René Rock
Frau Abgeordnete Herz, danke. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Staatsminister Schwarz das Wort. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung Chancen: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen Kollegen Abgeordnete! Ich kann meine Rede zur Lesung dieses Gesetzentwurfs mit den Worten beginnen, mit denen ich meine Rede bei der ersten Lesung habe: Der Gesetzentwurf ist überflüssig und abzulehnen. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BÜNDNIS DIE GRÜNEN) Den zentralen Anliegen, die mit dem Gesetzentwurf geltend gemacht würden, wird bereits durch sehr re Rechtsvorschriften Rechnung getragen. Auch die Wunsch der einbringenden Fraktion durchgeführte rung im Kultuspolitischen Ausschuss hat gezeigt, dass fachlichen Stellungnahmen fast ausnahmslos – ich fast ausnahmslos – den Gesetzentwurf ablehnen. Vor begründen sie das sehr klar mit juristischen Hindernissen. Auch das habe ich bereits bei der ersten Lesung stellt. Aber ich will das noch einmal verdeutlichen noch einmal hinterlegen, damit es jeder wirklich mitnimmt. In § 3 des Hessischen Schulgesetzes möchte die AfD-Fraktion etwas ergänzen. Das zitiere ich jetzt einmal: „Die gesprochene deutsche Schul- und Unterrichtssprache muss sachlich korrekt, verständlich, lich fixierbar sowie übertragbar in andere AmtsMinderheitensprachen sein, …“ Aber – da ist das Aber jetzt entscheidend – fachspezifische Lerninhalte und Lernziele sind gerade nicht auf der eines formalen Gesetzes zu bestimmen. Aus Gründen größeren Sachnähe und Flexibilität erfolgt die Umsetzung der Bildungsstandards immer mit den Kerncurricula. Bildungspolitiker weiß das sehr genau. Es ist überflüssig, das deklaratorisch, einem Programmsatz ähnelnd, in des Hessischen Schulgesetzes aufzunehmen. Ich komme jetzt zu einem plastischen Vergleich, der die Absurdität der gewünschten Gesetzesänderung verdeutlicht. Er verdeutlicht wirklich die Absurdität. Auf das Fach Mathematik bezogen, würde das bedeuten, gesetzlich festzustellen, dass die Grundrechenarten korrekt vermittelt werden müssen. Das ist überflüssig. Selbstverständlich wird korrekt vermittelt, dass eins plus eins zwei ist. Das ist genau die Übersetzung dessen, was Sie mit dem einmal Gesetzentwurf für die Sprache fordern. Im Übrigen hat die bei AfD-Fraktion gefordert, „dass die Vermittlung und Erlerngebarkeit des gesprochenen Wortes der deutschen Sprache mit nicht erschwert oder beeinträchtigt werden“ darf. Auch das endlich ist doch selbstverständlich. Das setzt die Landesregierung der mit verschiedenen Maßnahmen um, mit denen das Erlerzu nen der deutschen Sprache sichergestellt wird. Die vielen anders Maßnahmen hierzu sind dem Haus bekannt. Darauf habe Zukunft ich gestern in der Regierungserklärung Bezug genommen. Das sind die verpflichtenden Vorlaufkurse oder die zusätzliche Stunde Deutsch, die es jetzt in der 2. Klasse gibt. Zu diesem Gesetzentwurf ist alles gesagt. Ich möchte meine Rede deswegen auch nicht weiter in die Länge ziehen. Diese Landesregierung hat sehr klar geregelt, dass für den dienstlichen Schriftverkehr der hessischen Landesverwaltung sowie bei der sprachlichen Gestaltung der Gesetzentwürfe und Verwaltungsvorschriften das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu verwenden ist. Das gilt selbstverständlich auch für die Bewertung der und Rechtschreibung an unseren hessischen Schulen. Insofern sage ich es noch einmal: Dieser Gesetzentwurf ist abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. und zweiten (Beifall CDU und vereinzelt SPD) beendet
