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Frank Lortz

11.09.2024 Sitzungen 21/19

Vielen Dank, Frau Kollegin Schardt-Sauer. – Das Wort hat der Justizminister, Staatsminister Christian Heinz. Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mit einem Gedanken beginnen, den der geschätzte Kollege Al-Wazir vorhin gebracht hat, der noch viel mehr parlamentarische Erfahrung hat als ich, wahrscheinlich doppelt so viel, der sich etwas erstaunt darüber gezeigt hat, dass eine Große Anfrage hier im Plenum diskutiert wird, dies auch in dieser Breite. Es ist interessant, dass es gerade dieses Thema geworden ist. Das ist ein für die Justiz sehr wichtiges Thema. Wer viele Fragen stellt, bekommt auch viele Antworten. Das ist die Antwort darauf, warum wir so umfassend antworten, wenn eine Fraktion viele Fragen stellt. Diese werden natürlich umfassend beantwortet. Richtig ist so oder so, dass sich die hessische Justiz im größten Transformationsprozess befindet, den die hessische Justiz vermutlich je erlebt hat. Alle Akteure, die vor mir gesprochen haben und selbst eine juristische Ausbildung durchlaufen haben oder in juristischen Berufen tätig sind oder waren, haben die Justiz und insbesondere die hessischen Gerichte genau so erlebt wie ihre Elternund Großelterngenerationen, sofern diese auch schon Juristinnen und Juristen gewesen sind. Es hat sich über Jahrzehnte sehr wenig bis gar nichts an den Arbeitsabläufen geändert. Die einzige größere Veränderung war zwischenzeitlich, dass die Richterinnen und Richter irgendwann einmal umgestiegen sind auf Spracherkennungssoftware und selbst diktiert haben und dabei teilweise die Funktion der Protokollanten weggefallen ist. Was wir zurzeit erleben, ist so ungefähr eine Umstellung wie damals bei Gutenberg die Erfindung der Buchdruckkunst oder wie der Zugang zum Internet für unsere gesamte Gesellschaft. Wir erleben die Aktenwagen, wie Herr Al-Wazir sie vorhin so schön beschrieben hat, die es nicht nur im Ministerium gibt, sondern auch in allen Gerichten. Akten werden zusammengebunden mit den sogenannten Gürteltieren und über Flure geschoben. Akteure fragen sich, wo die Akte eigentlich ist. Man hofft, dass sie nicht irgendwo dazwischengerutscht und verloren gegangen ist. Wir sind im Moment dabei, angestoßen übrigens weder von meinem Vorgänger noch von meiner Vorvorgängerin, sondern von meinem Vorvorvorgänger Jörg-Uwe Hahn in der Wahlperiode von 2009 bis 2013 – – (René Rock (Freie Demokraten): Ein guter Mann!) – Er war ein guter Mann. Ich schätze ihn auch sehr. Er hat damals, als die gesetzliche Grundlage für die Einführung der E-Akte geschaffen worden ist, vorgeschlagen, einen Länderverbund einzugehen mit vier anderen Akteuren. Dieser Verbund – aus heutiger Sicht weiß man es besser – hat sich nicht an allen Stellen als der dynamischste erwiesen. Das lag selten an Hessen, sondern oft an der Zulieferung anderer Akteure. Dennoch sind wir, um das zusammenzubinden, auf einem guten Weg. Deshalb danke ich den Abgeordneten Holschuh und Müller ausdrücklich für ihre sehr sachorientierten Beiträge, die sie heute geleistet haben. Für die Justiz bedeutet diese Umstellung, in der wir uns derzeit befinden, einen sehr anspruchsvollen Prozess. Alles muss im laufenden Geschäftsbetrieb erfolgen. Wir können die Rechtspflege an den Gerichten nicht einfach einmal vier Wochen anhalten, wenn die Einführung der E-Akte ansteht, sondern das muss unter Volllast, quasi nebenher erfolgen. Zutreffend ist beschrieben worden, vom Kollegen Müller und insbesondere vom Kollegen Holschuh, dass das von den einen Mitarbeiterinnen Mitarbeitern mit größerer Freude und von den anderen weniger Freude begleitet wird, dass aber alle mitgenommen werden sollen. Die E-Akte ist von zentraler Bedeutung, auch für Arbeitsmöglichkeiten in der Justiz. Ein mobiles in größerem Umfang wird erst möglich, wenn wir digital arbeiten. Wir haben im Moment sehr hohe notwendigkeiten. Wenn alles an einer bestimmten nur in Papierform vorhanden ist, dann liegt es in der tur der Sache, dass man nicht von einem anderen Ort vom Gericht aus tätig werden kann. Das ist eine Situation, die sehr viele Geschäftsstellenmitarbeiter im Moment drückt und die uns im Moment gegenüber anderen ren weniger wettbewerbsfähig macht. Wenn es mehr lichkeiten des mobilen Arbeitens gibt, wird es auch in Justiz eine größere Arbeitszufriedenheit geben. halte ich es für richtig, dass bereits pilotiert und wird, wie weit man an der Stelle gehen kann, welche lichkeiten es da gibt. Wir sind schon ein ganzes Stück weitergekommen. elektronische Akte ist praktisch in der gesamten richtsbarkeit eingeführt worden. Eine Ausnahme bildet Arbeitsgericht Wiesbaden; da steht die Umstellung aus. Sie ist aber noch für diesen Herbst geplant. Was aus der Fachgerichtsbarkeit rückgemeldet wird, sich nicht mit den Klagen, die zum Beispiel von Schardt-Sauer hier vorgetragen werden. Die Gerichte, die schon etwas länger mit der E-Akte arbeiten, durchaus eine hohe Arbeitszufriedenheit fest – trotz all Probleme, die es in einem Transformationsprozess benermaßen geben kann. Der weitere Zeitplan – damit gehen wir offen um ambitioniert. Die Transformation muss bis Ende Jahres abgeschlossen sein. Wir hängen dabei auch von teuren außerhalb der Justiz ab, von der Polizei, von Zollbehörden und anderen, die zuliefern müssen. Das ein höchst komplexes Projekt, aber alle Beteiligten – kann ich Ihnen versichern – arbeiten daran mit Hochdruck. Sie haben die Videokonferenztechnik angesprochen. freue mich sehr – da bin ich mit allen Ländern d’accord, egal, von wem sie regiert werden –, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf von Herrn Buschmann zugunsten der der und der Anwender entschärft worden ist. Die Entscheidung hat immer eine Richterin oder ein ob eine Videoverhandlung das geeignete Instrument ist. Wir sind dabei, auch das ist angesprochen worden, 100 Medienwagen anzuschaffen. Das Argument, es besser, wenn alle Gerichtssäle voll verkabelt und ausgestattet wären, ist zwar richtig; wenn man aber eine von Liegenschaften aus der Kaiserzeit hat und dieses gebot machen will, dann kann man doch nicht mit Argument kommen. In Ihrer frühen Phase als Abgeordnete haben Sie doch vermutlich ein einfaches Handy von rola oder Nokia besessen und nicht darauf gewartet, acht Jahre später ein iPhone zur Verfügung steht. So lich müssen Sie sich das vorstellen. Eine IT-Ausstattung wird immer nur einige Jahre betrieben, und wenn Besseres verfügbar und umsetzbar ist, dann stellen wir türlich auch weiterhin um. Nichts, was wir im Bereich IT anschaffen, ist für die Ewigkeit gemacht, sondern auch hat eine bestimmte Nutzungsdauer. Es ist richtig, in einer Übergangszeit lieber das zu nutzen, was verfügbar ist, als und gar nichts zu nutzen. mit (Beifall CDU und SPD) Die Betreuung vor Ort ist ein weiteres großes Thema. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Akteuren, allen Vorbessere Ort-Betreuern an den Gerichten ausdrücklich zu danken, Arbeiten die sich außerordentlich stark engagieren, viele auch in auch überobligatorischem Maße. Ich möchte zugleich die ForPräsenzderung zurückweisen, man müsse dort hoch spezialisierte Stelle IT-Leute einstellen. Ich glaube, in der Justiz ist der Weg Narichtig – nicht nur in Hessen, sondern auch in anderen als Ländern –, dass man diejenigen zu Vor-Ort-Betreuern ausund fortbildet, die in der Justiz tätig sind; denn, wenn die sehr Betreuer nicht verstehen, welche Leistungen die Anwender Akteubrauchen, dann reden zwei von der gleichen Sache, aber Mögnicht über das Gleiche. Dieser Weg wird weitergegangen der werden. Ausgebildet werden Personen, die selbst in der Deshalb Justiz tätig sind – als Richter, als Rechtspfleger oder als erforscht Servicekraft. MögEin weiterer Aspekt, der angesprochen worden ist: die Nutzung künstlicher Intelligenz. In aller Kürze: Ich bin froh, Die dass wir in Hessen da auf einem sehr guten Weg sind, Fachgedass wir derzeit mehrere Anwendungen schon nutzen bzw. das pilotieren. Wir hatten kurz vor den Sommerferien, am 21. noch Juni, den Auftakt mit dem „Forum KI“. Das wollen wir miteinander weiterentwickeln. Ich möchte auf eines der deckt drei Tools, die schon genutzt werden, Codefy, zu sprechen kommen. Es ist wirklich faszinierend, zu sehen, wie man Frau aus den Schriftsätzen, die über das elektronische Anwaltsstellen postfach eingehen – Kollege Müller hat es dankenswerterweise angesprochen –, die Vorträge der Parteien einander der gegenüberstellen kann und die Richterinnen und Richter zugegedamit eine echte Hilfe haben, die die Urteile verfassen und verkünden. Das ist eine echte Arbeitserleichterung. Ich – ist bin sehr zuversichtlich, dass mit den innovationsfreudigen nächsten Akteuren aus der Justiz und darüber hinaus aus der WisAk- senschaft und der Anwaltschaft das noch weiterentwickelt den wird. ist Um Sie nicht zu überstrapazieren, zum Schluss ein Satz das zur Archivierung von Akten. Man hat dem Abgeordneten Al-Wazir die Erfahrung angemerkt, als er das nett nebenIch einandergestellt hat: 10 Kilometer gegen 1,2 Kilometer. Es ist aber keinesfalls so, dass wir vorhaben, alle Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu archivieren. Das haben Sie Län- getreulich unterschlagen. Vieles wird einfach in Archiven letzte abgelegt. Ich hoffe, Sie sind kein streitsüchtiger Mensch; Richter, aber sollten Sie 1997 mit Ihrem Vermieter über eine Nebenkostenabrechnung gestritten haben, dann werden wir diesen Vorgang in der hessischen Justiz nicht archivieren, weitere sondern weiterhin in Papierform aufheben und die Papiere wäre nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichten. Vielzahl Als allerletzten Punkt komme ich zu denen, die wir ausAn- bilden. Die Referendar-Laptops haben wir nicht deshalb diesem angeschafft, damit die Referendare zu Hause teurere und bessere Anwendungsmöglichkeiten haben, sondern vor alMoto- lem aus Datenschutzgründen. Wenn insbesondere die Dadass tenschutzpartei sagt: „Bitte nutzt eure eigenen Geräte“, ähn- dann muss ich anmerken: Nirgendwo in der hessischen Verwaltung werden vertrauliche und sensible Daten auf etwas private Geräte überspielt. So ist es auch in der Justiz. na- Deshalb sind die Referendare, die jetzt mit der elektronider schen Akte arbeiten müssen, selbstverständlich gehalten, alles die dienstlichen Geräte zu nutzen. Sie müssen sie nutzen. Unsere derzeitigen Referendare können sich auf eines freuen – eine weitere positive Nachricht zum Schluss –: Wir werden ab Januar die Möglichkeit haben, das E-Examen, also das elektronische Examen, an drei Standorten anzubieten. Auch da danke ich allen, die daran bei der Suche und bei der Ausgestaltung mitgewirkt haben. Das sieht alles sehr gut aus. Wer möchte, kann sich einen Eindruck davon verschaffen. In Butzbach, in Darmstadt und in Frankfurt wird ab Januar das möglich sein, was sich viele Nachwuchsjuristen gewünscht haben. Sie sehen, wir sind, insgesamt gesehen, auf einem sehr guten Weg. Die Digitalisierung ist nie beendet. Das adressiere ich auch an die selbst ernannte Digitalisierungspartei. Die Digitalisierung ist eine weit über diese Wahlperiode hinausreichende Aufgabe. Ich werde sie sehr positiv begleiten und mit allen Akteuren, mit Staatssekretärin Eichner und allen 12.500 Beschäftigten in der hessischen Justiz vorantreiben. (Beifall CDU und SPD)

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