Frank Lortz
Vielen Dank, Herr Kollege Leyh. – Das Wort hat nun der Abgeordnete Hans-Jürgen Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute, zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Jagdgesetzes, kann ich in weiten Teilen Dinge wiederholen, die ich auch schon bei der ersten Lesung und auch im Ausschuss gesagt habe: Wir GRÜNE befürworten die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht – dabei bleibt es. Wir sind dafür, dass Problemwölfe leichter geschossen werden können – dabei bleibt es; denn das erleichtert den Weidetierhaltern den Umgang mit dem Wolf. Aber damit genau das passiert, ist nicht die Aufnahme in das Jagdrecht das entscheidende Kriterium; denn diese ersetzt nicht das notwendige Verfahren für eine Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzrecht. Entscheidend ist, dass die Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht wirklich rechtssicher erstellt werden. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass fast jede Ausnahmegenehmigung in Deutschland, die da bisher erteilt worden ist, beklagt und einer gerichtlichen Überprüfung unterworfen wird. In Bayern ist kürzlich sogar die gesamte Wolfsverordnung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wegen eines Formfehlers gekippt worden. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Naturschutzrecht braucht es eine Behörde, die sich mit solchen Vorgängen auskennt und die dafür notwendige Expertise hat – die liegt in Hessen ganz eindeutig bei der oberen Naturschutzbehörde. Die könnte man vielleicht woanders aufbauen, Herr Aber warum sollte man einen solchen Aufwand ben? Das haben Sie nicht gesagt. Wie soll das nieren? Sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberen Jagdbehörde noch einmal extra geschult Sollen die zuständigen Mitarbeitenden ihren behördlichen Arbeitsplatz wechseln? Aber wer würde dann die bearbeiten, die sowohl etwas mit Naturschutzrecht als mit Ausnahmegenehmigungen zu tun haben? Soll das verlagert, mitverlagert oder teilverlagert werden? Dazu ben Sie überhaupt nichts gesagt. Das Gleiche setzt sich fort mit der Zuständigkeit für Wolfsmonitoring und das Wolfszentrum: Die Arbeit, dort geleistet wird, haben Sie eben gerade noch Und jetzt schieben Sie in einem Änderungsantrag Verlagerung nach. Beides hat sich auch aus meiner in ganz hervorragender Weise bewährt. Es gibt eingespielte Verfahren, gerade in der Zusammenarbeit schen Ehrenamt, Hauptamt und Hinweisen aus der völkerung, die hierbei eine ganz wichtige Rolle Nichts bleibt im Moment unberücksichtigt, alles wird arbeitet und nach wissenschaftlichen Grundsätzen wertet. Warum wollen Sie solche gewachsenen Strukturen zerstören? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier sind Sie eine Antwort schuldig geblieben, und Anhörung hat überhaupt keinen Grund geliefert, eingespielten Verfahren zu verändern – im Gegenteil. Wir bleiben deshalb dabei: Gegen das Vorgehen, den ins Jagdrecht zu übernehmen, erheben wir keine de; wir begrüßen diesen Schritt. Aber alles andere, was neben noch geändert werden soll, entpuppt sich als rung, die nicht geeignet ist, bei der Entnahme von blemwölfen für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, und wird den Weidetierhaltern am Ende mehr schaden als zen. Genau deshalb haben wir heute unseren Änderungsantrag vorgelegt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann haben Sie nur einen Tag vor der Behandlung Ausschuss noch einen Änderungsantrag nachgeschoben, der nichts, aber auch gar nichts mit dem Jagdrecht zu hat: Er betrifft das hessische Naturschutzrecht bezüglich der rechtssicheren Ausweisung von Biosphärenreservaten. Das Biosphärenreservat Rhön ist ganz wichtig für Menschen vor Ort, aber auch von herausragender tung für ganz Hessen, ja, für ganz Deutschland: Es sich tatsächlich um eines der renommiertesten Biosphärenreservate weltweit. Hier mal eben die Grundlagen für Ausweisung zu ändern – ohne Anhörung, ohne uns lagen zur Verfügung zu stellen –, geht überhaupt nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stand heute sieht es so aus, als würden Sie damit Schutzstatus dieses wichtigen Projekts mit hessenweiter und bundesdeutscher Bedeutung gefährden. Leider dieses Vorgehen an all die anderen Angriffe auf den schutz wie das geplante Schleifen des Grünen Bandes, Stopp der Ausweisung von Naturwäldern zu Naturschutzgebieten oder auch den Ausstieg aus der FSC-Zertifizierung. Die Art und Weise, wie die Regierungskoalition uns das Ausschuss schmackhaft machen wollte, ist schon eine mutung: Da führte der Kollege Müller aus Fulda Leyh. nend schon monatelang Gespräche über diesen Sachverhalt betrei- mit dem Landrat des Kreises Fulda und kommt dann mit funktio- dem Hinweis um die Ecke, das hätten wir ja auch machen der können. werden? (Zuruf Lena Arnoldt (CDU)) Dinge Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD: Wir auch wären gar nicht auf die Idee gekommen, über einen solauch chen Vorschlag mit dem Fuldaer Landrat oder sonst überha- haupt irgendjemandem zu sprechen, (Sebastian Müller (Fulda) (CDU): Und das ist das das Problem!) die schon gar nicht in den 24 Stunden, die wir nach Bekanntgelobt. werden Ihrer Absichten noch zur Verfügung hatten. eine Sicht Wir hatten doch in der letzten Legislaturperiode zusamwirklich men mit der CDU gerade erst beschlossen und festgelegt, zwidass in Übereinstimmung mit dem BundesnaturschutzgeBesetz und den Regeln der UNESCO die Grenzen eines Biospielen. sphärenreservats per Rechtsverordnung zu regeln sind, und vernicht per Allgemeinverfügung. ausge- (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da Sie dazu eine Anhörung im Ausschuss verweigert haben, werden wir als Fraktion jetzt selbst eine Anhörung durchführen müssen, um die wichtigen Fragen zu klären, die die sich uns jetzt stellen. solche Deshalb beantragen wir heute eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Wir brauchen die Zeit, um diese AnhöWolf rung durchführen und auswerten zu können. Sie können Einwännatürlich den Teil Ihres Änderungsantrags, der sich volldakommen fachfremd auf das Biosphärenreservat bezieht, Neuejetzt und heute zurückziehen; dann könnten wir die BeraProtungen zum Thema „Wolf ins Jagdrecht“ heute ohne dritte sie Lesung zum Abschluss bringen. Zum Jagdrecht ist im Prinnutzip alles gesagt, die Änderungsanträge, die dahin gehören, sind gestellt, wir könnten sie abstimmen, und wir könnten das ganze Verfahren heute zeitnah abschließen. Sie haben betont, dass das Ganze in Ihrem 100-Tage-Programm war. Machen Sie das, dann können Sie heute auch im vor Ihre Klientel treten und sagen: So, jetzt haben wir es geschafft. – Es liegt an Ihnen, werte Kolleginnen und tun Kollegen von CDU und SPD, diesen Schritt zu gehen. Sie wollten eine schnelle Beratung, und das Jagdgesetz könnten wir heute tatsächlich zum Abschluss bringen. – Vielen die Dank fürs Zuhören. Bedeuhandelt (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Unter- Vizepräsident Frank Lortz: Herr Kollege Müller, vielen Dank. Haben Sie jetzt eine dritte Lesung beantragt oder nicht? den (Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!) erinnert – Gut, dann ist es in Ordnung. Naturden Dann kommt Frau Kollegin Wiebke Knell, FDP-Fraktion. Wiebke Knell (Freie Demokraten): im Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte Zu- mir eigentlich aufgeschrieben: „Heute ist ein guter Tag“, anschei- aber jetzt muss ich das korrigieren. Es hätte zumindest irgendwie ein guter Tag werden können; denn wir waren eigentlich kurz davor, den Wolf ins hessische Jagdrecht aufzunehmen. Das wäre auch richtig und längst überfällig gewesen. Jetzt gibt es von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag und den Wunsch nach einer Fraktionsanhörung sowie einer dritten Lesung. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nicht wegen des Wolfs!) – Ja, ich weiß, nicht wegen des Wolfs. Am Ende geht es aber doch um den Wolf, und dann kann man nicht sagen, das mit dem Wolf ist jetzt erledigt. (Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glockenzeichen) – Entschuldigung, aber das ist doch in einem Gesetz. Wir können doch nicht den einen Teil beschließen und den anderen nicht. Das sind auch wieder politische Fragen, die Sie als GRÜNE mit Ihrem Änderungsantrag aufrufen: Die Frage, ob jetzt beispielsweise die obere Jagdbehörde für eine Abschussgenehmigung zuständig sein soll oder, wie bislang, die obere Naturschutzbehörde. Dazu ist der Rest des Hauses nun einmal anderer Meinung als Sie. Das muss man dann vielleicht auch akzeptieren. Nachdem Sie bei dem Thema jahrelang blockiert haben, werter Kollege Müller, und jetzt sagen, Sie als GRÜNE seien für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, und dabei bleibe es: Das ist schon ein relativ neuer Move der GRÜNEN, das jetzt so zu sagen. Das ist schon etwas schräg, und ebenso ist es schräg, dass Sie dieses Verfahren hier jetzt in letzter Sekunde verzögern müssen. (Zuruf Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Viele Jahre lang wurde im Hessischen Landtag von CDU und GRÜNEN eine Wolfspolitik betrieben, die von Ideologie und nicht von Fakten geprägt war. Das war eine Politik, die ausschließlich auf die Interessen auch der großstädtischen Wählerschaft zugeschnitten war. Das war eine Politik, die die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger schlicht und ergreifend nicht ernst genommen hat. Meine Damen und Herren, der Wolf soll ins hessische Jagdrecht aufgenommen werden. Damit wird eine langjährige Forderung der Freien Demokraten im Hessischen Landtag umgesetzt. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Jawohl!) Darüber freue ich mich. Ich gratuliere auch der schwarzroten Koalition, dass sie endlich auch etwas Realpolitik macht (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) und dass sie eine Kurskorrektur vornimmt. Diese ist wirklich notwendig, weil der vorherige Kurs über Jahre hinweg falsch war. Da wollten Sie das nicht hören. Ich habe bereits in der ersten Lesung auf die Historie hingewiesen. Anfangs wurde gesagt, es gäbe nur ganz wenige durchziehende Wölfe, die man auch nie zu sehen bekomme. Die Weidetiere könne man mit ausreichend hohen Zäunen schützen. Als das nicht funktionierte, sollten die Zäune höher werden. Als auch das nicht funktionierte, sollten die Tierhalter finanziell entschädigt werden. Aber die finanzielle Entschädigung funktionierte auch nicht, weil der Wolf so gut wie nie als Rissverursacher festgestellt werden konnte. Es gab Fälle, bei denen das Kalb abends noch lebte. Am nächsten Morgen war nur noch die Wirbelsäule da. Das sollte dann ein Hund oder ein Fuchs als Nachnutzer gewesen sein. Dann ging der Tierhalter auch leer aus. Abgesehen davon gibt es zu Recht Zweifel an den Auswertungen. Die habe ich übrigens immer noch. Da ist sehr viel schiefgegangen; nahezu alles ist in der Wolfspolitik in Hessen schiefgegangen. Deshalb ist es auch verständlich, dass der Unmut unter den Weidetierhaltern immer größer wurde. (Beifall Freie Demokraten) Ich stand sehr lang allein an ihrer Seite, freue mich aber, dass es endlich hier eine Einsicht dazu gibt. Wir haben im Juni eine Anhörung durchgeführt. Ich kann Ihnen auch für meine Fraktion sagen, dass wir uns durch die Anhörung in unserem jahrelangen Kurs bestätigt gefühlt haben. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Echt?) Der Bauernverband, der Waldbesitzerverband, der Landesjagdverband und weitere mehr haben den Gesetzentwurf begrüßt. Sie haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das nur der erste Schritt sein kann. Wir können leider den europäischen Schutzstatus im Landtag nicht ändern. Die Probleme beim Monitoring sind auch nicht von heute auf morgen weg. Daher wird uns die Rückkehr des Wolfs noch weiterhin in Hessen beschäftigen – auch mit der Abstimmung im Oktober über diesen Gesetzentwurf. Das Ziel muss aus Sicht der FDP-Fraktion sein, dass wir zu einer regulären Bejagung des Wolfs übergehen und dass wir zu einem unaufgeregten Umgang mit dem Wolf kommen; denn am Ende – das sage ich auch als Jägerin – ist der Wolf ein Wildtier wie jedes andere auch. Deswegen sollten wir es so behandeln. Dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag der Koalition stimmen wir jedenfalls zu. Den Änderungsantrag der GRÜNEN lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten, CDU und Maximilian Ziegler (Vogelsberg) (SPD))
