Heiko Scholz
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Zuvorderst gilt mein Dank all denjenigen, die sich an Durchführung der schriftlichen Anhörung zu unserem setzentwurf beteiligt haben. Insgesamt meldeten sich Organisationen bzw. Einzelpersonen mit zum Teil sehr fangreichen Stellungnahmen zu unserer Gesetzesinitiative. Nun erntete unsere Gesetzesinitiative erwartungsgemäß nicht nur Zustimmung. Die Antidiskriminierungsstelle Bundes unter der Leitung von Ferda Ataman, die lich den GRÜNEN recht nahesteht, charakterisierte in unserem Gesetzentwurf konkretisierte Genderverbot Schulen und Verwaltungseinrichtungen als einen auf unsere höchsten Verfassungsgüter: (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ist eine unabhängige Beauftragte!) die Meinungsfreiheit, die Berufsfreiheit, die Kunstfreiheit sowie die pädagogische Freiheit. (Beifall AfD) Ebenfalls, meine Damen und Herren, konnten diese prototypischen Vorwürfe einer intensiven juristischen Prüfung des nicht standhalten. Es fiel auf, dass sich die in der Stellungden nahme getroffenen Aussagen aus den zitierten Urteilen SPD, nicht herleiten lassen. Nur das Aktenzeichen zu zitieren der und zu hoffen, dass die 22-seitige Entscheidung schon keiner lesen wird, ist für eine öffentliche Stelle des Bundes eine bemerkenswerte Vorgehensweise, mit der man in einer juristischen Hausarbeit schlicht durchfallen würde. (Beifall AfD – Unruhe) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verkennt zuin dem, dass eine geschlechtergerechte Sprache auch ohne Geverkürzte Schreibweisen und Sonderzeichen möglich ist Das und diese durch den Gesetzentwurf gerade nicht verboten und wird. Vielmehr gebietet unser Gesetzentwurf, soweit mögEnthallich, die Verwendung geschlechterneutraler Bezeichnungen der (Anhaltende Unruhe – Robert Lambrou (AfD): Pscht!) und ausdrücklich eine diskriminierungsfreie Sprache. Eine Gefährdung oder gar Verletzung der Grundrechte ist bei konsequenter Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. disSprache Die Argumentation, das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung kenne kein Verbot der Gendersprache, wirkt ferner konstruiert. Natürlich ist es nicht verboten, falsch zu schreiben. Es ist eben nur falsch geschrieben oder gesprochen und muss daher entsprechend sanktioniert werden, meine Damen und Herren. (Beifall AfD – Anhaltende Unruhe) Herren! Der Verein Deutsche Sprache, im Übrigen die einzige Plenum, sprachwissenschaftliche Fachgesellschaft, die sich an der CDU, Anhörung beteiligte, charakterisiert die vermeintlich formaljuristische Kritik an einem möglichen Genderverbot folgendermaßen: „Vielfach wird dabei seitens der amtlichen Stellen auf die Regelungen der (Landes-)GleichstellungsSie gesetze zur sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter verwiesen – eine Argumentation, die vielfach nur dazu zu dienen scheint, einer Entscheidung in der Sache auszuweichen.“ Die hinzugezogenen Behörden sind in der Regel gar nicht Herren! zuständig. – Explizit verweist der VDS wiederholt darauf, der dass die Gendersprache eben keiner natürlichen SprachentGewicklung entspringt, sondern mit den Sprachleitfäden oder zehn Empfehlungen für geschlechtersensible Kommunikation in umdie öffentlichen Institutionen getragen wird. Der in der Stellungnahme vielfach erwähnte Prof. Dr. Peter Graf von Kielmansegg unterscheidet in seinen Arbeiten des bekanntlich zwischen einem natürlichen Sprachwandel und bekannteiner erzwungenen Sprachpolitik. Wir teilen diese Ansicht das vollumfänglich, meine Damen und Herren. an Angriff (Beifall AfD – Anhaltende Unruhe) Sehr bedenklich: An der Erstellung dieser sogenannten Sie Gender-Sprachleitfäden wirken laut VDS keine Sprachwissenschaftler, sondern Sozialwissenschaftler und Pädagogen mit, (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anhaltende Unruhe) „… oftmals sogar ohne jegliche sprachfachliche Kompetenz durch eigens zusammengestellte behördeninterne Arbeitsgruppen.“ Bemerkenswert ist zudem die Beobachtung der Sprachwissenschaftler, dass besonders jüngere Lehrer im Schulalltag dazu neigen, sowohl mündlich als auch schriftlich gegenderte Sprache zu verwenden: in Gesprächen, in Elternanschreiben, auf Schulnetzseiten und nicht zuletzt in Unterrichtsmaterialien. Das ist eine Praxis, die bekanntlich nach den Erlassen unseres Ministerpräsidenten und unseres Kultusministers nicht mehr vorkommen sollte. Eine Google-Recherche belegt jedoch, dass diese in der Realität scheinbar überhaupt nicht beachtet werden. Warum sollte sich auch irgendjemand daran halten, wenn schon das Schulportal der Hessischen Lehrkräfteakademie bis heute mit Sternchen, Unterstrich und Doppelpunkten komplett durchgegendert ist, meine Damen und Herren? (Anhaltende Unruhe) So ist es auch nicht verwunderlich, dass beispielsweise der Lehramtsfachschaftsrat der Universität Kassel in seiner Stellungnahme selbstbewusst verkündet, dass seine Mitglieder in ihrer künftigen Lehrpraxis ein Genderverbot, sei es nun in Erlass- oder Gesetzesform, einfach nicht beachten werden. Meine Damen und Herren, um sich so weit aus dem Fenster lehnen zu können, muss man schon starke politische Verbündete haben. (Anhaltende Unruhe) Eines erscheint auch angesichts dieser Aussage sicher, Herr Staatsminister Schwarz: Ohne einen gesetzlich festgelegten Rahmen mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten werden Sie es schwer haben, ein Genderverbot an unseren Schulen, in welcher Form auch immer, durchzusetzen. (Beifall AfD – Anhaltende Unruhe) Die gesellschaftliche Notwendigkeit hierzu wird eindrucksvoll aus den Beobachtungen des VDS sichtbar. Den GRÜNEN wird es vielleicht guttun, hier einmal zuzuhören; daraus kann man nämlich etwas lernen. (Beifall AfD – Anhaltende Unruhe) So erhielt der Verein seit etwa 2021 Dutzende von Anfragen und Beschwerden von Schülereltern, weil diese ihre Kinder einem politisch gefärbten, ideologischen und vor allem aber standardsprachlich fehlerhaften Sprachgebrauch ausgesetzt sehen. Insofern bestätigt uns der VDS darin, dass unser Gesetzentwurf „eine nachvollziehbare und im Sinne der Eindeutigkeit und Einheitlichkeit der Anforderungen unabweisbar berechtigte Zielsetzung“ hat. Schließen möchte ich mit der Analyse von Dr. Bernd Fischer, Initiator der Volksinitiative „Amtssprache in Hessen“: Dr. Fischer zeigt sich von dem Anti-Gender-Erlass der Landesregierung regelrecht enttäuscht, weil diese etwas versprochen habe, was nicht eingelöst worden sei, Herr Staatsminister. (Anhaltende Unruhe) Im guten Glauben habe man deshalb die weitere Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung für ein allgemeines Genderverbot in Hessen pausiert. Er unterstreicht, wie fatal es wäre, den vorliegenden Gesetzentwurf „nur deshalb zu ignorieren und nichts Eigenständiges dagegen zu setzen, weil es von der ‚falschen‘ Partei eingebracht wurde“. (Anhaltende Unruhe – Zuruf: Ah!)
