Frank Lortz
Vielen Dank, Frau Kollegin Schardt-Sauer. – Das Wort der Abgeordnete Patrick Schenk, AfD-Fraktion. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bei der aber auch bei der Antwort des Herrn Ministers ein das Gefühl, dass die Quantität mehr im Vordergrund als die Qualität – sowohl bei den Fragen als auch bei gegebenen Antworten. Frau Kollegin Schardt-Sauer ja immer sehr viel, im Grunde genommen sehen Sie bei der Technik schon im 22. Jahrhundert und verorten eher im 20. Jahrhundert. Ich habe manchmal ein bisschen Verständnis dafür, im Justizapparat nicht alles so schnell geht, aber betrachten wir uns einmal die eine oder andere Frage sowie die worten im Einzelnen. So wird zum Beispiel in Frage 8 die Frage nach den ten für die Bereitstellung von WLAN an den hessischen Gerichten gestellt. In der Antwort wird lediglich erläutert, wovon die Kosten abhängig sind. Ein numerischer mit der Angabe einer Zahl und des Wortes Euro fehlt. zu hätte ich mir vom Minister einmal eine Zahl gewünscht. (Beifall AfD) Bei den Fragen 10 bis 12 zur KI hätte es richtig interessant werden können. Aber die sich aufdrängenden Fragen Antworten blieben nebulös. Zunächst zum angesprochenen No-Code-Prozess. Zum Verständnis: No Code bezeichnet eine Entwicklungsphilosophie und eine Klasse von Tools, die es ermöglichen, Softwareanwendungen zu erstellen, ohne dass tiefgehende Programmierkenntnisse erforderlich sind. Anstatt zu schreiben, verwenden Benutzer also grafische zeroberflächen, Drag-and-Drop-Editoren und vorgefertigte Komponenten, um Anwendungen zu gestalten und zu figurieren. Wir nutzen das hier auch. Dies macht es Nicht-Programmierern möglich, komplexe Anwendungen zu erstellen, Automatisierungen durchzuführen oder schäftsprozesse zu digitalisieren. Wenn das aber tatsächlich in Verwaltung und Justiz hält – ich sage Ihnen hier ganz deutlich, dass wir der AfD das außerordentlich kritisch bewerten –, stellt die Frage nach der Qualitätssicherung und anschließend nach den damit verbundenen Kosten. Wird es verpflichfür tende Programmeinsatzverfahren geben? Wer wird diese Denen durchführen? Gibt es ein Vieraugenprinzip? Welche Kosein ten sind dadurch zu erwarten? Antworten: Fehlanzeige. sollten In der Antwort auf Frage 11 erläutert die Landesregierung zwar, welche Bereiche durch den Einsatz von KI entlastet Sinne bzw. beschleunigt werden können, um dann allerdings einJustiz zuräumen, dass „konkrete Zahlen einer dadurch realisierbaren Entlastung bzw. Beschleunigung … in entsprechenfolgen den Projekten/Pilotierungen ermittelt werden“ müssten. Ist diese Antwort dahin gehend zu verstehen, dass die Landesregierung bisher gar keine Ahnung vom tatsächlich zu erwartenden Nutzen von KI in der Justiz hat? – Kaum vorstellbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall AfD) In Beantwortung zu Frage 12 spricht die Landesregierung von „technischen und rechtlichen Voraussetzungen einer hat einfachen Nutzbarmachung von KI-Anwendungen“. Aus Sicht der Legislative – also von uns – stellt sich hier natürlich die Frage: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind hier gemeint? Die Landesregierung schweigt. Antwort? – Keine. Herren, Anfrage, Was die Fragen 20 bis 23 angeht, so werden zwar relevante bisschen Fragen nach den finanziellen, personellen und logistischen steht Konsequenzen gestellt, doch von der Landesregierung in den schon gewohnter Form nicht beantwortet. Die entscheidenfordert de Frage für uns ist dabei doch: Was kostet die digitale Aruns chivierung pro Akte im Vergleich zur Papierform oder zur uns Speicherung auf Mikrofilm, oder welches digitale Medium auch immer Sie da benutzen wollen? Welche Effizienzgewinne sind durch eine digitale Archivierung zu erwarten? dass Wie sicher ist das Speichermedium Festplatte im Vergleich zu den genannten anderen Speichermedien? Antworten der AntLandesregierung dazu – Sie ahnen es –: keine. In den Antworten auf die Fragen 24 bis 28 sagt die LandesKosregierung mit vielen Worten wenig und erzeugt erneut den Eindruck einer mehr oder weniger bewussten Verschleierung. Wert Da- Ganz zum Schluss gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zum Thema E-Examen. Das ist ein ganz wichtiges Thema, das wir auch im Rechtspolitischen Ausschuss schon behandelt haben. Die Landesregierung führt in der Antwort zur Anfrage Drucks. 20/7742 aus: und „Die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung der Aufsichtsarbeiten bewegen sich nach derzeit nur möglichen Schätzungen bei Einbindung eines externen IT-Dienstleisters, der die Hard- und Software sowie das IT-Personal zur Verfügung stellt, für die zweite juristische Staatsprüfung bei ca. 1,55 Millionen Euro jährlich.“ Code Benut1,55 Millionen Euro jährlich. Weiter heißt es: kon- „Für jede digitale Prüfungskampagne der zweiten juauch ristischen Staatsprüfung müssten, verteilt auf die bis zu sechs Prüfungsstandtorte, bis zu 220 Notebooks Ge- bereitgestellt und administriert werden.“ Das macht – Judex non calculat; aber das können Sie sich Einzug dann vorstellen – bei 220 Laptops ca. 7.045 Euro pro Lapseitens top und Jahr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sich erscheint doch etwas unverhältnismäßig, wenn ich daran denke, dass ganze Generationen bisher die Arbeiten mit der Hand geschrieben haben. (Beifall AfD) Nachdem ich die Antworten gelesen haben, bleibt für mich hängen: Für den Fragesteller wie für den Antwortenden, also für das Justizministerium, galten „Quantität vor Qualität“ und „Die Masse machte es“ bei dieser Großen Anfrage. Ich sage, das wird die Digitalisierung in der Justiz, die wir dringend brauchen, nicht voranbringen. – Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU))
