schlägt vor, kleine mittlere Banken in das Abwicklungsregime der EU zubinden. Sie schlägt vor, den Vorrang der nationalen Einlagensicherung abzuschaffen. Sie schlägt weiterhin Ausweitung von Abwicklungsmaßnahmen statt Präventionsmaßnahmen vor. In Deutschland besteht bisher die Möglichkeit, im der sektoralen Institutssicherungssysteme sehr frühzeitig präventiv, wenn eine Bank nicht ganz glatt läuft, greifen und die Probleme innerhalb der Institutsgruppe lösen, lange bevor eine Bank in Schieflage gerät bzw. Ausfall dieser Bank kommt. Nach den Vorschlägen Kommission wäre ein solch frühzeitiges präventives greifen nicht mehr möglich. Noch etwas möchte ich sagen: Mit den Vorschlägen Kommission, die deutschen institutseigenen Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken Finanzierung von in Schieflage geratenen europäischen stituten heranzuziehen, entsteht Folgendes. Die Risiken europäischer Banken werden künftig verteilt schon die Einlagensicherungssysteme der Grävenwiesbachs, der Taunussparkassen und Co. mit Das wollen wir alle nicht. Dafür brauchen wir eine starke deutsche Stimme, eine einheitliche deutsche Stimme. MeiBilanzInsti- ne sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns diesen mit Weg hier im Hessischen Landtag gemeinsam gehen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Ich an Dank. (Beifall CDU, SPD und Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten)) (Freie

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